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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2012

10. Intensivlehrgang in Hannover/Frankfurt

In Kooperation mit
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Verlag Dr. Otto Schmidt KG


Fachliche Leitung




Bundesweit einzigartig:


Otto Schmidt-Verlagsmodul Bank- und Kapitalmarktrecht powered by

Sie haben jederzeit Zugriff auf die gesamte Rechtsprechung im Bank- und Kapitalmarktrecht, auf führende Lehrwerke, Kommentare und Anwaltshandbücher. Komplett. Am Bildschirm oder zum Ausdrucken. Das finden Sie bei keinem anderen Fachanwaltslehrgang.

Den Inhalt des Moduls sehen Sie hier.

 

Der Bedarf an qualifizierter Rechtsberatung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wächst ständig (vgl. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung v. 3.7.2011/Geld&Mehr special).

  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft der Banken, u.a. aufgrund der sich weiter verschärfenden Kreditklemme (Basel II, III), bestimmen zunehmend den Beratungsalltag, z. B. fehlende Anschlussfinanzierung von auslaufenden Mezzanine-Finanzierungen.
  • Auch im Bereich der Kapitalanlagen – „Zinsgeschäfte“,
    (geschlossene) Fonds, Zertifikate – sind Schadensfälle in erheblichem Umfang eingetreten. Die neueste Rechtsprechung des BGH zur Bankenhaftung (Urteil vom 22.03.2011- XI.ZR 33/10 – Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über ZinsSwap-Geschäfte [Deutsche Bank]) wird zu einer Flut von Anlegerprozessen führen.

Die Mandanten suchen hier den ausgewiesenen Spezialisten – zum Fachanwaltstitel gibt es keine Alternative.

Unser Anspruch ist: Wir wollen Ihnen die besten Dozenten bieten, die Sie in Deutschland finden können. Vergleichen Sie uns mit anderen Veranstaltern und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil, ob wir dem selbst gesetzten Anspruch gerecht werden (77,1% unserer bisherigen Lehrgangsteilnehmer im Bank- & Kapitalmarktrecht bewerten ihre Dozenten mit sehr gut, weitere 19,7% mit gut).


Lehrgangskonzeption

  • 7 Unterrichtseinheiten von jeweils 2 oder 3 Tagen (i.d.R. Do-Sa bzw. Fr/Sa)
  • 18 Unterrichtstage, 120 Zeitstunden (ohne Klausuren)

Inhalte und Dozenten

Der Fachlehrgang deckt alle Pflichtfächer des Bank- und Kapitalmarktrechts gemäß § 14 l FAO neu ab.

§ 14 l: nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht

Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere

    a) Allgemeine Geschäftsbedingungen b) Bankvertragsrecht c) das Konto und dessen Sonderformen

  2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft
  3. Zahlungsverkehr, insbesondere

    a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking c) Kreditkartengeschäft

  4. Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
  5. Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
  6. Factoring/Leasing
  7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
  8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
  9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
  10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

BKR 1 (2-tägig)

  • Bankvertrag und Geschäftsverbindung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
  • Verkauf von Forderungen Kreditvertragsrecht I ( Abschluss des Kreditvertrages – Zinsanpassung Basel II - Kündigung des Kreditvertrages und deren Rechtsfolgen)

Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin


BKR 2 (3-tägig)

  • Kontoführung und bargeldloser Zahlungsverkehr (Kontoerrichtung und Kontoführung; Zahlungsmittel und Zahlungsformen) - Auslandszahlungsverkehr

Andreas Laule, Rechtsanwalt, Rechtsabteilung der Berliner Volksbank e.G.

Jürgen Heiden, Rechtsanwalt, Rechtsabteilung der Berliner Volksbank e.G.


BKR 3 (3-tägig)

  • Kreditvertragsrecht II (Sonderfälle – Verbraucherkredit – Hypothekendarlehen –Bauträgerkredit - öffentliche Förderdarlehen)
  • Kreditsicherungsrecht (Personalsicherheiten: Bürgschaft – Schuldbeitritt – Garantie – Patronatserklärung; Realsicherheiten: AGB - Pfandrecht – Sicherungsübereignung – Sicherungsabtretung – Sicherungsgrundschuld)
  • Anhang: Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin


BKR 4 (3-tägig)

  • Steuerrechtliche Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts
  • Rechtsfragen der Kreditsicherheiten und der Kontoführung/ des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der Einzelzwangsvollstreckung und der Insolvenz
  • Leasing und Factoring

