Fachberater für Internationales Steuerrecht 2010
7. Lehrgang zentral in Düsseldorf/Neuss (April 2010 bis Dezember 2010)In Kooperation mit
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Deutsches Steuerberaterinstitut e.V. |
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Fachliche Leitung
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Den von der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer im März 2007 neu geschaffenen Titel „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ haben bislang 300 Steuerberater in Deutschland erworben.
Der Titel wird von der zuständigen Steuerberaterkammer amtlich verliehen.
Diese neugeschaffene Spezialisierungsmöglichkeit trägt der wachsenden Bedeutung des grenzüberschreitenden Wirtschaftverkehrs und der zunehmenden Zahl von Mandaten mit Auslandsbezug Rechnung.
- Der Fachberatertitel stärkt den Berufsstand im Wettbewerb mit anderen Berufen.
- Er schafft eine neue Möglichkeit, sich am Markt zu profilieren.
- Er berücksichtigt das wachsende Bedürfnis der Mandanten nach Orientierungshilfe bei der Suche nach Spezialisten im Internationalen Steuerrecht.
Die Fachberaterlehrgänge werden vom Deutschen Steuerberaterinstitut und seinen beteiligten Mitgliedsverbänden in Kooperation mit Fachseminare von Fürstenberg durchgeführt; die bisherigen Kurse haben mehr als 250 Teilnehmer besucht.
Die fachliche Leitung liegt in den Händen eines der renommiertesten Experten im Internationalen Steuerrecht:
Dr. Klaus Sieker, Steuerberater, Partner der Partnerschaftsgesellschaft Flick Gocke Schaumburg, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Nutzen Sie die Marketingmöglichkeiten, die Ihnen der Titel „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ eröffnet.
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder besuchen Sie eine der Infoveranstaltungen.
Lehrgangskonzeption
Zertifiziert durch StbK Südbaden gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 FBO.
- 6 Unterrichtseinheiten - 18 Unterrichtstage, 121 Zeitstunden
- Kurszeiten: 9-12.15 Uhr, 13.30-17.30 Uhr
- Leistungskontrollen (LK): jeweils samstags 9.00 - 13.00 Uhr
Inhalte und Dozenten
Der Lehrgang deckt alle von der Fachberaterordnung vorgeschriebenen Bereiche des Internationalen Steuererrechts ab (§§ 2, 4, 10 FBO).
IStR 1 (3-tägig)
Grundzüge des deutschen Internationalen Steuerrechts – Grundlagen der Doppelbesteuerungsabkommen – Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Dr. Pia Dorfmueller, Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin, Lehrbeauftragte an der Universität Mannheim, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt a.M.RA/StB Dr. Michael Hendricks, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
IStR 2 (3-tägig)
Verrechnungspreise einschließlich der Dokumentationspflichten – Betriebsstättenbesteuerung, insbesondere Einkünftezuordnung
StB Dr. Markus Greinert, Flick Gocke Schaumburg, BonnStB Dr. Xaver Ditz, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
IStR 3 (3-tägig)
Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkte Steuerpflicht) – Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
RA/StB Dr. Torsten Engers, Flick Gocke Schaumburg, FrankfurtRA Dr. Carsten Schlotter, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
IStR 4 (3-tägig)
Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland, insbesondere Strukturierung von Auslandsinvestitionen – Internationales Erbschaftsteuerrecht
StB Dr. Thomas Schänzle, Flick Gocke Schaumburg, FrankfurtDr. Eike Cornelius, BHF Bank AG, Vermögensstrukturberatung, Frankfurt/Main
IStR 5 (3-tägig)
Internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrechts – Steuerplanungstechniken, insbesondere beim Unternehmenskauf
RA/StB Dr. Marcus Mick, LL.M., Flick Gocke Schaumburg, FrankfurtStB Dr. Klaus Sieker, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt
IStR 6 (3-tägig)
Steuerrechtliche Bezüge des Europarechts – Grundzüge des Steuerrechts ausgewählter Staaten
Jaap Zwaan, Tax lawyer, Senior, Loyens&Loeff, ZürichRA Prof. Dr. Axel Cordewener, LL.M., Flick Gocke Schaumburg, Bonn
Kursorte und Termine
Der Wechsel zwischen den Kursorten ist problemlos möglich, da alle Unterrichtseinheiten identisch sind
Düsseldorf/Neuss 2010 | ||
| 22.04.2010 - 24.04.2010 | Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd | |
| 19.05.2010 - 21.05.2010 | Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss | |
| 12.06.2010 | Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd | |
| 14.07.2010 - 16.07.2010 | Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd | |
| 02.09.2010 - 04.09.2010 | Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd | |
| 18.09.2010 | Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss | |
| 04.11.2010 - 06.11.2010 | Düsseldorf, Park Inn Düsseldorf Süd | |
| 25.11.2010 - 27.11.2010 | Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss | |
| 11.12.2010 | Neuss, Commundo Tagungshotel Neuss | |
Kursunterlagen
Von den Dozenten erarbeitete Skripten mit Beispielen und Übersichten; Übungsfälle und Fallstudien zum Internationalen Steuerrecht (8 Bände)
Die Seminarunterlagen stehen nach Anmeldebestätigung online zum Download zur Verfügung (mit Teilnehmerpasswort).
