Fachanwalt für Strafrecht 2. Halbjahr 2012
In Kooperation mit
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Verlag Dr. Otto Schmidt KG |
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Fachliche Leitung
- Prof. Dr. Erich Samson, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozeßrecht an der Bucerius Law School, Hamburg
- Prof. Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe
- Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter an der Universität Bielefeld, mnh Mayer, Neuhaus, Hoffmann, Dortmund
- Prof. Dr. Thomas Rönnau, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozeßrecht an der Bucerius Law School, Hamburg
- Dr. Christoph Knauer, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Straf- und Strafprozessrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität, Ufer Knauer Rechtsanwälte, München
- Prof. Dr. Hans Kudlich, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Steffen Ufer, Fachanwalt für Strafrecht, Ufer Knauer Rechtsanwälte, München
- Jan Olaf Leisner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Leisner Rechtsanwälte, München
- Dr. Werner Meyer, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth
Bundesweit einzigartig:
Otto Schmidt-Verlagsmodul Strafrecht powered by
Sie haben jederzeit Zugriff auf die gesamte Rechtsprechung im Strafrecht, auf führende Lehrwerke, Kommentare und Anwaltshandbücher. Komplett. Am Bildschirm oder zum Ausdrucken. Das finden Sie bei keinem anderen Fachanwaltslehrgang.
Den Inhalt des Moduls sehen Sie hier.
Der Lehrgang "Fachanwalt für Strafrecht" in Kombination aus Fernunterricht und Präsenzunterricht ist von der zuständigen Bundesbehörde, der STAATLICHEN ZENTRALSTELLE FÜR FERNUNTERRICHT (ZFU) geprüft und nach § 12 Abs. 1 Satz 1 FernUSG unter der Nr.: 577511 zugelassen.
Mit der Zulassung bestätigt die ZFU im Rahmen der ihr gesetzlich zugewiesenen Sachprüfungskompetenz
- die fachanwaltspezifische Eignung der Lehrgänge und sämtlicher Unterrichtsmaterialien (§ 4 Abs. 1 Satz 1 FAO)
- die Abdeckung aller relevanten Bereiche des jeweiligen Fachgebiets nach (§ 8 ff FAO), sowie ausdrücklich
-
dass die Lehrgänge das Erfordernis der 120 Zeitstunden erfüllen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 FAO).
Lehrgangskonzeption
Unser - bundesweit einzigartiges - Ausbildungskonzept ist das Ergebnis von mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Fachanwaltsausbildung und mehr als 8000 Absolventen. Es wird Ihnen den Weg zum Fachanwalt erleichtert und ausserdem viel Zeit und Geld sparen:
Grundlage ist § 4 der Fachanwaltsordnung (FAO): nach einhelliger Auffassung aller 27 für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung zuständigen Rechtsanwaltkammern ist es nicht erforderlich, die gesamte Fachanwaltsausbildung in Präsenzkursen zu absolvieren. Auch Fernunterricht und - erst recht - die Kombination aus Fernunterricht und Präsenzunterricht sind gemäß § 4 FAO zulässig.
Wir splitten daher die von § 4 Abs. 1 FAO vorgeschriebenen 120 Zeitstunden Unterricht des Lehrgangs:
❱ Teil 1 – Fernunterricht (15. August 2012 – Mitte Oktober 2012)
Begleitetes Eigenstudium mit freier Zeiteinteilung – online-gestützt und nach Maßgabe des Ausbildungsleitfadens. Dieser Fernunterricht substituiert 57 Stunden herkömmlichen Präsenzunterrichts, sodass der Lehrgang insgesamt unter Einschluss des nachstehend beschriebenen Präsenzunterrichts (Teil 2) die von der Fachanwaltsordnung geforderten 120 Zeitstunden umfasst.
❱ Teil 2 – Präsenzunterricht (Mitte Oktober 2012 – Mitte Dezember 2012)
Fachanwaltsspezifische Vertiefung der Schwerpunkte des Fernkurses in der ersten Unterrichtseinheit; drei weitere Präsenzeinheiten zur Vermittlung des für den Fachanwalt erforderlichen Spezialwissens (63 Zeitstunden).
Gegenüber den sonst üblichen 18 - 20 Seminartagen bietet Ihnen dieses Ausbildungsmodell unschlagbare Vorteile:
- 50% Zeit- und Kostenersparnis
Durch die Beschränkung auf 9 Präsenztage sparen Sie viel Zeit und Ihre finanziellen Aufwendungen für Reise, Unterbringung und Verpflegung am Kursort reduzieren sich um 50%.
- 50% weniger kursbedingte Abwesenheitszeiten
Sie reduzieren die Fehlzeiten in der Kanzlei auf die Hälfte – Ihre Mandanten werden es Ihnen danken!
- 50% weniger Umsatzeinbußen
Die geringere Anzahl der auswärtigen Lehrgangstage schlägt sich unmittelbar im Kanzleiumsatz nieder.
- Online-Unterstützung der gesamten Fachanwaltsausbildung
Über den passwortgeschützten Premiumbereich der Homepage („Community“) ist die jederzeitige Kommunikation zwischen Teilnehmern und Dozenten möglich. Der kostenlose Zugang zu juris für die Dauer von 4 Monaten erspart Ihnen zudem viel Geld für Sekundärliteratur.
Weitere Informationen und Einzelheiten des Ausbildungsmodells finden Sie hier.
Inhalte und Dozenten
StrafR 1 (2-tägig)
Fachanwaltspezifische Vertiefung der Schwerpunkte des Fernkurses
- Strafrecht Allgemeiner Teil (Schwerpunkte)
- Strafrecht Besonderer Teil (Schwerpunkte)
- Strafprozessrecht und Strafverteidigung (Grundzüge)
Detlef Schneider, Steuerberater, Schultze & Braun, Achern
StrafR 2 (2-tägig)
Fachanwaltspezifische Vertiefung: Nebenstrafrecht und Hilfswissenschaften
- materielles Nebenstrafrecht (Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht)
- Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften
Dr. Werner Meyer, Vorsitzender Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth
StrafR 3 (2-tägig)
Fachanwaltspezifische Vertiefung: Strafverteidigung
- Strafprozessrecht und Strafverteidigung (Vertiefung 1)
- Strafprozessrecht und Strafverteidigung (Vertiefung 2)
Steffen Ufer, Fachanwalt für Strafrecht, Ufer Knauer Rechtsanwälte, München
StrafR 4 (3-tägig)
Fachanwaltspezifische Vertiefung: Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht 1
- Wirtschaftsstrafrecht 2
Jan Olaf Leisner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Leisner Rechtsanwälte, München
Kursorte und Termine
Kursbeginn des Fernstudienteils: 15. August 2012
Beachten Sie bei Ihrer Terminplanung, dass Sie für den Fernstudienteil des Fachanwaltslehrgangs (inklusive Nacharbeit) 90 - 120 Zeitstunden einplanen müssen.
Die Anmeldung sollte deshalb frühzeitig erfolgen (die Lehrgangsgebühr ist selbstverständlich erst später fällig, frühestens 14 Tage nach Kursbeginn).
Der Wechsel zwischen den Kursorten ist problemlos möglich. Alle Unterrichtseinheiten und ihre Dozenten sind in allen Lehrgangsorten identisch sind.
