Fachanwalt für Arbeitsrecht 2. Halbjahr 2012
In Kooperation mit
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Verlag Dr. Otto Schmidt KG |
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Fachliche Leitung
- Dr. Wienhold Schulte, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Notar, Schulte & Karlsfeld, Münster
- Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel
- Dr. Ulrich Boudon, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
- Peter Friedhofen, Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Direktor des Arbeitsgerichts Bonn a.D., THÜR WERNER SONTAG, Köln
- Dr. Thorsten Leisbrock, Rechtsanwalt, Dipl.-Kaufmann, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
- Dr. Georg-R. Schulz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanz Hans Schulz, München
Bundesweit einzigartig:
Otto Schmidt-Verlagsmodul Arbeitsrecht powered by
Sie haben jederzeit Zugriff auf die gesamte Rechtsprechung im Arbeitsrecht, auf führende Lehrwerke, Kommentare und Anwaltshandbücher. Komplett. Am Bildschirm oder zum Ausdrucken. Das finden Sie bei keinem anderen Fachanwaltslehrgang.
Den Inhalt des Moduls sehen Sie hier.
Der Lehrgang "Fachanwalt für Arbeitsrecht" in Kombination aus Fernunterricht und Präsenzunterricht ist von der zuständigen Bundesbehörde, der STAATLICHEN ZENTRALSTELLE FÜR FERNUNTERRICHT (ZFU) geprüft und nach § 12 Abs. 1 Satz 1 FernUSG unter der Nr.: 577311 zugelassen.
Mit der Zulassung bestätigt die ZFU im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Sachprüfungskompetenz
- die fachanwaltspezifische Eignung der Lehrgänge und sämtlicher Unterrichtsmaterialien (§ 4 Abs. 1 Satz 1 FAO)
- die Abdeckung aller relevanten Bereiche des jeweiligen Fachgebiets nach Maßgabe der §§ 8 ff FAO, sowie ausdrücklich
-
dass die Lehrgänge das Erfordernis der 120 Zeitstunden erfüllen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FAO).
Lehrgangskonzeption
Unser - bundesweit einzigartiges - Ausbildungskonzept ist das Ergebnis von mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Fachanwaltsausbildung und mehr als 8000 Absolventen. Es wird Ihnen den Weg zum Fachanwalt erleichtern und ausserdem viel Zeit und Geld sparen:
Grundlage ist § 4 der Fachanwaltsordnung (FAO): nach einhelliger Auffassung aller 27 für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung zuständigen Rechtsanwaltkammern ist es nicht erforderlich, die gesamte Fachanwaltsausbildung in Präsenzkursen zu absolvieren. Auch Fernunterricht und - erst recht - die Kombination aus Fernunterricht und Präsenzunterricht sind gemäß § 4 FAO zulässig.
Wir splitten daher die von § 4 Abs. 1 FAO vorgeschriebenen 120 Zeitstunden Unterricht des Lehrgangs:
❱ Teil 1 – Fernunterricht (15. August 2012 – Mitte Oktober 2012)
Begleitetes Eigenstudium mit freier Zeiteinteilung – online-gestützt und nach Maßgabe des Ausbildungsleitfadens. Dieser Fernunterricht substituiert 57 Stunden herkömmlichen Präsenzunterrichts, sodass der Lehrgang insgesamt unter Einschluss des nachstehend beschriebenen Präsenzunterrichts (Teil 2) die von der Fachanwaltsordnung geforderten 120 Zeitstunden umfasst.
❱ Teil 2 – Präsenzunterricht (Mitte Oktober 2012 – Mitte Dezember 2012)
Fachanwaltsspezifische Vertiefung der Schwerpunkte des Fernkurses in der ersten Unterrichtseinheit; drei weitere Präsenzeinheiten zur Vermittlung des für den Fachanwalt erforderlichen Spezialwissens (63 Zeitstunden).