Uwe Scharff, Rechtsanwalt, Leiter der Rechtsabteilung der GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH und der GEFA Leasing GmbH, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen, Wuppertal

Jun.-Prof. Dr. Olaf Muthorst, Juniorprofessor für Bürgerliches Recht mit Zivilprozessrecht, Universität Hamburg

Roland Ronig, Dipl.-Finanzwirt, Oberfinanzdirektion Rheinland, Köln


BKR 5 (3-tägig)

  • Kapitalanlagerecht
  • Anlageberatung und Anlagevermittlung
  • Anlageformen
  • Vermögensverwaltung
  • Rechtsstellung des Aktionärs
  • Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/ Emissionsgeschäft (einschließlich Auslandsgeschäft)

Sigrid Laves, Rechtsanwältin, Referentin für Wertpapier- und Kapitalmarktrecht, Sparkassenverband Niedersachsen, Hannover

Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken


BKR 6 (2-tägig)

  • Bankenaufsicht und KWG
  • Bankrecht der europäischen Gemeinschaft
  • Strafrechtliche Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts (Geldwäsche, Insidergeschäfte u.a.)

Henning Röthemeier, Prüfungsleiter im Referat Bankgeschäftliche Prüfung 2, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung Düsseldorf

Prof. Dr. Thomas Rönnau, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozeßrecht an der Bucerius Law School, Hamburg


BKR 7 (2-tägig)

  • Wiederholung/Vertiefung und Fallstudien

Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin

Prof. Rolf Rattunde, Rechtsanwalt, Notar und Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner der Kanzlei Leonhardt Westhelle & Partner, Berlin



Kursorte und Termine

Kursbeginn: Freitag, 14. September 2012 in Hannover

Die sieben Unterrichtseinheiten verteilen sich über den Zeitraum September 2012 bis Februar 2013. Angesichts zahlreicher großer Fachmessen an den beiden Messestandorten Hannover und Frankfurt werden drei Unterrichtseinheiten in Hannover stattfinden, vier Unterrichtseinheiten sind für Frankfurt vorgesehen.

Hannover/Frankfurt

BKR 114.09.2012 - 15.09.2012Hannover
 
BKR 227.09.2012 - 29.09.2012Frankfurt
 
BKR 318.10.2012 - 20.10.2012Frankfurt
 
LK 103.11.2012Frankfurt
 
BKR 415.11.2012 - 17.11.2012Frankfurt
 
BKR 505.12.2012 - 07.12.2012Hannover
 
BKR 611.01.2013 - 12.01.2013Hannover
 
BKR 714.02.2013 - 15.02.2013Frankfurt
 
LK 202.03.2013Hannover
 
 

Gebühr

€ 2.180,- Rechtsanwälte mit weniger als 4-jähriger Zulassung sowie Assessoren, deren Examen nicht länger als 2 Jahre zurückliegt

€ 2.480,- alle anderen Teilnehmer

€ 980,- Sonderpreis für Rechtsreferendare (begrenztes Kontingent!)

€ 190,- Teilnahme an den Leistungskontrollen

Sonderrabatt: 15% auf die zu entrichtende Lehrgangsgebühr für den zweiten oder weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder für ehemalige Absolventen eines Fachanwaltslehrgangs von Fachseminare von Fürstenberg.

Die Gebühr schließt die ausführlichen, von den Dozenten verfassten Skripten mit Fallbeispielen, Übersichten, Checklisten (11 Bände); Fallstudien zum Bank- & Kapitalmarktrecht, Musterklausuren mit Lösungen online zum Download sowie den Zugang zu juris Rechtsinformationen.

Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung oder in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils 10 Tage vor der ersten und vierten Unterrichtseinheit.

Der Lehrgang ist gemäß § 4 UStG von der Mehrwertsteuer befreit!


Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung

Die Fachanwaltsordnung verlangt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen im Bank- & Kapitalmarktrecht (§ 2 FAO). Dem Nachweis der Theorie dient das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang. Zum Nachweis der praktischen Fälle verlangt § 5 FAO die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung (als Rechtsanwalt, Syndikusanwalt oder Notar) von 60 Fällen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung.

[Den Volltext der Fachanwaltsordnung sowie Hinweise zum Nachweis der praktischen Fälle gem. §§ 5, 6 Abs. 3 FAO finden Sie hier.]

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen oder zum Fachlehrgang haben!



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