Gebühr
(zzgl. MwSt.)
- Gesamtlehrgang
€ 3.600,- Mitglieder der DStV- Verbände
€ 3.900,- alle anderen Teilnehmer
€ 180,- Teilnahme an den drei Leistungskontrollen
Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung oder in 2 Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung sowie 10 Tage vor der vierten Einheit).
Sonderrabatt: 15% für den zweiten und weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder ehemalige Teilnehmer eines anderen DStV-Fachberaterlehrganges.
Kostenlos: Alle Teilnehmer erhalten für die Dauer von 4 Monaten Zugriff auf das Fachportal Steuerrecht (siehe Anmeldung).
- Belegung einzelner Unterrichtseinheiten
Die Gebühr für die 3-tägigen Unterrichtseinheiten beträgt
€ 620,- Verbandsmitglieder DStV
€ 670,- sonstige Teilnehmer
Zahlbar 10 Tage vor der ersten gebuchten Unterrichtseinheit.
Erwerb der Fachberaterbezeichnung
Fachberaterordnung vom 28.3.2007
– Den Volltext der Fachberaterordnung finden Sie hier. –
Die Fachberaterordnung (FBO) ist am 1. August 2007 in Kraft getreten. Voraussetzung für den Fachberatertitel ist, daß der Antragsteller seit mindestens drei Jahren als StB oder StBV bestellt ist und besondere theoretische Kenntnisse, besondere praktische Erfahrungen sowie erfolgreich absolvierte Leistungskontrollen auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts nachweisen kann.
Auszug aus der FBO:
§ 4 FBO Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
(1) Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachberaterbezeichnung vorbereitenden beraterspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. Der Lehrgangsveranstalter muss sich von der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk er seinen Sitz hat, vor Beginn des Lehrgangs bestätigen lassen, dass der Lehrgang zur Vermittlung der besonderen theoretischen Kenntnisse geeignet ist. [Diese Lehrgangszertifizierung ist durch die StBK Südbaden am 2. August 2007 erfolgt! (Az 332-zFB/kl-lö). Sie gilt bundesweit]
§ 5 FBO Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Steuerberater persönlich und eigenverantwortlich bearbeitet hat*: a) Internationales Steuerrecht: mindestens 30 Fälle b) .....
[Beratungen, Steuererklärungen, Gutachten, gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit mit Bezug zum Internationalen Steuerrecht; die Fallzahl muss bis zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht sein.]
§ 6 FBO Schriftliche Leistungskontrollen
Der Antragsteller muss sich für den „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ .... jeweils mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben. Die schriftlichen Leistungskontrollen dauern jeweils mindestens vier Zeitstunden.
Nach § 8 FBO kann der Ausschuß der StBK mit dem Antragsteller ein Fachgespräch führen, wenn er seine Stellungnahme gegenüber dem Kammervorstand hinsichtlich der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der besonderen praktischen Erfahrungen nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen nicht auch ohne ein Fachgespräch abgeben kann.
*zum Erwerb der Fachberaterqualifikation und zum Nachweis praktischer Fälle durch die Tätigkeit als angestellter Syndikus (§ 58 StBerG neu) geben wir in der Infoveranstaltung die erforderlichen Informationen.