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NEU: Fachanwalt in 9 Präsenztagen...! Fachanwalt für Strafrecht

Das innovative Ausbildungskonzept: Kombination aus begleitetem Eigenstudium und Präsenzunterricht – November 2009 bis Juni 2010 in Hamburg, Düsseldorf/Neuss, Frankfurt und München

In Kooperation mit
Verlag C. H. Beck


Verlag C. H. Beck


Fachliche Leitung


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Lehrgangskonzeption


Die Lehrgangskonzeption beruht auf der Differenzierung zwischen Grundlagenwissen im Fachgebiet (basics) und fachanwaltsspezifischem Spezialwissen (specials).

  • Die Beherrschung der Grundlagen des Straf- & Strafprozessrechts haben Sie durch ihre Staatsexamina unter Beweis gestellt; sie können in einer Kombination aus Eigenstudium und Präsenzunterricht wiederholt, aufgefrischt und vertieft werden.
  • Die für den Fachanwalt erforderlichen Spezialkenntnisse im Fachgebiet, die durch die herkömmliche Juristenausbildung nicht abgedeckt sind, müssen im Präsenzunterricht vermittelt werden.

Unsere Fachanwaltsausbildung erfolgt deshalb nach einem völlig neuen, innovativen Ausbildungsmodell. Es deckt in einer Kombination aus begleitetem Eigenstudium mit Lernzielkontrollen und Präsenzunterricht alle Gebiete des § 13 FAO ab.

Grundkurs (basics) - November 2009 bis Februar/März 2010:

  • Begleitetes Eigenstudium zur Wiederholung und Vertiefung der Grundlagen des Fachgebiets nach Maßgabe des Ausbildungsleitfadens der fachlichen Leiter des Lehrgangs, online-gestützt und mit Zugriff auf die gesamte Sekundärliteratur im Fachgebiet durch konstenlosen Zugang zu beck-online.
  • 2 Unterrichtstage Präsenzunterricht zum Abschluss des Grundkurses: Wiederholung und Vertiefung der basics (Unterrichtseinheit StrafR 1, 2-tägig)
  • Kursbegleitende Lernkontrollen (online-gestützt)

Vertiefungskurs (specials) - Februar/März bis Juni 2010:

  • 7 Unterrichtstage Präsenzunterricht: Vermittlung des fachanwaltsspezifischen Expertenwissens im Fachgebiet Straf- & Strafprozessrecht (Unterrichtseinheiten StrafR 2, 2-tägig; StrafR 3, 2-tägig; StrafR 4, 3-tägig)
  • Abschließende Leistungskontrollen (4 Klausuren unter Aufsicht gem. § 4a FAO)

Mit diesem neuen Ausbildungsmodell sparen Sie kostbare Zeit und sehr viel Geld: Sie reduzieren die Zahl der Abwesenheitstage von der Kanzlei gegenüber der herkömmlichen Fachanwaltsausbildung um mehr als die Hälfte. Entsprechend vermindern sich die Reisekosten und Ihre Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung am Kursort.


Inhalte und Dozenten

StrafR 1 (2-tägig)

Grundkurs: Wiederholung und Vertiefung der basics

  • Strafrecht Allgemeiner Teil (Schwerpunkte)
  • Strafrecht Besonderer Teil (Schwerpunkte)
  • Strafprozessrecht und Strafverteidigung (Grundzüge)
Prof. Dr. Hans Kudlich, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Dr. Christoph Knauer, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozessrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität, Ufer Knauer Rechtsanwälte, München

StrafR 2 (2-tägig)

Vertiefungskurs: specials Nebenstrafrecht und Hilfswissenschaften

  • Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften
  • materielles Nebenstrafrecht (Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht)
Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld, mnh Mayer, Neuhaus, Hoffmann, Dortmund
Dr. Werner Meyer, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth

StrafR 3 (2-tägig)

Vertiefungskurs: specials Strafverteidigung

  • Strafprozessrecht und Strafverteidigung (Vertiefung 1)
  • Strafprozessrecht und Strafverteidigung (Vertiefung 2)
Dr. Christoph Knauer, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozessrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität, Ufer Knauer Rechtsanwälte, München
Dr. Florian Ufer, Fachanwalt für Strafrecht, Ufer Knauer Rechtsanwälte, München

StrafR 4 (3-tägig)

Vertiefungskurs: specials Wirtschaftsstrafrecht

  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht 1
  • Wirtschaftsstrafrecht 2
Jan Olaf Leisner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Leisner Rechtsanwälte, München
Prof. Dr. Thomas Rönnau, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozeßrecht an der Bucerius Law School, Hamburg


Kursorte und Termine


Nachstehend finden Sie die Termine des Präsenzunterrichts. Der Wechsel zwischen den Kursorten ist problemlos möglich, da die Unterrichtseinheiten und ihre Dozenten in allen Lehrgangsorten identisch sind.

Beachten Sie aber bei Ihrer Terminplanung unbedingt, dass Sie für den Grundkurs - neben Ihrer beruflichen Praxis! – mindestens 90-120 Zeitstunden einplanen müssen.

