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NEU: Fachanwalt in 9 Präsenztagen...! Fachanwalt für Familienrecht

Das innovative Ausbildungskonzept: Kombination aus begleitetem Eigenstudium und Präsenzunterricht – Frühjahr 2010 bis Herbst 2010 in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und München

In Kooperation mit
Verlag C. H. Beck


Verlag C. H. Beck


Fachliche Leitung


+++ Beck-Bonus: 6 Monate kostenlos beck-online Fachmodul Familienrecht PLUS und beck-fachdienst Familienrecht +++


Lehrgangskonzeption


Die Lehrgangskonzeption beruht auf der Differenzierung zwischen Grundlagenwissen im Fachgebiet (basics) und fachanwaltsspezifischem Spezialwissen (specials).

  • Die Beherrschung der Grundlagen des Familienrechts haben Sie durch ihre Staatsexamina unter Beweis gestellt; sie können in einer Kombination aus Eigenstudium und Präsenzunterricht wiederholt, aufgefrischt und vertieft werden.
  • Die für den Fachanwalt erforderlichen Spezialkenntnisse im Fachgebiet, die durch die herkömmliche Juristenausbildung nicht abgedeckt sind, müssen im Präsenzunterricht vermittelt werden.

Unsere Fachanwaltsausbildung erfolgt deshalb nach einem völlig neuen, innovativen Ausbildungsmodell. Es deckt in einer Kombination aus begleitetem Eigenstudium mit Lernzielkontrollen und Präsenzunterricht alle Gebiete des § 12 FAO ab.

Grundkurs (basics)

  • Begleitetes Eigenstudium zur Wiederholung und Vertiefung der Grundlagen des Fachgebiets nach Maßgabe des Ausbildungsleitfadens der fachlichen Leiter des Lehrgangs, online-gestützt und mit Zugriff auf die gesamte Sekundärliteratur im Fachgebiet durch konstenlosen Zugang zu beck-online.
  • 2 Unterrichtstage Präsenzunterricht zum Abschluss des Grundkurses: Wiederholung und Vertiefung der basics (Unterrichtseinheit FamR 1, 2-tägig)
  • Kursbegleitende Lernkontrollen (online-gestützt)

Vertiefungskurs (specials)

  • 7 Unterrichtstage Präsenzunterricht: Vermittlung des fachanwaltsspezifischen Expertenwissens im Fachgebiet Familienrecht (Unterrichtseinheiten FamR 2, 2-tägig; FamR 3, 2-tägig; FamR 4, 3-tägig)
  • Abschließende Leistungskontrollen (4 Klausuren unter Aufsicht gem. § 4a FAO)

Mit diesem neuen Ausbildungsmodell sparen Sie kostbare Zeit und sehr viel Geld: Sie reduzieren die Zahl der Abwesenheitstage von der Kanzlei gegenüber der herkömmlichen Fachanwaltsausbildung um mehr als die Hälfte. Entsprechend vermindern sich die Reisekosten und Ihre Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung am Kursort.


Inhalte und Dozenten

FamR 1 (2-tägig)

Grundkurs: Wiederholung und Vertiefung der Basics

  • Grundzüge der familienrechtlichen Ausgleichsysteme (Unterhalt, Struktur des Versorgungsausgleichs, Struktur des güterrechtlichen Ausgleichs im Zugewinn)
  • Materielles Recht der Ehescheidung
  • Verfahrensrecht einschließlich Kosten
  • Vollstreckungsrecht
Edith Kindermann, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht, Bremen

FamR 2 (2-tägig)

Vertiefungskurs: Specials Familienrecht

  • Familienrechtliche Bezüge zu anderen Rechtsgebieten (Schuldrecht, Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht)
  • Kindschaftsrecht nebst Abstammungssachen
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen
  • Gewaltschutz
Edith Kindermann, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht, Bremen

FamR 3 (2-tägig)

Vertiefungskurs: Specials Familienrecht

  • Vertragsgestaltung
  • Internationales Privatrecht
  • Familienrechtliche Bezüge zum Erbrecht
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Lebenspartnerschaft


FamR 4 (3-tägig)

Vertiefungskurs: Specials Familienrecht

  • Unterhaltsrecht / Vertiefung
  • Versorgungsausgleich / Vertiefung
  • Güterrecht / Vertiefung
Prof. Dr. Franz Ruland, Honorarprofessor an der Universität Frankfurt, Mitglied des Sozialbeirats der Bundesregierung, Frankfurt


Kursorte und Termine


Nachstehend finden Sie die Termine des Präsenzunterrichts.

Beachten Sie aber bei Ihrer Terminplanung unbedingt, dass Sie für den Grundkurs - neben Ihrer beruflichen Praxis! – mindestens 90-120 Zeitstunden einplanen müssen.

Die Anmeldung sollte deshalb rechtzeitig erfolgen:

Das Anmeldeformular finden Sie am Ende dieses Dokuments.

Düsseldorf

FamR 129.04.2010 - 30.04.2010Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss
FamR 219.05.2010 - 20.05.2010Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss
FamR 410.06.2010 - 12.06.2010Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss
FamR 302.07.2010 - 03.07.2010Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss
LK15.07.2010 - 16.07.2010Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss
 

Kursunterlagen


Die kursbegleitenden Unterlagen sind vollständig. Die Anschaffung zusätzlicher Literatur ist nicht erforderlich. Über den passwortgeschützten Zugang zum Premiumbereich der Homepage hat der Teilnehmer Zugriff auf die gesamte, für die Fachanwaltsausbildung erforderliche Sekundärliteratur.

Die Seminarunterlagen bestehen (online zum download) aus:

  • Ausbildungsleitfaden zur Begleitung des Eigenstudiums im Grundkurs
  • 9 von den Dozenten verfasste Skripten im Familienrecht
  • Lernzielkontrollen mit Musterlösungen

Alle Teilnehmer haben passwortgeschützt kostenlosen Zugang zum beck-online Fachmodul Familienrecht PLUS und zum beck-fachdienst Familienrecht für die Dauer von 6 Monaten.


Gebühr


  • € 1.590,- Rechtsanwälte mit weniger als 4-jähriger Zulassung sowie Assessoren, deren Examen nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
  • € 1.890,- alle anderen Teilnehmer
  • € 980,- Rechtsreferendare (begrenztes Kontingent!)
  • € 190,- Teilnahme an der Leistungskontrolle

Die Gebühr schließt ein:

  • komplette Lehrgangsunterlagen
  • kostenloser Zugang zu beck-online
  • kostenloser Zugang zum Premiumbereich der Homepage (Teilnehmer-Community)
  • Pausengetränke

Der Lehrgang ist von der Mehrwert­steuer befreit!

Sonderrabatt: 15% auf die zu entrichtende Lehrgangsgebühr für den zweiten oder weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei.

Die Gebühr ist zahlbar nach Anmeldebestätigung/Rechnung oder in drei gleichen Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung/Rechnung sowie zum 1.6.2010 und 1.7.2010).


Leistungskontrolle


Die Leistungskontrolle (gem. § 4a FAO) wird an allen Lehrgangsorten zeitgleich absolviert: 4 Klausuren von jeweils 225 Minuten Bearbeitungszeit.


Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung


Die Fachanwaltsordnung verlangt gem. § 2 FAO i.v.m. §§ 12 und 5e FAO den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen im Familienrecht.

[Den Volltext der Fachanwaltsordnung sowie Hinweise zum Nachweis der praktischen Fälle gem. §§ 5, 6 Abs. 3 FAO finden Sie hier.]

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen oder zum Lehrgang haben!


Anmeldung