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Fachberater für Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung (DStV e.V.) 2. Halbjahr 2012

11. Zertifizierungslehrgang in Frankfurt

In Kooperation mit
Deutsches Steuerberaterinstitut e.V.
Deutsches Steuerberaterinstitut e.V.


Fachliche Leitung




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Geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung ist ein überaus lukratives Tätigkeitsfeld.

Durch Generationenwechsel und demographische Entwicklung werden in den nächsten Jahren Vermögenswerte in Billionenhöhe vererbt.

Bei Ihren Mandanten besteht oftmals der Wunsch, eine außerhalb der Familie stehende Person mit wirtschaftlicher Kompetenz als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Was liegt näher, als mit dieser Aufgabe den eigenen Steuerberater zu betrauen?

Hinweis: Chancen und Tätigkeitsfelder für StB, vBP, WP auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sind ausführlich dargestellt von E. Rott (bitte klicken Sie hier).

Bauen Sie Nachfolgeberatung und geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung zu einem Kanzleischwerpunkt aus, und dokumentieren Sie Ihre Fachkompetenz mit dem Fachberater für Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung (DStV e.V.) - beispielsweise gegenüber den Nachlassgerichten, wenn es um die Eintragung in die dort geführten Testamentsvollstreckerlisten und um die gerichtliche Bestellung zum Testamentsvollstrecker geht.

Die fachliche Leitung des Lehrgangs liegt in den Händen bundesweit renommierter Experten:

❱ Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim, Autor des Standardwerks „Vermögensnachfolge“

❱ Eberhard Rott, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V., Bonn

❱ Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, München

 

Unsere Dozenten werden Sie - ohne Zeitdruck und neben Ihrer beruflichen Praxis - zur Zertifizierung als Fachberater für Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung (DStV e.V.) führen.


Lehrgangskonzeption

  • 6 Unterrichtseinheiten - 18 Unterrichtstage, 120 Zeitstunden
  • Kurszeiten: 9-12.15 Uhr, 13.30 - 17.30 Uhr
  • Leistungskontrollen (LK): Samstag 9.30 - 12.00 Uhr (von den Dozenten gestellte Aufsichtsarbeiten)

Der Zertifizierungslehrgang ist speziell zugeschnitten auf die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe.

Hinweis: Absolventen des Kompaktlehrgangs „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ sind von fünf Unterrichtstagen des Fachberaterkurses befreit: TVN 1 (1. und 2. Tag), TVN 4 (1. und 2. Tag), TVN 5 (2. Tag). Absolventen des Fachberaterkurses „Unternehmensnachfolge“ sind von drei Unterrichtstagen befreit (TVN 1). Die Kursgebühr reduziert sich anteilig.


Inhalte und Dozenten

TVN 1 (3-tägig)

Erb- und familienrechtliche Strukturen des Nachlasses

Thomas Littig, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg

Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München


TVN 2 (3-tägig)

Unternehmens- und stiftungsrechtliche Strukturen - IPR und Sachverhalte mit Auslandsbezug

Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim

Dr. K. Jan Schiffer, Rechtsanwalt, Bonn-Bad Godesberg

Prof. Dr. Ulrich Voß, Rechtsanwalt, Würzburg


TVN 3 (3-tägig)

Die Vermögensstruktur des Nachlasses – Wettberwerbsrecht, Marketing und Berufsrecht

Michael-Stephan Kornau, M.A.E., Certified Financial Planner (CFP), Certified Foundation and Estate Planner (CFEP), Dipl. Bankbetriebswirt (Frankfurt School), Geprüfter Finanzplaner nach DIN ISO 22222, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.)

Thorsten Leidig, Certified Financial Planner (CFP), Bankkaufmann, Sparkassenbetriebswirt, Finanzökonom (ebs)

Dr. Michael Kleine-Cosack, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg


TVN 4 (3-tägig)

Grundlagen der Testamentsvollstreckung – Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker

Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. in Bonn HÜMMERICH legal Rechtsanwälte in Partnerschaft


TVN 5 (3-tägig)

Haftung für fehlerhafte Anlageentscheidungen – Erbauseinandersetzung und Testamentgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Testamentsvollstreckung

Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin

Thomas Littig, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg


TVN 6 (3-tägig)

Wiederholung , Vertiefung und Fallstudien

Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München

Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. in Bonn HÜMMERICH legal Rechtsanwälte in Partnerschaft



Kursorte und Termine

Versäumen Sie in Frankfurt eine Unterrichtseinheit, können Sie diese im Folgelehrgang (Frühjahr 2013) nachholen.

