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Fachberater für Testamentsvollstreckung & Nachlaßverwaltung (DStV e.V.) 2009/2010

7. und 8. Lehrgang in München und Frankfurt/Main

In Kooperation mit
Deutsches Steuerberaterinstitut e.V.
Deutsches Steuerberaterinstitut e.V.


Fachliche Leitung


Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. 11. 2004 ist Steuerberatern, vereidigten Buchprüfern und Wirtschaftsprüfern die Möglichkeit eröffnet, geschäftsmäßig Testamentsvollstreckungen anzubieten. Damit eröffnet sich der Zugang zu einem überaus lukrativen Beratungsmarkt– durch Generationenwechsel und demographische Entwicklung werden in den nächsten Jahren Vermögenswerte in Billionenhöhe vererbt.

Hinweis: Chancen und Tätigkeitsfelder für StB, vBP, WP auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sind ausführlich dargestellt von E. Rott, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht hier

Bei Ihren Mandanten besteht oftmals der Wunsch, eine außerhalb der Familie stehende Person mit wirtschaftlicher Kompetenz als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Was liegt näher, als mit dieser Aufgabe den eigenen Steuerberater zu betrauen?

Bauen Sie Nachfolgeberatung und Testamentsvollstreckung zu einem Kanzleischwerpunkt aus, und dokumentieren Sie Ihre Fachkompetenz mit der Bezeichnung „Fachberater für Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung (DStV e.V.)“.

Die fachliche Leitung des Lehrgangs liegt in den Händen bundesweit renommierter Experten:

  • Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar, Autor des Standardwerks „Vermögensnachfolge“, Rosenheim
  • Eberhard Rott, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V., Bonn
  • Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, München

Sie und das gesamte Dozententeam werden Sie – ohne Zeitdruck und neben Ihrer beruflichen Praxis – zum Erwerb des Titels „Fachberater für Testamentsvollstreckung & Nachlaßverwatung (DStV e.V.)“ führen.

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Termine der Infoveranstaltungen finden Sie hier.


Lehrgangskonzeption
  • 6 Unterrichtseinheiten - 18 Unterrichtstage, 120 Zeitstunden
  • Kurszeiten: 9-12.15 Uhr, 13.30 - 17.30 Uhr
  • Leistungskontrollen (LK): Samstag 9.30 - 12.00 Uhr

Der Zertifizierungslehrgang ist speziell zugeschnitten auf die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe.

Hinweis: Absolventen des Kompaktlehrgangs „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ sind von fünf Unterrichtstagen des Fachberaterkurses befreit: TVN 1 (1. und 2. Tag), TVN 4 (1. und 2. Tag), TVN 5 (2. Tag). Absolventen des Fachberaterkurses „Unternehmensnachfolge“ sind von drei Unterrichtstagen befreit (TVN 1). Die Kursgebühr reduziert sich anteilig.


Inhalte und Dozenten

TVN 1 (3-tägig)

Erb- und familienrechtliche Strukturen des Nachlasses

Thomas Littig, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Würzburg
Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, München

TVN 2 (3-tägig)

Unternehmens- und stiftungsrechtliche Strukturen - IPR und Sachverhalte mit Auslandsbezug

Prof. Dr. Ulrich Voß, Rechtsanwalt, Würzburg
Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim
Dr. K. Jan Schiffer, Rechtsanwalt, Bonn-Bad Godesberg

TVN 3 (3-tägig)

Die Vermögensstruktur des Nachlasses – Wettberwerbsrecht, Marketing und Berufsrecht

Michael-Stephan Kornau, M.A.E., Certified Financial Planner (CFP), Certified Foundation and Estate Planner (CFEP), Dipl. Bankbetriebswirt (Frankfurt School), Geprüfter Finanzplaner nach DIN ISO 22222, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.)
Thorsten Leidig, Certified Financial Planner (CFP), Bankkaufmann, Sparkassenbetriebswirt, Finanzökonom (ebs)
Dr. Michael Kleine-Cosack, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg

TVN 4 (3-tägig)

Grundlagen der Testamentsvollstreckung – Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker

Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, HÜMMERICH legal Rechtsanwälte, Bonn

TVN 5 (3-tägig)

Haftung für fehlerhafte Anlageentscheidungen – Erbauseinandersetzung und Testamentgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Testamentsvollstreckung

Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin
Dr. Manuel Tanck, Fachanwalt für Erbrecht, Tanck Rechtsanwälte, Mannheim
Thomas Littig, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Würzburg

TVN 6 (3-tägig)

Wiederholung , Vertiefung und Fallstudien

Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, München
Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, HÜMMERICH legal Rechtsanwälte, Bonn


Kursorte und Termine

Sämtliche Unterrichtseinheiten und ihre Dozenten sind in allen Lehrgangsorten identisch. Der Wechsel zwischen den Kursorten ist deshalb jederzeit möglich.

