Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) 2011/2012
In Kooperation mit
|
Deutsches Steuerberaterinstitut e.V. |
|
Fachliche Leitung
- Dr. Jobst Wellensiek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Heidelberg
- Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer, Richter am Amtsgericht, Insolvenzrichter, Oldenburg
+ + + juris-Bonus: juris Steuerrechts-Informationen 4 Monate kostenlos + + +
Mandanten in der Krise suchen zuerst den Rat ihres steuerlichen Beraters.
Bauen Sie Krisenprophylaxe, Sanierungsberatung, Gutachtertätigkeit und Insolvenzverwaltung zu einem lukrativen Tätigkeitsschwerpunkt aus.
Die Zertifizierung als Fachberater ermöglicht ein gezieltes Marketing zur Akquisition von Beratungs- und Sanierungsmandaten. Gegenüber den Insolvenzgerichten kann die Fachberaterqualifikation – wie der Fachanwaltstitel der Anwaltschaft – der entscheidende Kompetenznachweis sein, wenn es um Gutachteraufträge und um die Bestellung zum Insolvenzverwalter geht.
Die fachliche Leitung der Zertifizierungslehrgänge liegt in den Händen von zwei der renommiertesten Insolvenzrechtsexperten in Deutschland:
❱ Dr. Jobst Wellensiek, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter, Heidelberg (Vulkanwerft, Maxhütte). In der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie hat er seit 1995 im Insolvenzrecht mehr als 3400 Teilnehmer ausgebildet.
❱ Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer, Insolvenzrichter, vormals langjähriger Referent für Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz, Oldenburg.
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Termine der Infoveranstaltungen finden Sie hier.
Lehrgangskonzeption
- 7 Unterrichtseinheiten - 18 Unterrichtstage - 120 Zeitstunden
- Kurszeiten: 9-12.15 Uhr, 13.30-17.30 Uhr
- Leistungskontrollen (LK): 9.30-12.00 Uhr
Im Rahmen des Lehrgangs werden alle Aspekte des Berufsrechts und des Marketings für Personen nach § 3 StBerG sowie die versicherungsrechtlichen Fragen behandelt, die für die Tätigkeitsfelder Sanierungsberatung, Insolvenzberatung und Insolvenzverwaltung relevant sind.
Inhalte und Dozenten
InsB 1 (3-tägig)
- Einführung in das Insolvenzrecht
- Betriebswirtschaftliches Insolvenzwesen
InsB 2 (2-tägig)
- Das Unternehmen in der Krise: Insolvenzprophylaxe, Vor-Sanierungsphase, Sanierungsphase (rechtliche Probleme und rechtliche Risiken für Mandant und Berater)
InsB 3 (3-tägig)
- Materielles Insolvenzrecht und Insolvenzverfahrensrecht I
- Insolvenzstrafrecht
Uwe Gottwald, Rechtsanwalt / Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz a.D.
Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer, Richter am Amtsgericht, Insolvenzrichter, Oldenburg
InsB 4 (3-tägig)
- Materielles Insolvenzrecht und Insolvenzverfahrensrecht II
- Gesellschaftsrecht und Insolvenz
InsB 5 (3-tägig)
- Insolvenzspezifisches Steuerrecht
- Arbeits- & Sozialrecht in der Insolvenz
- Rechnungslegung in der Insolvenz
Peter Schnabel, Steuerberater, Wolfratshausen
InsB 6 (2-tägig)
- Materielles Insolvenzrecht und Insolvenzverfahrensrecht III
- Berufsrecht, Marketing, Haftpflichtversicherungsrecht
Dr. Michael Kleine-Cosack, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg
Stephan Donié, Rechtsanwalt, HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Köln
InsB 7 (2-tägig)
- Die Abwicklung einer Unternehmensinsolvenz in der Praxis (Große Fallstudie)
- Internationales Insolvenzrecht
Stefano Buck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Schultze & Braun, Achern
Harald Kroth, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Schultze & Braun, Achern
Detlef Schneider, Steuerberater, Schultze & Braun, Achern
Kursorte und Termine
Der Wechsel zwischen den Kursorten ist problemlos möglich, da alle Unterrichtseinheiten identisch sind.
