Fachberater für Vermögens- & Finanzplanung (DStV e.V.) 2011
In Kooperation mit
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Deutsches Steuerberaterinstitut e.V. |
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Fachliche Leitung
- Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
- Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fachanwaltsausbildung der DeutschenAnwaltAkademie sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, mönigundpartner, Berlin
- Uwe Scharff, Rechtsanwalt, Leiter der Rechtsabteilung der GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH und der GEFA Leasing GmbH, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen, Wuppertal
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Für den Mandanten ist sein Steuerberater der erste Ansprechpartner, wenn es um die unternehmerische Finanzplanung geht, um die private Vermögens- und Vorsorgeplanung (bis hin zur Vermögensberatung), um die Kreditbeschaffung für das Unternehmen (bis hin zur Begleitung der Kreditverhandlungen mit der Bank).
Hinweis: Chancen und Tätigkeitsfelder für StB, vBP, WP auf dem Gebiet der Vermögens- & Finanzplanung sind ausführlich dargestellt in zwei Fachaufsätzen von Theewen und Fahlbusch, Stbg 2010, Heft 1 und Heft 2 (Januar und Februar 2010).
Unter der werbewirksamen Bezeichnung „Fachberater für Vermögens- & Finanzplanung (DStV e.V.)“ können Sie Ihre Spezialkompetenz auf diesen zunehmend nachgefragten Beratungsfeldern überzeugend dokumentieren.
Die fachliche Leitung des Lehrgangs liegt in den Händen bundesweit renommierter Experten:
❱ Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
❱ Wolfgang Fahlbusch, Rechtsanwalt, langjähriger Dozent in der Fortbildung von Führungskräften von Banken und Sparkassen sowie der Prüfer der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Rechtsanwälte Mai Mönig Fahlbusch, Berlin
❱ Uwe Scharff, Rechtsanwalt, Leiter der Rechtsabteilung der GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH und der GEFA Leasing GmbH, Wuppertal
❱ Marko Sabrowsky, Rechtsanwalt und Syndikus, Hannover
❱ Prof. Dr. Bernd von Eitzen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl. Kaufmann, Professur für Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach
Seien Sie bei den ersten, die die vom DStV neugeschaffene Fachberaterbezeichnung für Vermögens- & Finanzplanung führen!
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Termine der Infoveranstaltungen finden Sie hier.
Lehrgangskonzeption
- 7 Unterrichtseinheiten – 18 Unterrichtstage, 120 Zeitstunden
- Kurszeiten: 9-12.15 Uhr, 13.30-17.30 Uhr
- Leistungskontrollen (LK): Samstag 9.30-12.00 Uhr, 13.30–16.00 Uhr
Inhalte und Dozenten
VFP 1 (2-tägig)
Kapitalanlagerecht – Anlageberatung und -vermittlung – Haftungsrisiken des Emittenten – Rechtliche Konstruktion der Anlagen – Vermögensverwaltung – Rechtsstellung des Aktionärs – Depot-, Investment-, Konsortial- und Emissionsgeschäft
Marko Sabrowsky, Rechtsanwalt und Syndikus, Hannover
VFP 2 (3-tägig)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Finanzplanung und des Kreditgeschäfts (u.a. Leverage-Effekt, Asset Backed Securities, Sonderformen der Finanzierung) – Finanzplanung (Aufbau von Finanzplänen, notwendige Anpassungsmaßnahmen bei prognostizierten Unterdeckungen )
Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken
VFP 3 (2-tägig)
Kennzahlenanalyse als Grundlage der Unternehmenskaufentscheidung (finanz- & erfolgswirtschaftliche Analyse) – Investitionsrechnung (dynamische Verfahren) – Investitionsstrategien – Risikoprofilanalyse – Unternehmensbewertung – Anlagenanalyse
VFP 4 (3-tägig)
Bankvertrag und Geschäftsverbindung – AGB – KreditvertragsrechtI (Kreditvertrag, Basel II, Rechtsfragen der Existenzgründung, Kündigung des Kreditvertrags und Rechtsfolgen) – Leasing und Factoring
VFP 5 (3-tägig)
Grundlagen der Finanzierungs- und Vermögensberatung – Private Finanzplanung und private Vorsorgeplanung – Asset Allocation– Portfoliotheorie – Spezielle Anlageformen: Renten-/ Lebensversicherung, Immobilien
