Vita & Dozentenprofil
Dr. Georg-R. Schulz ist seit 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1990 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Er ist Referent in der Fachanwaltsfortbildung bei der Rechtsanwaltskammer München sowie Prüfer im dortigen Ausschuss für die Zulassung von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Georg-R. Schulz ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, Mitglied im Fachanwalt-Forum-Arbeitsrecht sowie Vizepräsident der Deutsch-Tschechischen Anwalts- und Steuerberatervereinigung.
Fachliche Schwerpunkte
Rechtsanwalt Dr. Georg-R. Schulz berät und vertritt in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts mit Schwerpunkten im Kündigungsschutz, Vergütungsfragen bei Führungskräften, Compliance sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen. Er führt arbeitsgerichtliche Prozesse (Urteils- und Beschlussverfahren) in allen drei Instanzen und tritt in betrieblichen Einigungsstellen auf.
Publikationen
Ratgeber zum Kündigungsschutz und über Arbeitszeugnisse, Urteilsanmerkungen (AP und ArbR) sowie Aufsätze zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen.