Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) 2. Halbjahr 2012
In Kooperation mit
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Deutsches Steuerberaterinstitut e.V. |
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Fachliche Leitung
- Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim
- Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl, Rechtsanwältin, Professur für Privatrecht, Technische Universität Chemnitz
- Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin
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Qualifizierte Unternehmensnachfolgeberatung ist Gestaltungsberatung „aus einer Hand“. Sie verlangt den ausgewiesenen Spezialisten.
Die fachübergreifende Beratung des Mandanten über die Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge ist eine typische Aufgabe des steuerlichen Beraters – er genießt das Vertrauen seiner Mandanten und kennt deren Verhältnisse.
In allen Fragen der Unternehmensnachfolge werden die Mandanten deshalb zuerst den Rat ihres Steuerberaters suchen.
Dokumentieren Sie Ihre Kompetenz durch den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), der Ihnen völlig neue Marketingmöglichkeiten eröffnet.
Der Zertifizierungslehrgang deckt alle beratungsrelevanten Felder der Unternehmensnachfolge ab: vom Gesellschaftsrecht über das Erb- & Familienrecht bis hin zu den zugehörigen Aspekten des Arbeitsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Steuerrechts und Spezialfragen aus der Betriebswirtschaft.
Die fachliche Leitung liegt in den Händen bundesweit renommierter Experten:
- Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim, Autor des Standardwerks „Unternehmensnachfolge“
- Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl, Rechtsanwältin, Professur für Privatrecht, Technische Universität Chemnitz
- Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, Berlin, langjähriger Dozent in der insolvenzrechtlichen Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie
Unsere Dozenten werden Sie - ohne Zeitdruck und neben Ihrer beruflichen Praxis - zur Zertifizierung als „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ führen.
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Lehrgangskonzeption
- 7 Unterrichtseinheiten - 18 Unterrichtstage - 120 Zeitstunden
- Kurszeiten: 9-12.15 Uhr, 13.30-17.30 Uhr
- Leistungskontrollen (LK): 9.30-12.00 Uhr (von den Dozenten gestellte Aufsichtsarbeiten)
Inhalte und Dozenten
UNF 1 (3-tägig)
- Grundlagen des Erbrechts (Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen; Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsrecht, Erbengemeinschaften)
Uwe Gottwald, Rechtsanwalt / Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz a.D.
Dr. Manuel Tanck, Fachanwalt für Erbrecht, Tanck Rechtsanwälte, Mannheim
Thomas Littig, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg
UNF 2 (3-tägig)
- Gesellschaftsverträge (Vertragsgestaltung des Unternehmens; Eheverträge; Vorsorgevollmachten; Beteiligung Minderjähriger),
- Gestaltungsalternativen und Vertragsklauseln
Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München
UNF 3 (3-tägig)
- Vorweggenommene Erbfolge; lebzeitige Übertragung
- Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim
UNF 4 (2-tägig)
- Fremdmanagement
- Management-Buy-Out / Buy-In
- Unternehmens- & Industrieverkauf (vorvertragliche Maßnahmen und Vertragsgestaltung, insbesondere Asset-Deal, Share-Deal; Optionsrechte)
- Börsengang
UNF 5 (2-tägig)
- Arbeitsrechtliche Probleme der Unternehmensnachfolge
- Stiftung als Instrument der Nachfolgeplanung (insbesondere gemeinnützige Stiftungen und Familienstiftungen einschließlich Kapitalgesellschaften)
Dr. Klaus Olbertz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim
UNF 6 (3-tägig)
- Betriebswirtschaftliche Probleme der Unternehmensnachfolge (Finanzierung, Investition, Unternehmensbewertung)
Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
UNF 7 (2-tägig)
- Steuerrechtliche Probleme der Unternehmensnachfolge
- Wiederholung und Vertiefung: ausgewählte Schwerpunkte der Gestaltungsberatung bei der Unternehmensnachfolge
Peter Schnabel, Steuerberater, Wolfratshausen
Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim
Kursorte und Termine
Der Wechsel zwischen den Kursorten ist jederzeit problemlos möglich, da alle Unterrichtseinheiten identisch sind.
Kursunterlagen
- Skripten mit Fallbeispielen, Übersichten, Checklisten (12 Bände)
- Musterverträge und Vertragsklauseln
- Fallstudien Unternehmensnachfolge
Die Seminarunterlagen stehen i.d.R. 7 Tage vor den jeweiligen Unterrichtseinheiten online zum Download zur Verfügung (mit Teilnehmerpasswort).
Gebühr
(zzgl. MwSt.)
- € 3.500,- Mitglieder der DStV-Verbände
- € 3.800,- alle anderen Teilnehmer
- € 120,- Teilnahme an den beiden Leistungskontrollen
Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung / Rechnung oder in 2 Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung / Rechnung sowie 10 Tage vor der vierten Unterrichtseinheit).
Sonderrabatt: 15% für den zweiten und weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder ehemalige Teilnehmer eines anderen DStV-Fachberaterlehrgangs
Gratis: Alle Teilnehmer erhalten für die Dauer von 4 Monaten Zugriff auf das juris Fachportal Steuerrecht (siehe Anmeldung).
Erwerb der Fachberaterbezeichnung
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und den Leistungskontrollen (zwei 2,5-stündige Aufsichtsarbeiten) verleiht der Deutsche Steuerberaterverband bei Vorliegen der erforderlichen Nachweise über praktische Erfahrungen auf Antrag die Bezeichnung „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“.
Wichtig: Die Bezeichnung „Fachberater für ... (DStV e.V.)“ darf gem. § 9 Abs.3 BOStB geführt und werblich genutzt werden (Entscheidung des BFH vom 23. Februar 2010 – Näheres dazu finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Fachberaterlehrgänge/Mitteilungen).
Die Fachberaterrichtlinien des DStV (www.dstv.de) verlangen die Zulassung nach § 3 StBerG sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge.
1. Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse
Durch erfolgreiche Teilnahme an einem vom DStV anerkannten oder vom DStI und seinen Mitgliedsverbänden veranstalteten Fachlehrgang. Dieser muss eine Mindestdauer von 120 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebiets umfassen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch zwei bestandene schriftliche Klausurarbeiten nachzuweisen (Bearbeitungszeit: mindestens 270 Minuten).
2. Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen
[Erst bei Antragstellung gegenüber dem Fachausschuss des DStV!]
- Eine vor Antragstellung durchgängig mindestens drei Jahre ausgeübte Tätigkeit als Person nach § 3 StBerG
- Zwei Fälle, die der Antragsteller persönlich auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge bearbeitet hat* oder fünf Fälle bei weniger als durchgängig dreijähriger Berufstätigkeit.
[Als Fall kann beispielsweise gelten: Ausgeübte Unternehmensnachfolgeberatung oder auf das Fachgebiet bezogene Tätigkeiten, die dieser in ihrem Schwierigkeitsgrad mindestens entsprechen (z.B. Planung und Gestaltung der Nachfolge unter steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, erb- oder familienrechtlichen Gesichtspunkten), gutachterliche Tätigkeit (z.B. zur Unternehmensbewertung oder im
Zusammenhang mit Unternehmenskauf oder -veräußerung)]
*zum Erwerb der Fachberaterqualifikation und zum Nachweis praktischer Fälle durch die Tätigkeit als angestellter Syndikus (§ 58 StBerG neu) geben wir in der Infoveranstaltung die erforderlichen Informationen.
Prospekt zum downloaden
Leporello_FB_UNF SO-2012 27-03-2012.pdf
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PDF document,
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