Hamburg | ||
| StrafR 1 | 12.10.2012 - 13.10.2012 | Hamburg |
| StrafR 2 | 05.11.2012 - 06.11.2012 | Hamburg |
| StrafR 4 | 21.11.2012 - 23.11.2012 | Hamburg |
| StrafR 3 | 07.12.2012 - 08.12.2012 | Hamburg |
| LK | 11.01.2013 - 12.01.2013 | Hamburg |
Düsseldorf | ||
| StrafR 1 | 19.10.2012 - 20.10.2012 | Düsseldorf/Neuss |
| StrafR 2 | 16.11.2012 - 17.11.2012 | Düsseldorf/Neuss |
| StrafR 3 | 30.11.2012 - 01.12.2012 | Düsseldorf/Neuss |
| StrafR 4 | 06.12.2012 - 08.12.2012 | Düsseldorf/Neuss |
| LK | 11.01.2013 - 12.01.2013 | Düsseldorf/Neuss |
Frankfurt | ||
| StrafR 1 | 26.10.2012 - 27.10.2012 | Frankfurt |
| StrafR 4 | 07.11.2012 - 09.11.2012 | Frankfurt |
| StrafR 3 | 23.11.2012 - 24.11.2012 | Frankfurt |
| StrafR 2 | 07.12.2012 - 08.12.2012 | Frankfurt |
| LK | 11.01.2013 - 12.01.2013 | Frankfurt |
München | ||
| StrafR 1 | 02.11.2012 - 03.11.2012 | München |
| StrafR 4 | 15.11.2012 - 17.11.2012 | München |
| StrafR 2 | 23.11.2012 - 24.11.2012 | München |
| StrafR 3 | 14.12.2012 - 15.12.2012 | München |
| LK | 11.01.2013 - 12.01.2013 | München |
Kursunterlagen
Die kursbegleitenden Unterlagen sind vollständig. Die Anschaffung zusätzlicher Literatur ist nicht erforderlich. Über Ihren passwortgeschützten Zugang zum Premiumbereich der Homepage haben Sie Zugriff auf für die Fachanwaltsausbildung erforderliche Sekundärliteratur.
Die Seminarunterlagen bestehen (i.d.R. online zum download) aus:
- Ausbildungsleitfaden zur Begleitung des Eigenstudiums
- 5 von den Dozenten verfasste Skripten im Straf- & Strafprozessrecht
- Kudlich, Strafrecht Allgemeiner Teil, Verlag C.H.Beck (Printversion)
- Kudlich, Strafrecht Besonderer Teil, Verlag C.H.Beck (Printversion)
- Widmaier, Münchner AnwaltsHandbuch Strafverteidigung, Verlag C.H.Beck (ausbildungsrelevante Teile)
- Lernzielkontrollen mit Musterlösungen
Alle Teilnehmer haben passwortgeschützt kostenlosen Zugang zum Otto Schmidt-Verlagsmodul Strafrecht powered by juris für die Dauer von 4 Monaten.
Gebühr
- € 1.650,- Rechtsanwälte mit weniger als 4-jähriger Zulassung sowie Assessoren, deren Examen nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, sowie Teilnehmer des Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt
- € 1.950,- alle anderen Teilnehmer
- € 980,- Rechtsreferendare (begrenztes Kontingent!)
- € 190,- Teilnahme an der Leistungskontrolle
Die Gebühr schließt ein:
- komplette Lehrgangsunterlagen (online zum download bzw. Print, s.o.)
- kostenloser Zugang zum Otto Schmidt-Verlagsmodul Strafrecht powered by juris
- kostenloser Zugang zum Premiumbereich der Homepage (Community)
- Pausengetränke
Der Lehrgang ist von der Mehrwertsteuer befreit!
Sonderrabatt: 15% auf die zu entrichtende Lehrgangsgebühr für den zweiten oder weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei.
Die Gebühr ist zahlbar in drei gleichen Teilbeträgen.
Beachten: ESF-Förderung für Teilnehmer mit Wohnsitz oder Geschäftssitz oder Betriebsstätte in Sachsen sowie in Sachsen-Anhalt möglich. Sprechen Sie uns darauf an.
Leistungskontrolle
Die Leistungskontrolle (gem. § 4a FAO) wird an allen Lehrgangsorten zeitgleich absolviert: 4 Klausuren von jeweils 225 Minuten Bearbeitungszeit.
Voraussetzung für die spätere Verleihung des Fachanwaltstitels durch die Rechtsanwaltskammer ist die Vorlage eines Zeugnisses des Lehrgangsveranstalters über die erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang, welches den Vorgaben des § 6 Abs. 2 FAO genügt; wir erteilen dieses Zeugnis nach Abschluss des Lehrgangs, wenn alle vier Klausuren "mit Erfolg" absolviert wurden.
Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung
Die Fachanwaltsordnung verlangt gem. § 2 FAO i.V.m. §§ 13 und 5 f FAO den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen im Strafrecht.
[Den Volltext der Fachanwaltsordnung sowie Hinweise zum Nachweis der praktischen Fälle gem. §§ 5, 6 Abs. 3 FAO finden Sie hier.]
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen oder zum Lehrgang haben!