Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2010
Intensivlehrgang in Düsseldorf/Neuss (Beginn: Mai 2010)In Kooperation mit
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Verlag C. H. Beck |
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Fachliche Leitung
- Prof. Dr. Reinhard Bork, Universität Hamburg
- Prof. Rolf Rattunde, Rechtsanwalt, Notar und Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner der Kanzlei Leonhardt Westhelle & Partner, Berlin
- Uwe Scharff, Rechtsanwalt, Leiter der Rechtsabteilung der GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH und der GEFA Leasing GmbH, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen, Wuppertal
- Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin
- Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
- Prof. Dr. Thomas Rönnau, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozeßrecht an der Bucerius Law School, Hamburg
- Roland Ronig, Dipl.-Finanzwirt, Oberfinanzdirektion Rheinland, Köln
- Jürgen Heiden, Rechtsanwalt, Rechtsabteilung der Berliner Volksbank e.G.
- Henning Röthemeier, Prüfungsleiter im Referat Bankgeschäftliche Prüfung 2, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung Düsseldorf
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Der Bedarf an qualifizierter Rechtsberatung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wächst ständig.
- Rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft der Banken, u.a. aufgrund der sich weiter verschärfenden „Kreditklemme“, bestimmen zunehmend den Beratungsalltag.
- Auch im Bereich der Kapitalanlagen – „Zinsgeschäfte“, (geschlossene) Fonds, Zertifikate – sind Schadensfälle in erheblichem Umfang eingetreten. Die neueste Rechtsprechung des BGH zur Bankenhaftung wird zu einer Flut von Anlegerprozessen führen.
Die Mandanten suchen hier den ausgewiesenen Spezialisten – zum Fachanwaltstitel gibt es keine Alternative.
Unser Anspruch ist: Wir wollen Ihnen die besten Dozenten bieten, die Sie in Deutschland finden können. Vergleichen Sie uns mit anderen Veranstaltern und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil, ob wir dem selbst gesetzten Anspruch gerecht werden (77,1% unserer bisherigen Lehrgangsteilnehmer im Bank- & Kapitalmarktrecht bewerten ihre Dozenten mit sehr gut, weitere 19,7 % mit gut).
Lehrgangskonzeption
- 7 Unterrichtseinheiten von jeweils 2 oder 3 Tagen (i.d.R. Do-Sa bzw. Fr/Sa)
- 18 Unterrichtstage, 120 Zeitstunden (ohne Klausuren)
Inhalte und Dozenten
Der Fachlehrgang deckt alle Pflichtfächer des Bank- und Kapitalmarktrechts gemäß § 14 l FAO neu ab.
§ 14 l: nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen b) Bankvertragsrecht c) das Konto und dessen Sonderformen
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft
- Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking c) Kreditkartengeschäft
- Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
- Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
- Factoring/Leasing
- Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
- Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
- Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
BKR 1 (2-tägig)
Bankvertrag und Geschäftsverbindung - Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fernabsatz von Finanzdienstleistungen – Verkauf von Forderungen Kreditvertragsrecht I ( Abschluss des Kreditvertrages – Zinsanpassung Basel II - Kündigung des Kreditvertrages und deren Rechtsfolgen)
Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, BerlinBKR 2 (3-tägig)
Kontoführung und bargeldloser Zahlungsverkehr (Kontoerrichtung und Kontoführung; Zahlungsmittel und Zahlungsformen) - Auslandszahlungsverkehr
Andreas Laule, Rechtsanwalt, Rechtsabteilung der Berliner Volksbank e.G.Jürgen Heiden, Rechtsanwalt, Rechtsabteilung der Berliner Volksbank e.G.