Gegenüber den üblichen Lehrgangskonzepten mit 18 - 20 Seminartagen bietet Ihnen dieses Ausbildungsmodell unschlagbare Vorteile:
- 50% Zeit- und Kostenersparnis
Durch die Beschränkung auf 9 Präsenztage sparen Sie viel Zeit und Ihre finanziellen Aufwendungen für Reise, Unterbringung und Verpflegung am Kursort reduzieren sich um 50%.
- 50% weniger kursbedingte Abwesenheitszeiten
Sie reduzieren die Fehlzeiten in der Kanzlei auf die Hälfte – Ihre Mandanten werden es Ihnen danken!
- 50% weniger Umsatzeinbußen
Die geringere Anzahl der auswärtigen Lehrgangstage schlägt sich unmittelbar im Kanzleiumsatz nieder.
- Online-Unterstützung der gesamten Fachanwaltsausbildung
Über den passwortgeschützten Premiumbereich der Homepage („Skripten online & Community“) ist die jederzeitige Kommunikation zwischen Teilnehmern und Dozenten möglich. Der kostenlose Zugang zum OVS-VerlagsModul Arbeitsrecht erspart Ihnen zudem viel Geld für Sekundärliteratur.
Weitere Informationen und Einzelheiten des Ausbildungsmodells finden Sie hier.
Inhalte und Dozenten
ArbR 1 (2-tägig)
Fachanwaltspezifische Vertiefung der Schwerpunkte des Fernkurses
- Begründung, Inhalt und Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Grundzüge)
- Kollektives Arbeitsrecht, Mitbestimmung und Einigungsstellenverfahren, Tarifrecht (Grundzüge)
- Arbeitsgerichtliches Verfahren, Urteils- und Beschlussverfahren (Grundzüge)
ArbR 2 (2-tägig)
Fachanwaltspezifische Vertiefung: Individualarbeitsrecht
- Das Arbeitsverhältnis (Vertiefung)
Dr. Ulrich Boudon, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Dr. Thorsten Leisbrock, Rechtsanwalt, Dipl.-Kaufmann, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
ArbR 3 (2-tägig)
Fachanwaltspezifische Vertiefung: Kollektives Arbeitsrecht
- Kollektives Arbeitsrecht
- Mitbestimmung
ArbR 4 (3-tägig)
Fachanwaltspezifische Vertiefung: Sozialversicherungsrecht und Prozessrecht
- Grundzüge des Sozialversicherungsrechts
- Arbeitsgerichtliches Verfahren
Dr. Georg-R. Schulz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanz Hans Schulz, München
Prof. Dr. Thomas Voelzke, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel
Kursorte und Termine
Kursbeginn des Fernunterrichts: 15. August 2012
Beachten Sie bei Ihrer Terminplanung, dass Sie für den Fernstudienteil des Fachanwaltslehrgangs (inklusive Nacharbeit) 90 - 120 Zeitstunden einplanen müssen.
Die Anmeldung sollte deshalb frühzeitig erfolgen (die Lehrgangsgebühr ist selbstverständlich erst später fällig, frühestens 14 Tage nach Kursbeginn).
Der Wechsel zwischen den Kursorten ist problemlos möglich. Alle Unterrichtseinheiten und ihre Dozenten sind in allen Lehrgangsorten identisch.
