Pflichtfortbildung für Fachanwälte (§15 FAO)
Hier finden Sie alle Informationen zur jährlichen Pflichtfortbildung: mindestens 10 Zeitstunden im Fachgebiet pro Jahr sind von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben.
I. Wichtige Hinweise zur Fortbildungspflicht:
§ 4 Abs. 2 FAO wurde mit Wirkung ab 1.1.2011 neu gefasst. Die Änderung betrifft die Absolventen eines Fachanwaltslehrgangs, die ihren Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft noch nicht in dem Jahr stellen können, in dem ihr Fachanwaltslehrgang begonnen hat (angehende Fachanwälte).
Hinsichtlich der Fortbildungspflicht gilt nunmehr:
- Zugelassene Fachanwälte: Obligatorisch sind 10 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet pro Jahr (§ 15 FAO). Der Fortbildungsnachweis ist bis 31. März des Folgejahres der RAK unaufgefordert vorzulegen.
- Angehende Fachanwälte (zwischen Beginn des Lehrgangs und späterer Antragstellung): Wird der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Jahr gestellt, in dem der Lehrgang begonnen hat, ist ab diesem Jahr Fortbildung in Art und Umfang von § 15 FAO nachzuweisen. Lehrgangszeiten sind anzurechnen. Die jährlichen Fortbildungsnachweise sind dann später den Antragsunterlagen beizufügen.
Erläuterung der Neuregelung für die angehenden Fachanwälte (§ 4 Abs. FAO neu):
Beginnt beispielsweise ein Fachanwaltslehrgang im Kalenderjahr 01 und endet er auch in diesem Jahr, muss zwar schon für dieses Jahr 01 Fortbildung nachgewiesen werden, die Unterrichtsstunden des Lehrgangs werden aber als Fortbildung angerechnet. Endet der im Kalenderjahr 01 begonnene Lehrgang erst im Jahr 02, muss Fortbildung für beide Jahre nachgewiesen werden, die Unterrichtsstunden des Lehrgangs beider Jahre werden aber in soweit angerechnet.
(Sinn der Sache: Es soll niemand seinen Fachanwaltslehrgang über bsp. 5 Jahre strecken und dann erst im 6. Jahr mit der Fortbildung beginnen)
II. Unser Konzept für die jährliche Pflichtfortbildung:
Unabhängig von aktuellen Einzelthemen muss die gesamte Entwicklung im Rechtsgebiet dargestellt und aufbereitet werden. Bei uns ist für alle Fachgebiete, die Pflichtfortbildung wie folgt strukturiert:
- Aufbereitung der gesamten Rechtsprechung des Kalenderjahres (systematisiert nach Teilbereichen des Fachgebiets)
- Praxis-und Gestaltungshinweise
- Aktuelle Entwicklungen des Fachgebiets und Gesetzgebungsvorhaben.
Dozenten
Die Dozenten der Fortbildungsveranstaltung sind fachliche Leiter und/oder Dozenten unserer Fachanwaltslehrgänge.
Kursorte
Die Kursorte liegen zentral in Hamburg, Düsseldorf oder Köln, Frankfurt und München.
Testat gem. § 15 FAO
Das Fortbildungstestat deckt die Vorgaben des § 15 FAO ab.
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