Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) 2010
19.-20. Lehrgang in Düsseldorf/Neuss und Stuttgart (Frühjahr 2010 bis Februar 2011)In Kooperation mit
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Deutsches Steuerberaterinstitut e.V. |
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Fachliche Leitung
- Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim
- Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl, Rechtsanwältin, Technische Universität Kaiserslautern
- Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin
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Unternehmensnachfolgeberatung ist der Wachstumsmarkt der Zukunft. Die fachübergreifende Beratung des Mandanten über die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge ist eine typische Aufgabe des steuerlichen Beraters. Die Anwaltschaft hat mit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ihr außergerichtliches Rechtsberatungsmonopol verloren.
Als StB/vBP/WP haben Sie einen unschätzbaren Wettbewerbsvorteil: Sie genießen das Vertrauen Ihrer Mandanten und kennen seine Verhältnisse. In allen Fragen der Unternehmensnachfolge werden die Mandanten deshalb zuerst Ihren Rat suchen. Dokumentieren Sie Ihre Kompetenz durch den Titel „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“, der Ihnen völlig neue Marketingmöglichkeiten eröffnet.
Der Zertifizierungslehrgang ist speziell zugeschnitten auf die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe. Er wurde bislang von mehr als 600 Teilnehmern besucht und deckt alle beratungsrelevanten Felder der Unternehmensnachfolge ab (Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht, beratungsrelevante Grundlagen des Arbeitsrechts sowie alle zugehörigen Aspekte des allgemeinen Zivilrechts).
Die fachliche Leitung liegt in den Händen bundesweit renommierter Experten:
- Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar, Rosenheim, Autor des Standardwerks „Unternehmensnachfolge“
- Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl, Professorin am Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht der Technischen Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Unternehmensrecht.
- Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, Berlin, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie
Sie und das gesamte Dozententeam werden Sie – ohne Zeitdruck und neben Ihrer beruflichen Praxis – zum Erwerb des Titels „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ führen.
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Termine der Infoveranstaltungen finden Sie hier.
Lehrgangskonzeption
Der Wechsel zwischen den Kursorten ist problemlos möglich, da alle Unterrichtseinheiten und ihre Dozenten identisch sind.
Die Unterrichtseinheit UNF 7 (Steuerfragen sowie Wiederholung & Vertiefung) findet zentral in Düsseldorf/Neuss statt.
Inhalte und Dozenten
UNF 1 (3-tägig)
Grundlagen des Erbrechts – Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen – Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsrecht – Erbengemeinschaften
Uwe Gottwald, Vorsitzender Richter am Landgericht KoblenzDr. Manuel Tanck, Fachanwalt für Erbrecht, Tanck Rechtsanwälte, Mannheim
UNF 2 (3-tägig)
Gesellschaftsverträge – Vertragsgestaltung des Unternehmens – Eheverträge des Unternehmers – Vorsorgevollmachten – Beteiligung Minderjähriger – Gestaltungsalternativen und Vertragsklauseln
Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, BerlinDr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, München
UNF 3 (3-tägig)
Vorweggenommene Erbfolge – lebzeitige Übertragung – Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., RosenheimEberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, HÜMMERICH legal Rechtsanwälte, Bonn
UNF 4 (2-tägig)
Fremdmanagement – Management-Buy-Out / Buy-In – Unternehmens- & Industrieverkauf (vorvertragliche Maßnahmen und Vertragsgestaltung, insbesondere Asset-Deal, Share-Deal; Optionsrechte) – Börsengang
Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl, Rechtsanwältin, Technische Universität KaiserslauternUNF 5 (2-tägig)
Arbeitsrechtliche Fragen – Stiftung als Instrument der Nachfolgeplanung (insbesondere gemeinnützige Stiftungen und Familienstiftungen, einschl. Kapitalgesellschaften)
Dr. Wienhold Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Notar, Schulte & Karlsfeld, MünsterDr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim
UNF 6 (3-tägig)
Betriebswirtschaftliche Probleme der Unternehmensnachfolge (Finanzierung, Investition, Unternehmensbewertung)
Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, SaarbrückenProf. Dr. Bernd von Eitzen, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Dipl. Kaufmann, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht, Mönchengladbach
UNF 7 (2-tägig)
Steuerrechtliche Probleme der Unternehmensnachfolge – Wiederholung und Vertiefung: ausgewählte Schwerpunkte der Gestaltungsberatung bei der Unternehmensnachfolge
Peter Schnabel, Steuerberater, Dipl.-Kfm., fachlicher Leiter der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie im Steuerrecht, MünchenDr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim
Kursorte und Termine
Der Wechsel zwischen den Kursorten ist problemlos möglich, da alle Unterrichtseinheiten identisch sind
Kursunterlagen
- Skripten mit Fallbeispielen, Übersichten, Checklisten (12 Bände)
- Musterverträge und Vertragsklauseln
- Fallstudie Unternehmensnachfolge
Die Seminarunterlagen stehen nach Anmeldebestätigung online zum Download zur Verfügung (mit Teilnehmerpasswort).