BKR 3 (3-tägig)
- Kreditvertragsrecht II (Sonderfälle – Verbraucherkredit – Hypothekendarlehen –Bauträgerkredit - öffentliche Förderdarlehen)
- Kreditsicherungsrecht (Personalsicherheiten: Bürgschaft – Schuldbeitritt – Garantie – Patronatserklärung; Realsicherheiten: AGB - Pfandrecht – Sicherungsübereignung – Sicherungsabtretung – Sicherungsgrundschuld)
- Anhang: Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
BKR 4 (3-tägig)
- Steuerrechtliche Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts
- Rechtsfragen der Kreditsicherheiten und der Kontoführung/ des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der Einzelzwangsvollstreckung und der Insolvenz
- Leasing und Factoring
Jun.-Prof. Dr. Olaf Muthorst, Juniorprofessor für Bürgerliches Recht mit Zivilprozessrecht, Universität Hamburg
Roland Ronig, Dipl.-Finanzwirt, Oberfinanzdirektion Rheinland, Köln
BKR 5 (3-tägig)
- Kapitalanlagerecht
- Anlageberatung und Anlagevermittlung
- Anlageformen
- Vermögensverwaltung
- Rechtsstellung des Aktionärs
- Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/ Emissionsgeschäft (einschließlich Auslandsgeschäft)
Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
BKR 6 (2-tägig)
- Bankenaufsicht und KWG
- Bankrecht der europäischen Gemeinschaft
- Strafrechtliche Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts (Geldwäsche, Insidergeschäfte u.a.)
Prof. Dr. Thomas Rönnau, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozeßrecht an der Bucerius Law School, Hamburg
BKR 7 (2-tägig)
Wiederholung/Vertiefung und Fallstudien
Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, BerlinProf. Rolf Rattunde, Rechtsanwalt, Notar und Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner der Kanzlei Leonhardt Westhelle & Partner, Berlin
Kursorte und Termine
Düsseldorf/Neuss | ||
Zur Anmeldung benutzen Sie bitte das am Ende dieses Dokuments befindliche Anmeldeformular. | ||
| 28.05.2010 - 29.05.2010 | Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd | |
| 17.06.2010 - 19.06.2010 | Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss | |
| 15.07.2010 - 17.07.2010 | Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss | |
| 28.08.2010 | Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd | |
| 09.09.2010 - 11.09.2010 | Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss | |
| 07.10.2010 - 08.10.2010 | Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd | |
| 28.10.2010 - 30.10.2010 | Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd | |
| 19.11.2010 - 20.11.2010 | Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss | |
| 04.12.2010 | Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd | |
Gebühr
€ 2.180,- Rechtsanwälte mit weniger als 4-jähriger Zulassung sowie Assessoren, deren Examen nicht länger als 2 Jahre zurückliegt
€ 2.480,- alle anderen Teilnehmer
€ 980,- Sonderpreis für Rechtsreferendare (begrenztes Kontingent!)
€ 190,- Teilnahme an den Leistungskontrollen
Frühbucherrabatt: (gilt nicht für Referendare) € 150,- bei Anmeldung bis 09.04.2010.
Sonderrabatt: 15% auf die zu entrichtende Lehrgangsgebühr für den zweiten oder weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder für ehemalige Absolventen eines Fachanwaltslehrgangs von Fachseminare von Fürstenberg.
Die Gebühr schließt die ausführlichen, von den Dozenten erarbeiteten Lehrgangsunterlagen ein (7 Skripten online zum Download) sowie die passwortgeschützten Zugänge zu beck-online und zur beck-Community.
Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung oder in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils 10 Tage vor der ersten und vierten Unterrichtseinheit.
Der Lehrgang ist gemäß § 4 UStG von der Mehrwertsteuer befreit!
Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung
Die Fachanwaltsordnung verlangt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen im Bank- & Kapitalmarktrecht (§ 2 FAO). Dem Nachweis der Theorie dient das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang. Zum Nachweis der praktischen Fälle verlangt § 5 FAO die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung (als Rechtsanwalt, Syndikusanwalt oder Notar) von 60 Fällen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung.
[Den Volltext der Fachanwaltsordnung sowie Hinweise zum Nachweis der praktischen Fälle gem. §§ 5, 6 Abs. 3 FAO finden Sie hier.]
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen oder zum Fachlehrgang haben!
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