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Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) 2011/2012

28.-30. Lehrgang in Hannover, München, und Frankfurt

In Kooperation mit
Deutsches Steuerberaterinstitut e.V.
Deutsches Steuerberaterinstitut e.V.


Fachliche Leitung




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Unternehmensnachfolgeberatung ist der Wachstumsmarkt der Zukunft.

Die fachübergreifende Beratung des Mandanten über die Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge ist eine typische Aufgabe des steuerlichen Beraters - er genießt das Vertrauen seiner Mandanten und kennt deren Verhältnisse.

In allen Fragen der Unternehmensnachfolge werden die Mandanten deshalb zuerst den Rat ihres Steuerberaters suchen. Dokumentieren Sie Ihre Kompetenz durch den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), der Ihnen völlig neue Marketingmöglichkeiten eröffnet.

Der Zertifizierungslehrgang deckt alle beratungsrelevanten Felder der Unternehmensnachfolge ab (vom Gesellschaftsrecht über das Erb- & Familienrecht bis hin zu den zugehörigen Aspekten des Arbeitsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Steuerrechts und Spezialfragen der Betriebswirtschaft).

Die fachliche Leitung liegt in den Händen bundesweit renommierter Experten:

❱ Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim, Autor des Standardwerks „Unternehmensnachfolge“

❱ Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, Berlin, langjähriger Dozent in der insolvenzrechtlichen Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Termine der Infoveranstaltungen finden Sie hier.


Lehrgangskonzeption

  • 7 Unterrichtseinheiten - 18 Unterrichtstage - 120 Zeitstunden
  • Kurszeiten: 9-12.15 Uhr, 13.30-17.30 Uhr
  • Leistungskontrollen (LK): 9.30-12.00 Uhr

 

Der Wechsel zwischen den Kursorten ist problemlos möglich, da alle Unterrichtseinheiten und ihre Dozenten identisch sind.

Die Unterrichtseinheit UNF 7 (Steuerfragen sowie Wiederholung & Vertiefung) findet zentral in Frankfurt statt.


Inhalte und Dozenten

UNF 1 (3-tägig)

Grundlagen des Erbrechts (Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen – Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsrecht)

Uwe Gottwald, Rechtsanwalt / Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz a.D.

Thomas Littig, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Würzburg

Dr. Manuel Tanck, Fachanwalt für Erbrecht, Tanck Rechtsanwälte, Mannheim


UNF 2 (3-tägig)

Gesellschaftsverträge – Vertragsgestaltung des Unternehmens – Eheverträge des Unternehmers – Vorsorgevollmachten – Beteiligung Minderjähriger – Gestaltungsalternativen und Vertragsklauseln

Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin

Dr. Michael Bonefeld, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, München


UNF 3 (3-tägig)

Vorweggenommene Erbfolge – lebzeitige Übertragung – Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich

Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim

Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. in Bonn HÜMMERICH legal Rechtsanwälte in Partnerschaft


UNF 4 (2-tägig)

Fremdmanagement – Management-Buy-Out / Buy-In – Unternehmens- & Industrieverkauf (vorvertragliche Maßnahmen und Vertragsgestaltung, insbesondere Asset-Deal, Share-Deal; Optionsrechte) – Börsengang

Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl, Rechtsanwältin, Professur für Privatrecht, Technische Universität Chemnitz


UNF 5 (2-tägig)

Arbeitsrechtliche Fragen – Stiftung als Instrument der Nachfolgeplanung (insbesondere gemeinnützige Stiftungen und Familienstiftungen, einschl. Kapitalgesellschaften)

Dr. Klaus Olbertz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln

Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim


UNF 6 (3-tägig)

Betriebswirtschaftliche Probleme der Unternehmensnachfolge (Finanzierung, Investition, Unternehmensbewertung)

Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Prof. Dr. Bernd von Eitzen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht, Mönchengladbach


UNF 7 (2-tägig)

Steuerrechtliche Probleme der Unternehmensnachfolge – Wiederholung und Vertiefung: ausgewählte Schwerpunkte der Gestaltungsberatung bei der Unternehmensnachfolge

Peter Schnabel, Steuerberater, Wolfratshausen

Dr. Sebastian Spiegelberger, Notar a.D., Rosenheim



Kursorte und Termine

Der Wechsel zwischen den Kursorten ist problemlos möglich, da alle Unterrichtseinheiten identisch sind.