Frankfurt

TVN 125.07.2012 - 27.07.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
TVN 230.08.2012 - 01.09.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
TVN 320.09.2012 - 22.09.2012Frankfurt, Stadthalle Oberursel
 
LK 106.10.2012Frankfurt, Achat Plaza Offenbach
 
TVN 524.10.2012 - 26.10.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
TVN 407.11.2012 - 09.11.2012Frankfurt, Achat Plaza Offenbach
 
TVN 605.12.2012 - 07.12.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
LK 212.01.2013Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
 

Kursunterlagen

Skripten mit Fallbeispielen, Übersichten, Checklisten (12 Bände); Fallstudien zur Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung

Die Seminarunterlagen stehen i.d.R. 7 Tage vor der jeweiligen Kurseinheit online zum Download zur Verfügung (mit Teilnehmerpasswort).


Gebühr

(zzgl. MwSt.)

  • € 3.500,- Mitglieder der DStV-Verbände
  • € 3.800,- alle anderen Teilnehmer
  • € 120,- Teilnahme an den beiden Leistungskontrollen

Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung / Rechnung oder in zwei Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung sowie 10 Tage vor der vierten Unterrichtseinheit).

Sonderrabatt: 15% für den zweiten und weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder ehemalige Teilnehmer eines anderen DStV-Fachberaterlehrganges.

Gratis: Alle Teilnehmer erhalten für die Dauer von 4 Monaten Zugriff auf  juris Rechtsinformation (siehe Anmeldung).


Erwerb der Fachberaterbezeichnung

Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und den Leistungskontrollen (zwei 2,5-stündige Aufsichtsarbeiten) verleiht der Deutsche Steuerberaterverband bei Vorliegen der erforderlichen Nachweise über praktische Erfahrungen auf Antrag die Bezeichnung „Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)“.

Wichtig: Die Bezeichnung „Fachberater für ... (DStV e.V.)“ darf gem. § 9 Abs. 3 BOStB geführt und werblich genutzt werden (Entscheidung des BFH vom 23.Februar 2010 – Näheres dazu finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Fachberaterlehrgänge/Mitteilungen).

Die Fachberaterrichtlinien des DStV (www.dstv.de) verlangen die Zulassung nach § 3 StBerG sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Er­fah­­rungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und/oder Nachlassverwaltung.

  1. Der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse wird er­bracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem vom DStV anerkannten oder vom DStI und seinen Mitgliedsverbänden veranstalteten Fachlehrgang. Dieser muss eine Mindestdauer von 120 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebiets umfassen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch zwei bestandene schriftliche Klausurarbeiten nachzuweisen, die insgesamt eine Bearbeitungszeit von mindestens 270 Minuten umfassen.
  2. Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist erst bei Antragstellung gegenüber dem Fachausschuss zu führen. Er verlangt eine vor der Antragstellung durchgängig mindestens drei Jahre ausgeübte Tätigkeit als Person nach § 3 StBerG und zwei Fälle, die der Antragsteller persönlich auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und/oder Nachlassverwaltung bearbeitet hat* oder fünf Fälle bei weniger als dreijähriger Berufstätigkeit.

[Als Fall kann beispielsweise gelten: Ausgeübte Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung oder auf das Fachgebiet bezogene Tätigkeiten, die diesen in ihrem Schwierigkeitsgrad mindestens entsprechen, z. B. Gestaltungsberatung für Nachfolgekonzepte (unternehmerisch/privat); Gutachten für Gerichte oder Mandanten zur Unternehmensbewertung; Erarbeitung von Erbteilungsplänen; Beratung bei der Stiftungserrichtung; Nachlassabwicklung über Vollmachten; Anträge auf Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz sowie Beratung hierzu; Vorlage von Testamentsvollstreckerzeugnissen (mit kurzer Tätigkeitsbeschreibung).]

*zum Erwerb der Fachberaterqualifikation und zum Nachweis praktischer Fälle durch die Tätigkeit als angestellter Syndikus (§ 58 StBerG neu) geben wir in der Infoveranstaltung die erforderlichen Informationen.



Prospekt zum downloaden

Leporello_FB_TVN SO-2012 30-03-2012.pdf — PDF document, 964 kB (987404 bytes)


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