Die Anmeldung sollte deshalb rechtzeitig erfolgen:

  • Wir bitten grundsätzlich um Anmeldung bis zur 43. KW. Die Seminarunterlagen stehen nach Bestätigung Ihrer Anmeldung zum Download zur Verfügung.
  • Anmeldungen nach der 43. KW sind möglich. Bedenken Sie aber bitte, dass sich Ihre Vorbereitungszeit in der Grundausbildung dann entsprechend verkürzt.
  • Anmeldungen nach der 49. KW werden wir nur in Ausnahmefällen bestätigen.

Das Anmeldeformular finden Sie am Ende dieses Dokuments.

Frankfurt

StrafR 105.03.2010 - 06.03.2010Offenbach, Achat Plaza
StrafR 216.04.2010 - 17.04.2010Offenbach, Achat Plaza
StrafR 320.05.2010 - 21.05.2010Offenbach, Achat Plaza
StrafR 417.06.2010 - 19.06.2010Frankfurt, Bürgerhaus Dietzenbach
LK25.06.2010 - 26.06.2010Offenbach, Achat Plaza
 

Düsseldorf/Neuss

StrafR 126.02.2010 - 27.02.2010Neuss, Novotel am Rosengarten
StrafR 225.03.2010 - 26.03.2010Neuss, Novotel am Rosengarten
StrafR 422.04.2010 - 24.04.2010Düsseldorf, Lindner Hotel Airport
StrafR 314.05.2010 - 15.05.2010Neuss, Novotel am Rosengarten
LK25.06.2010 - 26.06.2010Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss
 

München

StrafR 112.03.2010 - 13.03.2010München, Forum am Deutschen Museum
StrafR 415.04.2010 - 17.04.2010München, Sheraton München Westpark
StrafR 306.05.2010 - 08.05.2010München, Sheraton München Westpark
Bitte Änderung beachten: 06.05.2010 Dr. Neuhaus (StrafR 2) , 07.05.2010 Dr. Knauer (StrafR 3), 08.05.2010 Dr. Ufer (StrafR 3) 
StrafR 212.06.2010München, Forum am Deutschen Museum
Bitte Änderung beachten: 07.05.2010 nur Unterrichtstag Dr. Meyer! Der 2. Unterrichtstag von Dr. Neuhaus ist am 06.05.2010 der Einheit StrafR 3 vorgeschaltet.  
LK25.06.2010 - 26.06.2010München, Sheraton München Arabellapark
 

Kursunterlagen


Die kursbegleitenden Unterlagen sind vollständig. Die Anschaffung zusätzlicher Literatur ist nicht erforderlich. Über den passwortgeschützten Zugang zum Premiumbereich der Homepage hat der Teilnehmer Zugriff auf die gesamte, für die Fachanwaltsausbildung erforderliche Sekundärliteratur.

Die Seminarunterlagen bestehen (online zum download) aus:

  • Ausbildungsleitfaden zur Begleitung des Eigenstudiums im Grundkurs
  • 9 von den Dozenten verfasste Skripten im Straf- & Strafprozessrecht
  • Kudlich, Strafrecht Allgemeiner Teil, PdW, Verlag C.H.Beck
  • Kudlich, Strafrecht Besonderer Teil, Verlag C.H.Beck
  • Widmaier, Münchner AnwaltsHandbuch Strafverteidigung, Verlag C.H.Beck (Ausbildungsrelevante Teile)
  • Lernzielkontrollen mit Musterlösungen

Alle Teilnehmer haben passwortgeschützt kostenlosen Zugang zum beck-online Fachmodul Strafrecht PLUS und zum beck-fachdienst Strafrecht für die Dauer von 6 Monaten.


Gebühr


  • € 1.590,- Rechtsanwälte mit weniger als 4-jähriger Zulassung sowie Assessoren, deren Examen nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
  • € 1.890,- alle anderen Teilnehmer
  • € 980,- Rechtsreferendare (begrenztes Kontingent!)
  • € 190,- Teilnahme an der Leistungskontrolle

Die Gebühr schließt ein:

  • komplette Lehrgangsunterlagen
  • kostenloser Zugang zu beck-online
  • kostenloser Zugang zum Premiumbereich der Homepage (Teilnehmer-Community)
  • Pausengetränke

Der Lehrgang ist von der Mehrwert­steuer befreit!

Sonderrabatt: 15% auf die zu entrichtende Lehrgangsgebühr für den zweiten oder weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei.

Die Gebühr ist zahlbar nach Anmeldebestätigung/Rechnung oder in drei gleichen Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung/Rechnung sowie zum 1.2.2010 und 1.4.2010).


Leistungskontrolle


Die Leistungskontrolle (gem. § 4a FAO) wird an allen Lehrgangsorten zeitgleich absolviert: 4 Klausuren von jeweils 225 Minuten Bearbeitungszeit.


Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung


Die Fachanwaltsordnung verlangt gem. § 2 FAO i.v.m. §§ 13 und 5f FAO den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen im Strafrecht.

[Den Volltext der Fachanwaltsordnung sowie Hinweise zum Nachweis der praktischen Fälle gem. §§ 5, 6 Abs. 3 FAO finden Sie hier.]

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen oder zum Lehrgang haben!


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