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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2010

Intensivlehrgang in Düsseldorf/Neuss (Beginn: Mai 2010)

In Kooperation mit
Verlag C. H. Beck


Verlag C. H. Beck


Fachliche Leitung


+++ Beck-Bonus: 6 Monate kostenlos beck-online Fachmodul Bank- und Kapitalmarktrecht PLUS und beck-fachdienst Handels- und Gesellschaftsrecht +++

Der Bedarf an qualifizierter Rechtsberatung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wächst ständig.

  • Rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft der Banken, u.a. aufgrund der sich weiter verschärfenden „Kreditklemme“, bestimmen zunehmend den Beratungsalltag.
  • Auch im Bereich der Kapitalanlagen – „Zinsgeschäfte“, (geschlossene) Fonds, Zertifikate – sind Schadensfälle in erheblichem Umfang eingetreten. Die neueste Rechtsprechung des BGH zur Bankenhaftung wird zu einer Flut von Anlegerprozessen führen.

Die Mandanten suchen hier den ausgewiesenen Spezialisten – zum Fachanwaltstitel gibt es keine Alternative.

Unser Anspruch ist: Wir wollen Ihnen die besten Dozenten bieten, die Sie in Deutschland finden können. Vergleichen Sie uns mit anderen Veranstaltern und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil, ob wir dem selbst gesetzten Anspruch gerecht werden (77,1% unserer bisherigen Lehrgangsteilnehmer im Bank- & Kapitalmarktrecht bewerten ihre Dozenten mit sehr gut, weitere 19,7 % mit gut).


Lehrgangskonzeption
  • 7 Unterrichtseinheiten von jeweils 2 oder 3 Tagen (i.d.R. Do-Sa bzw. Fr/Sa)
  • 18 Unterrichtstage, 120 Zeitstunden (ohne Klausuren)

Inhalte und Dozenten

Der Fachlehrgang deckt alle Pflichtfächer des Bank- und Kapitalmarktrechts gemäß § 14 l FAO neu ab.

§ 14 l: nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht

Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere

    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen b) Bankvertragsrecht c) das Konto und dessen Sonderformen

  2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft
  3. Zahlungsverkehr, insbesondere

    a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking c) Kreditkartengeschäft

  4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
  5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
  6. Factoring/Leasing
  7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
  8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
  9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
  10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts


BKR 1 (2-tägig)

Bankvertrag und Geschäftsverbindung - Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fernabsatz von Finanzdienstleistungen – Verkauf von Forderungen Kreditvertragsrecht I ( Abschluss des Kreditvertrages – Zinsanpassung Basel II - Kündigung des Kreditvertrages und deren Rechtsfolgen)

Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin

BKR 2 (3-tägig)

Kontoführung und bargeldloser Zahlungsverkehr (Kontoerrichtung und Kontoführung; Zahlungsmittel und Zahlungsformen) - Auslandszahlungsverkehr

Andreas Laule, Rechtsanwalt, Rechtsabteilung der Berliner Volksbank e.G.
Jürgen Heiden, Rechtsanwalt, Rechtsabteilung der Berliner Volksbank e.G.

BKR 3 (3-tägig)

  • Kreditvertragsrecht II (Sonderfälle – Verbraucherkredit – Hypothekendarlehen –Bauträgerkredit - öffentliche Förderdarlehen)
  • Kreditsicherungsrecht (Personalsicherheiten: Bürgschaft – Schuldbeitritt – Garantie – Patronatserklärung; Realsicherheiten: AGB - Pfandrecht – Sicherungsübereignung – Sicherungsabtretung – Sicherungsgrundschuld)
  • Anhang: Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin

BKR 4 (3-tägig)

