NEU: Fachanwalt in 9 Präsenztagen...! Fachanwalt für Strafrecht
Das innovative Ausbildungskonzept: Kombination aus begleitetem Eigenstudium und Präsenzunterricht – Sommer 2010 bis Februar 2011 in Hamburg, Düsseldorf/Neuss, Frankfurt und MünchenIn Kooperation mit
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Verlag C. H. Beck |
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Fachliche Leitung
- Prof. Dr. Erich Samson, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozeßrecht an der Bucerius Law School, Hamburg
- Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld, mnh Mayer, Neuhaus, Hoffmann, Dortmund
- Prof. Dr. Thomas Rönnau, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozeßrecht an der Bucerius Law School, Hamburg
- Dr. Christoph Knauer, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozessrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität, Ufer Knauer Rechtsanwälte, München
- Prof. Dr. Hans Kudlich, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Dr. Florian Ufer, Fachanwalt für Strafrecht, Ufer Knauer Rechtsanwälte, München
- Jan Olaf Leisner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Leisner Rechtsanwälte, München
- Dr. Werner Meyer, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth
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Lehrgangskonzeption
Die Lehrgangskonzeption beruht auf der Differenzierung zwischen Grundlagenwissen im Fachgebiet (basics) und fachanwaltsspezifischem Spezialwissen (specials).
- Die Beherrschung der Grundlagen des Straf- & Strafprozessrechts haben Sie durch ihre Staatsexamina unter Beweis gestellt; sie können in einer Kombination aus Eigenstudium und Präsenzunterricht wiederholt, aufgefrischt und vertieft werden.
- Die für den Fachanwalt erforderlichen Spezialkenntnisse im Fachgebiet, die durch die herkömmliche Juristenausbildung nicht abgedeckt sind, müssen im Präsenzunterricht vermittelt werden.
Unsere Fachanwaltsausbildung erfolgt deshalb nach einem völlig neuen, innovativen Ausbildungsmodell. Es deckt in einer Kombination aus begleitetem Eigenstudium mit Lernzielkontrollen und Präsenzunterricht alle Gebiete des § 13 FAO ab.
Grundkurs (basics) - 28. Juni 2010 bis Ende Mitte 2010:
- Begleitetes Eigenstudium zur Wiederholung und Vertiefung der Grundlagen des Fachgebiets nach Maßgabe des Ausbildungsleitfadens der fachlichen Leiter des Lehrgangs, online-gestützt und mit Zugriff auf die gesamte Sekundärliteratur im Fachgebiet durch konstenlosen Zugang zu beck-online.
- 2 Unterrichtstage Präsenzunterricht zum Abschluss des Grundkurses: Wiederholung und Vertiefung der basics (Unterrichtseinheit StrafR 1, 2-tägig)
- Kursbegleitende Lernkontrollen (online-gestützt)
Vertiefungskurs (specials) - September 2010 bis Februar 2011:
- 7 Unterrichtstage Präsenzunterricht: Vermittlung des fachanwaltsspezifischen Expertenwissens im Fachgebiet Straf- & Strafprozessrecht (Unterrichtseinheiten StrafR 2, 2-tägig; StrafR 3, 2-tägig; StrafR 4, 3-tägig)
- Abschließende Leistungskontrollen (4 Klausuren unter Aufsicht gem. § 4a FAO)
Mit diesem neuen Ausbildungsmodell sparen Sie kostbare Zeit und sehr viel Geld: Sie reduzieren die Zahl der Abwesenheitstage von der Kanzlei gegenüber der herkömmlichen Fachanwaltsausbildung um mehr als die Hälfte. Entsprechend vermindern sich die Reisekosten und Ihre Aufwendungen für Unterbringung und Verpflegung am Kursort.
Inhalte und Dozenten
StrafR 1 (2-tägig)
Grundkurs: Wiederholung und Vertiefung der basics
- Strafrecht Allgemeiner Teil (Schwerpunkte)
- Strafrecht Besonderer Teil (Schwerpunkte)
- Strafprozessrecht und Strafverteidigung (Grundzüge)
Dr. Christoph Knauer, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozessrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität, Ufer Knauer Rechtsanwälte, München
StrafR 2 (2-tägig)
Vertiefungskurs: specials Nebenstrafrecht und Hilfswissenschaften
- materielles Nebenstrafrecht (Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht)
- Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften
Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld, mnh Mayer, Neuhaus, Hoffmann, Dortmund
StrafR 3 (2-tägig)
Vertiefungskurs: specials Strafverteidigung
- Strafprozessrecht und Strafverteidigung (Vertiefung 1)
- Strafprozessrecht und Strafverteidigung (Vertiefung 2)
Dr. Florian Ufer, Fachanwalt für Strafrecht, Ufer Knauer Rechtsanwälte, München
StrafR 4 (3-tägig)
Vertiefungskurs: specials Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht 1
- Wirtschaftsstrafrecht 2
Prof. Dr. Thomas Rönnau, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozeßrecht an der Bucerius Law School, Hamburg
Jan Olaf Leisner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Leisner Rechtsanwälte, München
Kursorte und Termine
Der Wechsel zwischen den Kursorten ist problemlos möglich, da die Unterrichtseinheiten und ihre Dozenten in allen Lehrgangsorten identisch sind.