Die Unterrichtseinheit InsB 7 (Große Fallstudie) findet zentral in Frankfurt statt.
Kursunterlagen
- Skripten mit Fallbeispielen, Übersichten, Checklisten (10 Bände)
- Muster-Insolvenzpläne, Fallsammlung
- Fallstudie zur Abwicklung der Unternehmensinsolvenz
Die Seminarunterlagen stehen nach Anmeldebestätigung online zum Download zur Verfügung (mit Teilnehmerpasswort).
Gebühr
(zzgl. MwSt.)
€ 3.500,- Mitglieder der DStV-Verbände
€ 3.800,- alle anderen Teilnehmer
€ 120,- Teilnahme an den beiden Leistungskontrollen
Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung oder in 2 Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung/Rechnung sowie 10 Tage vor der vierten Einheit).
Sonderrabatt: 15% für den zweiten und weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder ehemalige Teilnehmer eines anderen DStV-Fachberaterlehrgangs.
Kostenlos: Alle Teilnehmer erhalten für die Dauer von 4 Monaten Zugriff auf juris Rechtsinformation (siehe Anmeldung).
Erwerb der Fachberaterbezeichnung
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und den Leistungskontrollen (zwei 2,5-stündige Aufsichtsarbeiten) verleiht der Deutsche Steuerberaterverband bei Vorliegen der erforderlichen Nachweise über praktische Erfahrungen auf Antrag die Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)“.
Wichtig: Die Bezeichnung „Fachberater für ... (DStV e.V.)“ darf geführt und werblich genutzt werden (Entscheidung des BFH vom 23. Februar 2010 – Näheres dazu finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Fachberaterlehrgänge/Mitteilungen).
Die Fachberaterrichtlinien des DStV (www.dstv.de) verlangen die Zulassung nach § 3 StBerG sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Sanierung und/oder der Insolvenzverwaltung.
- Der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem vom DStV anerkannten oder vom DStI und seinen Mitgliedsverbänden veranstalteten Fachlehrgang. Dieser muss eine Mindestdauer von 120 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebiets umfassen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch zwei bestandene schriftliche Klausurarbeiten nachzuweisen, die insgesamt eine Bearbeitungszeit von mindestens 270 Minuten umfassen.
- Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist erst bei Antragstellung gegenüber dem Fachausschuß des DStV zu führen. Er verlangt eine vor der Antragstellung durchgängig mindestens drei Jahre ausgeübte Tätigkeit als Person nach § 3 StBerG und zwei Fälle, die der Antragsteller persönlich auf dem Gebiet der Sanierung und/oder der Insolvenzverwaltung bearbeitet hat* oder fünf Fälle bei weniger als dreijähriger Berufstätigkeit.
[Als Fall kann beispielsweise gelten: Insolvenz- & Sanierungsberatung des Mandanten (z.B. im Zusammenhang mit Krisenprophylaxe, Überschuldungsprüfungen, Sanierungskonzepten, Pflichten des Mandanten in der Insolvenz in zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Hinsicht) oder Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder auf das Fachgebiet bezogene Tätigkeiten, die diesen in ihrem Schwierigkeitsgrad mindestens entsprechen (z. B. gutachterliche Tätigkeit für Gerichte, Banken, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss).]
*zum Erwerb der Fachberaterqualifikation und zum Nachweis praktischer Fälle durch die Tätigkeit als angestellter Syndikus (§ 58 StBerG neu) geben wir in der Infoveranstaltung die erforderlichen Informationen.
Prospekt zum downloaden
2012 19.07.2011.pdf
—
PDF document,
5108 kB (5231256 bytes)