VFP 6 (3-tägig)
Kreditvertragsrecht II (Sonderfälle, Verbraucherkredit, Hypothekendarlehen, Bauträgerkredit, öffentliche Darlehen) – Kreditsicherungsrecht – Strategie und Taktik der Kreditverhandlung – Kreditentscheidungsprozesse der Banken – Kreditwesengesetz (KWG) – Zivil- und strafrechtliche Haftungsrisiken des Beraters
VFP 7 (2-tägig)
Wiederholung/Vertiefung und Fallstudien
Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Geschäftsführer Instrumenta GmbH, Rösrath
Kursorte und Termine
Frankfurt | ||
| VFP 1 | 20.05.2011 - 21.05.2011 | Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt |
| VFP 2 | 23.06.2011 - 25.06.2011 | Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt |
| VFP 3 | 19.08.2011 - 20.08.2011 | Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt |
| VFP 4 | 08.09.2011 - 10.09.2011 | Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt |
| VFP 5 | 29.09.2011 - 01.10.2011 | Frankfurt |
| VFP 6 | 03.11.2011 - 05.11.2011 | |
| VFP 7 | 01.12.2011 - 02.12.2011 | Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt |
| LK | 17.12.2011 | Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt |
Kursunterlagen
Skripten mit Fallbeispielen, Übersichten, Checklisten (10 Bände), Fallsammlungen und Fallstudien zur Vermögens- & Finanzplanung.
Die Seminarunterlagen stehen nach Anmeldebestätigung online zum Download zur Verfügung (mit Teilnehmerpasswort).
Gebühr
(zzgl. Mehrwertsteuer)
€ 3.500,- Mitglieder der DStV-Verbände
€ 3.800,- alle anderen Teilnehmer
€ 120,- Teilnahme an den beiden Leistungskontrollen
Die Gebühr ist zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung oder in zwei Teilbeträgen (nach Anmeldebestätigung sowie 10 Tage vor der vierten Unterrichtseinheit).
Sonderrabatt: 15% für den zweiten und weitere Teilnehmer aus einer Kanzlei oder ehemalige Teilnehmer eines anderen DStV-Fachberaterlehrgangs.
Kostenlos: Alle Teilnehmer erhalten für die Dauer von 4 Monaten Zugriff auf das Fachportal Steuerrecht (siehe Anmeldung).
Erwerb der Fachberaterbezeichnung
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und den Leistungskontrollen (zwei 2,5-stündige Aufsichtsarbeiten) verleiht der Deutsche Steuerberaterverband bei Vorliegen der erforderlichen Nachweise über praktische Erfahrungen auf Antrag die Bezeichnung „Fachberater für Vermögens- & Finanzplanung (DStV e.V.)“.
Wichtig: Die Bezeichnung „Fachberater für ... (DStV e.V.)“ darf geführt und werblich genutzt werden (Entscheidung des BFH vom 23. Februar 2010 – Näheres dazu finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Fachberaterlehrgänge/Mitteilungen).
Die Fachberaterrichtlinien des DStV (www.dstv.de) verlangen die Zulassung nach § 3 StBerG sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der Vermögens- & Finanzplanung.
- Der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem vom DStV anerkannten oder vom DStI und seinen Mitgliedsverbänden veranstalteten Fachlehrgang. Dieser muss eine Mindestdauer von 120 Zeitstunden in allen relevanten Bereichen des Fachgebiets umfassen. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch zwei bestandene schriftliche Klausurarbeiten nachzuweisen, die insgesamt eine Bearbeitungszeit von mindestens 270 Minuten umfassen.
- Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist erst bei Antragstellung gegenüber dem Fachausschuß des DStV zu führen. Er verlangt eine vor der Antragstellung durchgängig mindestens drei Jahre ausgeübte Tätigkeit als Person nach § 3 StBerG und zwei Fälle, die der Antragsteller persönlich auf dem Gebiet der Vermögens- & Finanzplanung bearbeitet hat oder fünf Fälle bei weniger als dreijähriger Berufstätigkeit.
[Die nachzuweisenden Fälle müssen entweder eine Beratung oder eine Gutachtertätigkeit oder eine sonstige Tätigkeit auf dem Gebiet der Vermögens- & Finanzplanung sein.]
Prospekt zum downloaden
Fachberater Broschüre 2011.pdf
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PDF document,
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