Fachberater für Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung (DStV e.V.) 2011/2012
In Kooperation mit
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Deutsches Steuerberaterinstitut e.V. |
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Fachliche Leitung
- Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim
- Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. in Bonn HÜMMERICH legal Rechtsanwälte in Partnerschaft
- Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München
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Geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung ist ein überaus lukratives Tätigkeitsfeld.
Durch Generationenwechsel und demographische Entwicklung werden in den nächsten Jahren Vermögenswerte in Billionenhöhe vererbt.
Bei Ihren Mandanten besteht oftmals der Wunsch, eine außerhalb der Familie stehende Person mit wirtschaftlicher Kompetenz als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Was liegt näher, als mit dieser Aufgabe den eigenen Steuerberater zu betrauen?
Hinweis: Chancen und Tätigkeitsfelder für StB, vBP, WP auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sind ausführlich dargestellt von E. Rott: www.fachseminare-von-fuerstenberg.de/mitteilungen
Bauen Sie Nachfolgeberatung und geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung zu einem Kanzleischwerpunkt aus, und dokumentieren Sie Ihre Fachkompetenz mit dem Fachberater für Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung (DStV e.V.).
Die fachliche Leitung des Lehrgangs liegt in den Händen bundesweit renommierter Experten:
❱ Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim, Autor des Standardwerks „Vermögensnachfolge“
❱ Eberhard Rott, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V., Bonn
❱ Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erb- und Familienrecht, München
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Termine der Infoveranstaltungen finden Sie hier.
Lehrgangskonzeption
- 6 Unterrichtseinheiten - 18 Unterrichtstage, 120 Zeitstunden
- Kurszeiten: 9-12.15 Uhr, 13.30 - 17.30 Uhr
- Leistungskontrollen (LK): Samstag 9.30 - 12.00 Uhr
Der Zertifizierungslehrgang ist speziell zugeschnitten auf die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe.
Hinweis: Absolventen des Kompaktlehrgangs „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ sind von fünf Unterrichtstagen des Fachberaterkurses befreit: TVN 1 (1. und 2. Tag), TVN 4 (1. und 2. Tag), TVN 5 (2. Tag). Absolventen des Fachberaterkurses „Unternehmensnachfolge“ sind von drei Unterrichtstagen befreit (TVN 1). Die Kursgebühr reduziert sich anteilig.
Inhalte und Dozenten
TVN 1 (3-tägig)
Erb- und familienrechtliche Strukturen des Nachlasses
Thomas Littig, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg
Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München
TVN 2 (3-tägig)
Unternehmens- und stiftungsrechtliche Strukturen - IPR und Sachverhalte mit Auslandsbezug
Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim
Dr. K. Jan Schiffer, Rechtsanwalt, Bonn-Bad Godesberg
Prof. Dr. Ulrich Voß, Rechtsanwalt, Würzburg
TVN 3 (3-tägig)
Die Vermögensstruktur des Nachlasses – Wettberwerbsrecht, Marketing und Berufsrecht
Dr. Michael Kleine-Cosack, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg
TVN 4 (3-tägig)
Grundlagen der Testamentsvollstreckung – Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker
TVN 5 (3-tägig)
Haftung für fehlerhafte Anlageentscheidungen – Erbauseinandersetzung und Testamentgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Testamentsvollstreckung
Thomas Littig, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg
TVN 6 (3-tägig)
Wiederholung , Vertiefung und Fallstudien
Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München
Kursorte und Termine
Leipzig | ||
| TVN 1 | 15.12.2011 - 17.12.2011 | Leipzig, pentahotel |
| TVN 2 | 26.01.2012 - 28.01.2012 | Leipzig, Commundo Tagungshotel Leipzig |
| TVN 3 | 01.03.2012 - 03.03.2012 | Leipzig, Victor's Residenz-Hotel Leipzig |
| LK 1 | 24.03.2012 | Leipzig, The Westin Leipzig |
| TVN 4 | 26.04.2012 - 28.04.2012 | Leipzig, The Westin Leipzig |
| TVN 5 | 17.05.2012 - 19.05.2012 | Leipzig, pentahotel |
| TVN 6 | 14.06.2012 - 16.06.2012 | Leipzig, pentahotel |
| LK 2 | 30.06.2012 | Leipzig, pentahotel |
| Tagungsort wird noch bekannt gegeben. | ||
Kursunterlagen
Skripten mit Fallbeispielen, Übersichten, Checklisten (12 Bände); Fallstudien zur Testamentsvollstreckung und Nachlaßverwaltung
Die Seminarunterlagen stehen nach Anmeldebestätigung online zum Download zur Verfügung (mit Teilnehmerpasswort).