Beachten Sie aber bei Ihrer Terminplanung unbedingt, dass Sie für den Grundkurs - neben Ihrer beruflichen Praxis! – mindestens 90-120 Zeitstunden einplanen müssen.
Die Anmeldung sollte deshalb frühzeitig erfolgen:
- Wir bitten grundsätzlich um Anmeldung bis zur 19. KW. Die Seminarunterlagen stehen nach Bestätigung Ihrer Anmeldung zum Download zur Verfügung.
- Anmeldungen nach der 25. KW sind möglich. Bedenken Sie aber, dass sich Ihre Vorbereitungszeit in der Grundausbildung dann entsprechend verkürzt.
- Anmeldungen nach der 30. KW werden wir nur in Ausnahmefällen bestätigen.
Das Anmeldeformular (zur Online-Anmeldung) finden Sie am Ende dieses Dokuments.
Frankfurt | ||
| 24.09.2010 - 25.09.2010 | Offenbach, Achat Plaza | |
| 23.10.2010 | Offenbach, Achat Plaza | |
| Hier nur Unterrichtstag von Dr. Meyer | ||
| 18.11.2010 - 20.11.2010 | Offenbach, Achat Plaza | |
| vorgeschaltet 1. Tag StrafR 2 Dr. Neuhaus | ||
| 13.01.2011 - 15.01.2011 | Offenbach, Achat Plaza | |
| 11.02.2011 - 12.02.2011 | Offenbach, Best Western Macrander Hotel | |
Hamburg | ||
| 15.10.2010 - 16.10.2010 | Hamburg, Radisson Blu Hotel | |
| 26.11.2010 - 27.11.2010 | Hamburg, Radisson Blu Hotel | |
| 10.12.2010 - 11.12.2010 | Hamburg, Radisson Blu Hotel | |
| 20.01.2011 - 22.01.2011 | Hamburg, Radisson Blu Hotel | |
| 11.02.2011 - 12.02.2011 | Hamburg, Radisson Blu Hotel | |
Kursunterlagen
Die kursbegleitenden Unterlagen sind vollständig. Die Anschaffung zusätzlicher Literatur ist nicht erforderlich. Über Ihren passwortgeschützten Zugang zum Premiumbereich der Homepage haben Sie Zugriff auf die gesamte, für die Fachanwaltsausbildung erforderliche Sekundärliteratur.
Die Seminarunterlagen bestehen (online zum download) aus:
- Ausbildungsleitfaden zur Begleitung des Eigenstudiums im Grundkurs
- 5 von den Dozenten verfasste Skripten im Straf- & Strafprozessrecht
- Kudlich, Strafrecht Allgemeiner Teil, Verlag C.H.Beck
- Kudlich, Strafrecht Besonderer Teil, Verlag C.H.Beck
- Widmaier, Münchner AnwaltsHandbuch Strafverteidigung, Verlag C.H.Beck (Ausbildungsrelevante Teile)
- Lernzielkontrollen mit Musterlösungen
Alle Teilnehmer haben passwortgeschützt kostenlosen Zugang zum beck-online Fachmodul Strafrecht PLUS und beck-fachdienst Strafrecht für die Dauer von 6 Monaten.
Gebühr
- € 1.590,- Rechtsanwälte mit weniger als 4-jähriger Zulassung sowie Assessoren, deren Examen nicht länger als zwei Jahre zurückliegt
- € 1.890,- alle anderen Teilnehmer
- € 980,- Rechtsreferendare (begrenztes Kontingent!)
- € 190,- Teilnahme an der Leistungskontrolle
Die Gebühr schließt ein:
- komplette Lehrgangsunterlagen (online zum download)
- kostenloser Zugang zu beck-online
- kostenloser Zugang zum Premiumbereich der Homepage (beck-Community)
- Pausengetränke
Der Lehrgang ist von der Mehrwertsteuer befreit!
Sonderrabatt: 15% auf die zu entrichtende Lehrgangsgebühr für den zweiten oder weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei.
Die Gebühr ist zahlbar nach Anmeldebestätigung/Rechnung oder in drei gleichen Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung/Rechnung sowie zum 1.10.2010 und 15.12.2010).
Leistungskontrolle
Die Leistungskontrolle (gem. § 4a FAO) wird an allen Lehrgangsorten zeitgleich absolviert: 4 Klausuren von jeweils 225 Minuten Bearbeitungszeit.
Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung
Die Fachanwaltsordnung verlangt gem. § 2 FAO i.V.m. §§ 13 und 5 f FAO den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen im Strafrecht.
[Den Volltext der Fachanwaltsordnung sowie Hinweise zum Nachweis der praktischen Fälle gem. §§ 5, 6 Abs. 3 FAO finden Sie hier.]
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen oder zum Lehrgang haben!
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