Gebühr
(zzgl. MwSt.)
€ 3.500,- Mitglieder der DStV-Verbände
€ 3.800,- alle anderen Teilnehmer
€ 120,- Teilnahme an den beiden Leistungskontrollen
Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung oder in 2 Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung/Rechnung sowie 10 Tage vor der vierten Unterrichtseinheit).
Sonderrabatt: 15% für den zweiten und weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder ehemalige Teilnehmer eines anderen DStV-Fachberaterlehrgangs
Kostenlos: Alle Teilnehmer erhalten für die Dauer von 4 Monaten Zugriff auf das Fachportal Steuerrecht (siehe Anmeldung).
Erwerb der Fachberaterbezeichnung
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und den Leistungskontrollen (zwei 2,5-stündige Aufsichtsarbeiten) verleiht der Deutsche Steuerberaterverband bei Vorliegen der erforderlichen Nachweise über praktische Erfahrungen auf Antrag die Bezeichnung „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“.
Wichtig: Die Bezeichnung „Fachberater für ... (DStV e.V.)“ darf geführt und werblich genutzt werden (vgl. Pressemitteilung der BStBK und des DStV vom 9. April 2008 – www.fachseminare-von-fuerstenberg.de/mitteilungen).
Die Fachberaterrichtlinien des DStV (www.dstv.de) verlangen die Zulassung nach § 3 StBerG sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge.
- Der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem vom DStV anerkannten oder vom DStI und seinen Mitgliedsverbänden veranstalteten Fachlehrgang. Dieser muss eine Mindestdauer von 120 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebiets umfassen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch zwei bestandene schriftliche Klausurarbeiten nachzuweisen, die insgesamt eine Bearbeitungszeit von mindestens 270 Minuten umfassen.
- Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist erst bei Antragstellung gegenüber dem Fachausschuss des DStV zu führen. Er verlangt eine vor der Antragstellung durchgängig mindestens drei Jahre ausgeübte Tätigkeit als Person nach § 3 StBerG und zwei Fälle, die der Antragsteller persönlich auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge bearbeitet hat* oder fünf Fälle bei weniger als durchgängig dreijähriger Berufstätigkeit.
[Als Fall kann beispielsweise gelten: Ausgeübte Unternehmensnachfolgeberatung oder auf das Fachgebiet bezogene Tätigkeiten, die dieser in ihrem Schwierigkeitsgrad entsprechen (z.B. Planung und Gestaltung der Nachfolge unter steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, erb- oder familienrechtlichen Gesichtspunkten), gutachterliche Tätigkeit (z.B. zur Unternehmensbewertung oder im Zusammenhang mit Unternehmenskauf oder -veräußerung)]
*zum Erwerb der Fachberaterqualifikation und zum Nachweis praktischer Fälle durch die Tätigkeit als angestellter Syndikus (§ 58 StBerG neu) geben wir in der Infoveranstaltung die erforderlichen Informationen.
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