  • Steuerrechtliche Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts
  • Rechtsfragen der Kreditsicherheiten und der Kontoführung/ des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der Einzelzwangsvollstreckung und der Insolvenz
  • Leasing und Factoring
Uwe Scharff, Rechtsanwalt, Leiter der Rechtsabteilung der GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH und der GEFA Leasing GmbH, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen, Wuppertal
Jun.-Prof. Dr. Olaf Muthorst, Juniorprofessor für Bürgerliches Recht mit Zivilprozessrecht, Universität Hamburg
Roland Ronig, Dipl.-Finanzwirt, Oberfinanzdirektion Rheinland, Köln

BKR 5 (3-tägig)

  • Kapitalanlagerecht
  • Anlageberatung und Anlagevermittlung
  • Anlageformen
  • Vermögensverwaltung
  • Rechtsstellung des Aktionärs
  • Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/ Emissionsgeschäft (einschließlich Auslandsgeschäft)
Sigrid Laves, Rechtsanwältin, Referentin für Wertpapier- und Kapitalmarktrecht, Hannover
Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken

BKR 6 (2-tägig)

  • Bankenaufsicht und KWG
  • Bankrecht der europäischen Gemeinschaft
  • Strafrechtliche Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts (Geldwäsche, Insidergeschäfte u.a.)
Henning Röthemeier, Prüfungsleiter im Referat Bankgeschäftliche Prüfung 2, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung Düsseldorf
Prof. Dr. Thomas Rönnau, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozeßrecht an der Bucerius Law School, Hamburg

BKR 7 (2-tägig)

Wiederholung/Vertiefung und Fallstudien

Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin
Prof. Rolf Rattunde, Rechtsanwalt, Notar und Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner der Kanzlei Leonhardt Westhelle & Partner, Berlin


Kursorte und Termine

Düsseldorf/Neuss

Zur Anmeldung benutzen Sie bitte das am Ende dieses Dokuments befindliche Anmeldeformular.

BKR 128.05.2010 - 29.05.2010Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd
BKR 217.06.2010 - 19.06.2010Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss
BKR 315.07.2010 - 17.07.2010Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss
LK 128.08.2010Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd
BKR 409.09.2010 - 11.09.2010Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss
BKR 607.10.2010 - 08.10.2010Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd
BKR 528.10.2010 - 30.10.2010Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd
BKR 719.11.2010 - 20.11.2010Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss
LK 204.12.2010Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd
 

Gebühr

€ 2.180,- Rechtsanwälte mit weniger als 4-jähriger Zulassung sowie Assessoren, deren Examen nicht länger als 2 Jahre zurückliegt

€ 2.480,- alle anderen Teilnehmer

€ 980,- Sonderpreis für Rechtsreferendare (begrenztes Kontingent!)

€ 190,- Teilnahme an den Leistungskontrollen

Frühbucherrabatt: (gilt nicht für Referendare) € 150,- bei Anmeldung bis 09.04.2010.

Sonderrabatt: 15% auf die zu entrichtende Lehrgangsgebühr für den zweiten oder weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder für ehemalige Absolventen eines Fachanwaltslehrgangs von Fachseminare von Fürstenberg.

Die Gebühr schließt die ausführlichen, von den Dozenten erarbeiteten Lehrgangsunterlagen ein (7 Skripten online zum Download) sowie die passwortgeschützten Zugänge zu beck-online und zur beck-Community.

Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung oder in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils 10 Tage vor der ersten und vierten Unterrichtseinheit.

Der Lehrgang ist gemäß § 4 UStG von der Mehrwertsteuer befreit!


Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung

Die Fachanwaltsordnung verlangt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen im Bank- & Kapitalmarktrecht (§ 2 FAO). Dem Nachweis der Theorie dient das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang. Zum Nachweis der praktischen Fälle verlangt § 5 FAO die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung (als Rechtsanwalt, Syndikusanwalt oder Notar) von 60 Fällen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung.

[Den Volltext der Fachanwaltsordnung sowie Hinweise zum Nachweis der praktischen Fälle gem. §§ 5, 6 Abs. 3 FAO finden Sie hier.]

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen oder zum Fachlehrgang haben!


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