Hamburg | ||
| ArbR 1 | 12.10.2012 - 13.10.2012 | Hamburg |
| ArbR 4 | 08.11.2012 - 10.11.2012 | Hamburg |
| ArbR 2 | 30.11.2012 - 01.12.2012 | Hamburg |
| ArbR 3 | 14.12.2012 - 15.12.2012 | Hamburg |
| LK | 18.01.2013 - 19.01.2013 | Hamburg |
Köln | ||
| ArbR 1 | 02.11.2012 - 03.11.2012 | Köln |
| ArbR 2 | 23.11.2012 - 24.11.2012 | Köln |
| ArbR 3 | 30.11.2012 - 01.12.2012 | Köln |
| ArbR 4 | 13.12.2012 - 15.12.2012 | Köln |
| LK | 18.01.2013 - 19.01.2013 | Köln |
Frankfurt | ||
| ArbR 1 | 02.11.2012 - 03.11.2012 | Frankfurt |
| ArbR 4 | 14.11.2012 - 16.11.2012 | Frankfurt |
| ArbR 3 | 23.11.2012 - 24.11.2012 | Frankfurt |
| ArbR 2 | 07.12.2012 - 08.12.2012 | Frankfurt |
| LK | 18.01.2013 - 19.01.2013 | Frankfurt |
München | ||
| ArbR 1 | 26.10.2012 - 27.10.2012 | München |
| ArbR 2 | 14.11.2012 - 15.11.2012 | München |
| ArbR 4 | 22.11.2012 - 24.11.2012 | München |
| ArbR 3 | 07.12.2012 - 08.12.2012 | München |
| LK | 18.01.2013 - 19.01.2013 | München |
Kursunterlagen
Die kursbegleitenden Unterlagen sind vollständig. Die Anschaffung zusätzlicher Literatur ist nicht erforderlich. Über Ihren passwortgeschützten Zugang zum Premiumbereich der Homepage haben Sie Zugriff auf für die Fachanwaltsausbildung im Arbeitsrecht erforderliche Sekundärliteratur.
Die Seminarunterlagen bestehen (online zum download) aus:
- Ausbildungsleitfaden zur Begleitung des Eigenstudiums
- 8 von den Dozenten verfasste Skripten (Individualarbeitsrecht, Kollektives Arbeitsrecht, Prozessrecht)
- Bauer/Lingemann/Diller/Haussmann, Anwaltsformularbuch Arbeitsrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt (ausbildungsrelevante Teile)
- Tschöpe, Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt (ausbildungsrelevante Teile)
- Lernzielkontrollen mit Musterlösungen
Alle Teilnehmer haben passwortgeschützt kostenlosen Zugang zum Otto Schmidt-Verlagsmodul Arbeitsrecht powered by juris für die Dauer von 4 Monaten.
Gebühr
- € 1.650,- Rechtsanwälte mit weniger als 4-jähriger Zulassung sowie Assessoren, deren Examen nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, sowie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt
- € 1.950,- alle anderen Teilnehmer
- € 980,- Rechtsreferendare (begrenztes Kontingent!)
- € 190,- Teilnahme an der Leistungskontrolle
Die Gebühr schließt ein:
- komplette Lehrgangsunterlagen (online zum download)
- kostenloser Zugang zum Otto Schmidt-Verlagsmodul Arbeitsrecht powered by juris
- kostenloser Zugang zum Premiumbereich der Homepage (Community)
- Pausengetränke
Der Lehrgang ist von der Mehrwertsteuer befreit!
Sonderrabatt: 15% auf die zu entrichtende Lehrgangsgebühr für den zweiten oder weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei.
Die Gebühr ist zahlbar in drei gleichen Teilbeträgen.
Beachten: Großzügige ESF-Förderung für Teilnehmer mit Wohnsitz oder Geschäftssitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt möglich. Sprechen Sie uns darauf an.
Leistungskontrolle
Die "offiziellen" Leistungskontrollen gem. § 4a FAO werden an allen Lehrgangsorten zeitgleich absolviert: 4 Klausuren von jeweils 225 Minuten Bearbeitungszeit.
Voraussetzung für die spätere Verleihung des Fachanwaltstitels durch die Rechtsanwaltskammer ist die Vorlage eines Zeugnisses des Lehrgangsveranstalters über die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang, welches den Vorgaben des § 6 Abs. 2 FAO genügt; wir erteilen dieses Zeugnis nach Abschluss des Lehrgangs, wenn alle vier Klausuren "mit Erfolg" absolviert wurden.
Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung
Die Fachanwaltsordnung verlangt gem. § 2 FAO i.V.m. §§ 10 und 5 c FAO den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht.
[Den Volltext der Fachanwaltsordnung sowie Hinweise zum Nachweis der praktischen Fälle gem. §§ 5, 6 Abs. 3 FAO finden Sie hier.]
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen oder zum Lehrgang haben!