Uwe Gottwald
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Vita & Dozentenprofil
Uwe Gottwald hat nach dem ersten Staatsexamen im Jahre 1973 (Universität Köln) den Vorbereitungsdienst im OLG Bezirk Koblenz aufgenommen und ist im Jahr 1975 als Richter auf Probe in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz eingetreten. Seit Januar 1979 ist er Richter am Landgericht und seit März 1990 Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz. Seit Anfang 1998 leitet er die Beschwerdekammer des Landgerichts. Er war in den Jahren 1986 bis einschließlich 1989 als Referent in das Bundesjustizministerium in Bonn abgeordnet und in dieser Zeit Mitglied der Arbeitsgruppe Insolvenzrechtsreform. Er war über zwanzig Jahre in der Referendarausbildung als Arbeitsgemeinschaftsleiter Zivil- und Zivilprozessrecht tätig und ist bis heute Mitglied des Landesjustizprüfungsamts Rheinland-Pfalz in Mainz als Prüfer für das 1. und 2. juristische Staatsexamen.
Am 01. März 2012 ist Herr Gottwald in den Ruhestand eingetreten. Am 25. April 2012 ist er als Rechtsanwalt zugelassen worden und seither in der Rechts- und Steuerberatungspraxis Unit: Consult in Koblenz als Rechtsanwalt tätig.
Fachliche Schwerpunkte
Uwe Gottwald ist spezialisiert auf das gesamte Zivilprozess- einschließlich des Zwangsvollstreckungsrechts. Darüber hinaus hat er sich auch mit der „Gesamtvollstreckung“, dem Insolvenzrecht, seit Jahren ausführlich befasst und ist als Referent bei unterschiedlichen Seminaranbietern tätig gewesen. Schließlich ist Herr Gottwald durch seine Tätigkeit in der Beschwerdekammer ein Kenner des Verfahrensrechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit und als Nachlassrichter auch des materiellen Erb- und Betreuungsrechts. Auch auf diesen Gebieten blickt er ebenfalls auf eine jahrelange Tätigkeit als Dozent zurück.
Publikationen
Uwe Gottwald hat seine juristische Publikationstätigkeit mit einem Werk über die Reform des Insolvenzrechts begonnen und auf diesem Gebiet ist er bis heute Mitherausgeber und Autor des Praxishandbuchs Insolvenzrecht, welches im Deubner-Verlag in Köln erscheint. Neben zahlreichen weiteren Veröffentlichungen hat er einen Kommentar zum Zwangsvollstreckungsrecht verfasst, der in der 5. Auflage im Haufe Verlag erschienen ist. Im Erbrecht ist seine Autorentätigkeit im Praxiskommentar Erbrecht (zerb-Verlag) und sein Werk „Pflichtteilsrecht“ im Haufe Verlag zu erwähnen. Schließlich ist Herr Gottwald Mitautor im Bassenge/Roth (FamFG/RPflG, 12. Aufl.) und Hoppenz „Familiensachen“ (beide bei C.F. Müller erschienen) sowie beim Horndasch/Viefhues, Kommentar zum Familienverfahrensrecht (ZAP-Verlag). Abschließend können noch sein Lexikon der ZPO und das Werk „Verjährung im Zivilrecht“ im ZAP-Verlag genannt werden.