Frankfurt

UNF 126.10.2011 - 28.10.2011Frankfurt, Achat Plaza Offenbach
 
UNF 216.11.2011 - 18.11.2011Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
UNF 308.12.2011 - 10.12.2011Frankfurt, Ramada Hotel Frankfurt Airport West
 
LK 128.01.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
UNF 409.02.2012 - 10.02.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
UNF 509.03.2012 - 10.03.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
UNF 612.04.2012 - 14.04.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
UNF 724.05.2012 - 25.05.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
LK 216.06.2012Frankfurt, Achat Plaza Offenbach
 
 

München

UNF 109.11.2011 - 11.11.2011München, Holiday Inn München-Süd
 
UNF 324.11.2011 - 26.11.2011München, Holiday Inn München-Süd
 
UNF 212.01.2012 - 14.01.2012München, Tagungszentrum im Kolpinghaus
 
LK 128.01.2012München, Tagungszentrum im Kolpinghaus
 
UNF 601.03.2012 - 02.03.2012München, Tagungszentrum im Kolpinghaus
 * Hr. Prof. Bieg wird auf den 26.4. verlegt
 
UNF 429.03.2012 - 30.03.2012München, Tagungszentrum im Kolpinghaus
 
UNF 526.04.2012 - 28.04.2012München, Events over Munich
 * 26.04. Nachholtermin von Hr. Prof. Bieg
 
UNF 724.05.2012 - 25.05.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
LK 216.06.2012München, Tagungszentrum im Kolpinghaus
 
 

Kursunterlagen

  • Skripten mit Fallbeispielen, Übersichten, Checklisten (12 Bände)
  • Musterverträge und Vertragsklauseln
  • Fallstudien Unternehmensnachfolge

Die Seminarunterlagen stehen jeweils 7 Tage vor den Unterrichtseinheiten online zum Download zur Verfügung (mit Teilnehmerpasswort).


Gebühr

(zzgl. MwSt.)

€ 3.500,- Mitglieder der DStV-Verbände

€ 3.800,- alle anderen Teilnehmer

€ 120,- Teilnahme an den beiden Leistungskontrollen

Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung oder in 2 Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung/Rechnung sowie 10 Tage vor der vierten Unterrichtseinheit).

Sonderrabatt: 15% für den zweiten und weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder ehemalige Teilnehmer eines anderen DStV-Fachberaterlehrgangs

Kostenlos: Alle Teilnehmer erhalten für die Dauer von 4 Monaten Zugriff auf das Fachportal Steuerrecht (siehe Anmeldung).


Erwerb der Fachberaterbezeichnung

Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und den Leistungskontrollen (zwei 2,5-stündige Aufsichtsarbeiten) verleiht der Deutsche Steuerberaterverband bei Vorliegen der erforderlichen Nachweise über praktische Erfahrungen auf Antrag die Bezeichnung „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“.

Wichtig: Die Bezeichnung „Fachberater für ... (DStV e.V.)“ darf geführt und werblich genutzt werden (Entscheidung des BFH vom 23. Februar 2010 – Näheres dazu finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Fachberaterlehrgänge/Mitteilungen).

Die Fachberaterrichtlinien des DStV (www.dstv.de) verlangen die Zulassung nach § 3 StBerG sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Er­fah­­rungen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge.

  1. Der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse wird er­bracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem vom DStV anerkannten oder vom DStI und seinen Mitgliedsverbänden veranstalteten Fachlehrgang. Dieser muss eine Mindestdauer von 120 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebiets umfassen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch zwei bestandene schriftliche Klausurarbeiten nachzuweisen, die insgesamt eine Bearbeitungszeit von mindestens 270 Minuten umfassen.
  2. Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist erst bei Antragstellung gegenüber dem Fachausschuss des DStV zu führen. Er verlangt eine vor der Antragstellung durchgängig mindestens drei Jahre ausgeübte Tätigkeit als Person nach § 3 StBerG und zwei Fälle, die der Antragsteller persönlich auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge bearbeitet hat* oder fünf Fälle bei weniger als durchgängig dreijähriger Berufstätigkeit.

[Als Fall kann beispielsweise gelten: Ausgeübte Unternehmensnachfolgeberatung oder auf das Fachgebiet bezogene Tätigkeiten, die dieser in ihrem Schwierigkeitsgrad entsprechen (z.B. Planung und Gestaltung der Nachfolge unter steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, erb- oder familienrechtlichen Gesichtspunkten), gutachterliche Tätigkeit (z.B. zur Unternehmensbewertung oder im Zusammenhang mit Unternehmenskauf oder -veräußerung)]

*zum Erwerb der Fachberaterqualifikation und zum Nachweis praktischer Fälle durch die Tätigkeit als angestellter Syndikus (§ 58 StBerG neu) geben wir in der Infoveranstaltung die erforderlichen Informationen.



Prospekt zum downloaden

2012 19.07.2011.pdf — PDF document, 5108 kB (5231256 bytes)


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