Gebühr
(zzgl. MwSt.)
€ 3.500,- Mitglieder der DStV-Verbände
€ 3.800,- alle anderen Teilnehmer
€ 120,- Teilnahme an den beiden Leistungskontrollen
Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung oder in zwei Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung sowie 10 Tage vor der vierten Unterrichtseinheit).
Sonderrabatt: 15% für den zweiten und weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder ehemalige Teilnehmer eines anderen DStV-Fachberaterlehrganges.
Kostenlos: Alle Teilnehmer erhalten für die Dauer von 4 Monaten Zugriff auf das juris Rechtsinformation (siehe Anmeldung).
Erwerb der Fachberaterbezeichnung
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und den Leistungskontrollen (zwei 2,5-stündige Aufsichtsarbeiten) verleiht der Deutsche Steuerberaterverband bei Vorliegen der erforderlichen Nachweise über praktische Erfahrungen auf Antrag die Bezeichnung „Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlaßverwaltung (DStV e.V.)“.
Wichtig: Die Bezeichnung „Fachberater für ... (DStV e.V.)“ darf geführt und werblich genutzt werden (Entscheidung des BFH vom 23.Februar 2010 – Näheres dazu finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Fachberaterlehrgänge/Mitteilungen).
Die Fachberaterrichtlinien des DStV (www.dstv.de) verlangen die Zulassung nach § 3 StBerG sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und/oder Nachlaßverwaltung.
- Der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem vom DStV anerkannten oder vom DStI und seinen Mitgliedsverbänden veranstalteten Fachlehrgang. Dieser muss eine Mindestdauer von 120 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebiets umfassen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch zwei bestandene schriftliche Klausurarbeiten nachzuweisen, die insgesamt eine Bearbeitungszeit von mindestens 270 Minuten umfassen.
- Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist erst bei Antragstellung gegenüber dem Fachausschuß zu führen. Er verlangt eine vor der Antragstellung durchgängig mindestens drei Jahre ausgeübte Tätigkeit als Person nach § 3 StBerG und zwei Fälle, die der Antragsteller persönlich auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und/oder Nachlaßverwaltung bearbeitet hat* oder fünf Fälle bei weniger als dreijähriger Berufstätigkeit.
[Als Fall kann beispielsweise gelten: Ausgeübte Testamentsvoll- streckung oder Nachlassverwaltung oder auf das Fachgebiet bezogene Tätigkeiten, die diesen in ihrem Schwierigkeitsgrad mindestens entsprechen, z. B. Gestaltungsberatung für Nachfolgekonzepte (unternehmerisch/privat); Gutachten für Gerichte oder Mandanten zur Unternehmensbewertung; Erarbeitung von Erbteilungsplänen; Beratung bei der Stiftungserrichtung; Nachlassabwicklung über Vollmachten; Anträge auf Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz sowie Beratung hierzu; Vorlage von Testamentsvollstreckerzeugnissen (mit kurzer Tätigkeitsbeschreibung).]
*zum Erwerb der Fachberaterqualifikation und zum Nachweis praktischer Fälle durch die Tätigkeit als angestellter Syndikus (§ 58 StBerG neu) geben wir in der Infoveranstaltung die erforderlichen Informationen.
Prospekt zum downloaden
2012 19.07.2011.pdf
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