München

TVN 109.07.2009 - 11.07.2009München, Forum am Deutschen Museum
TVN 224.09.2009 - 26.09.2009München, Forum am Deutschen Museum
TVN 315.10.2009 - 17.10.2009München, Eden Hotel Wolff
LK 114.11.2009München, Forum am Deutschen Museum
TVN 410.12.2009 - 12.12.2009München, Forum am Deutschen Museum
TVN 504.02.2010 - 06.02.2010München, Eden Hotel Wolff
TVN 618.03.2010 - 20.03.2010München, Forum am Deutschen Museum
LK 217.04.2010München, Forum am Deutschen Museum
 

Frankfurt

TVN 122.10.2009 - 24.10.2009Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
TVN 225.11.2009 - 27.11.2009Offenbach, Achat Plaza
TVN 328.01.2010 - 30.01.2010Offenbach, Achat Plaza
LK 119.02.2010Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
TVN 411.03.2010 - 13.03.2010Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
TVN 515.04.2010 - 17.04.2010Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
TVN 619.05.2010 - 21.05.2010Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
LK 205.06.2010Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 

Kursunterlagen

Skripten mit Fallbeispielen, Übersichten, Checklisten (12 Bände); Fallstudien zur Testamentsvollstreckung und Nachlaßverwaltung

Die Seminarunterlagen stehen nach Anmeldebestätigung online zum Download zur Verfügung (mit Teilnehmerpasswort).


Gebühr

(zzgl. MwSt.)

€ 3.500,- Mitglieder der DStV-Verbände

€ 3.800,- alle anderen Teilnehmer

€ 120,- Teilnahme an den beiden Leistungskontrollen

Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung oder in zwei Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung sowie 10 Tage vor der vierten Unterrichtseinheit).

Sonderrabatt: 15% für den zweiten und weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder ehemalige Teilnehmer eines anderen DStV-Fachberaterlehrganges.

Kostenlos: Zugang zum juris Fachportal Steuerrecht für die Dauer des Fachlehrgangs (siehe Anmeldung).


Erwerb der Fachberaterbezeichnung

Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und den Leistungskontrollen (zwei 2,5-stündige Aufsichtsarbeiten) verleiht der Deutsche Steuerberaterverband bei Vorliegen der erforderlichen Nachweise über praktische Erfahrungen auf Antrag die Bezeichnung „Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlaßverwaltung (DStV e.V.)“.

Wichtig: Die Bezeichnung „Fachberater für ... (DStV e.V.)“ darf geführt und werblich genutzt werden (vgl. Pressemitteilung der BStBK und des DStV vom 9. April 2008).

Die Fachberaterrichtlinien des DStV (www.dstv.de) verlangen die Zulassung nach § 3 StBerG sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Er­fah­­rungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und/oder Nachlaßverwaltung.

  1. Der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse wird er­bracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem vom DStV anerkannten oder vom DStI und seinen Mitgliedsverbänden veranstalteten Fachlehrgang. Dieser muss eine Mindestdauer von 120 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebiets umfassen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch zwei bestandene schriftliche Klausurarbeiten nachzuweisen, die insgesamt eine Bearbeitungszeit von mindestens 270 Minuten umfassen.
  2. Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist erst bei Antragstellung gegenüber dem Fachausschuß zu führen. Er verlangt eine vor der Antragstellung durchgängig mindestens drei Jahre ausgeübte Tätigkeit als Person nach § 3 StBerG und zwei Fälle, die der Antragsteller persönlich auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und/oder Nachlaßverwaltung bearbeitet hat* oder fünf Fälle bei weniger als dreijähriger Berufstätigkeit.

[Als Fall kann beispielsweise gelten: Ausgeübte Testamentsvoll- streckung oder Nachlassverwaltung oder auf das Fachgebiet bezogene Tätigkeiten, die diesen in ihrem Schwierigkeitsgrad mindestens entsprechen, z. B. Gestaltungsberatung für Nachfolgekonzepte (unternehmerisch/privat); Gutachten für Gerichte oder Mandanten zur Unternehmensbewertung; Erarbeitung von Erbteilungsplänen; Beratung bei der Stiftungserrichtung; Nachlassabwicklung über Vollmachten; Anträge auf Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz sowie Beratung hierzu; Vorlage von Testamentsvollstreckerzeugnissen (mit kurzer Tätigkeitsbeschreibung).]

*zum Erwerb der Fachberaterqualifikation und zum Nachweis praktischer Fälle durch die Tätigkeit als angestellter Syndikus (§ 58 StBerG neu) geben wir in der Infoveranstaltung die erforderlichen Informationen.


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