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Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA) 2012

1. Zertifizierungslehrgang Frankfurt a.M.

In Kooperation mit
DeutscheAnwaltAkademie
DeutscheAnwaltAkademie


Fachliche Leitung




Mit der wachsenden Bedeutung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs wächst auch das Bedürfnis der Mandanten nach Orientierung bei der Suche nach Spezialisten im internationalen Steuerrecht. Die Anwaltschaft muss darauf reagieren.

Mit der Zertifizierung im Internationalen Steuerrecht schafft die DeutscheAnwaltAkademie erstmals auch für Anwälte und Unternehmensjuristen die Möglichkeit, sich auf diesem anspruchsvollen und lukrativen Rechtsgebiet zu spezialisieren und mit der Bezeichnung „Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)“ zu werben.
Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH v. 9.6.2011 – I ZR 113/10 [Zertifizierter Testamentsvollstrecker]) ist die werbliche Verwendung der von der DeutschenAnwaltAkademie verliehenen Bezeichnung „Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)“ durch einen Rechtsanwalt zulässig, wenn der Betreffende über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf diesem Fachgebiet verfügt. Beides ist durch das Zertifizierungsverfahren der DeutschenAnwaltAkademie gewährleistet.
Die Bezeichnung „Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)“ wird auf Jahre hinaus ein werbewirksames Alleinstellungsmerkmal Ihrer Kanzlei auf einem zunehmend umkämpften Beratermarkt sein – nutzen Sie die damit verbundenen Marketingmöglichkeiten.
Der Zertifizierungslehrgang wurde von den Experten der international renommierten Kanzlei Flick Gocke Schaumburg konzipiert. Aus dieser Kanzlei kommen Ihre Dozenten und natürlich auch die ausführlichen Seminarunterlagen.

 

Teilnehmerkreis:

Fachanwälte für Steuerrecht, Steuer- und wirtschaftsrechtlich orientierte Anwälte, Syndici aus den Rechts- & Steuerabteilungen der Unternehmen.

 


Lehrgangskonzeption

5 Unterrichtseinheiten - 15 Unterrichtstage, 100 Zeitstunden

Kurszeiten: 9-12.15 Uhr, 13.30-17.30 Uhr

Leistungskontrollen (LK): 3 von den Dozenten gestellte Aufsichtsarbeiten (je 2 1/2 stündig).


Inhalte und Dozenten

Der Lehrgang deckt alle von § 3 Abs. 2 a und b der Zertifizierungsrichtlinien der DeutschenAnwaltAkademie vorgeschriebenen Bereiche des Internationalen Steuerrechts ab.

IStR DAA 1 (3-tägig)

  • Grundzüge des deutschen Internationalen Steuerrechts
  • Grundlagen der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

RA/StB Dr. Jochen Bahns, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

RA/StB Dr. Michael Hendricks, Flick Gocke Schaumburg, Bonn


IStR DAA 2 (3-tägig)

  • Verrechnungspreise einschließlich der Dokumentationspflichten
  • Betriebsstättenbesteuerung, insbesondere Einkünftezuordnung

StB Dr. Markus Greinert, Flick Gocke Schaumburg, München


IStR DAA 3 (3-tägig)

  • Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkte Steuerpflicht)
  • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung

RA/StB Dr. Torsten Engers, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt

RA/StB Dr. Carsten Schlotter, Flick Gocke Schaumburg, Bonn


IStR DAA 4 (3-tägig)

  • Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland, insbesondere Strukturierung von Auslandsinvestitionen
  • Steuerrechtliche Bezüge des Europarechts

StB Dr. Thomas Schänzle, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt


IStR DAA 5 (3-tägig)

  • Internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrechts
  • Steuerplanungstechniken, insbesondere beim Unternehmenskauf

RA/StB Dr. Marcus Mick, LL.M., Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt

StB Dr. rer. pol. Ingo Stangl, Flick Gocke Schaumburg, München

StB Dr. Klaus Sieker, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt



Kursorte und Termine

Frankfurt 2012

IStR DAA 110.05.2012 - 12.05.2012Frankfurt, Achat Plaza Offenbach
 
IStR DAA 207.06.2012 - 09.06.2012Frankfurt, Achat Plaza Offenbach
 
LK 130.06.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
IStR DAA 323.08.2012 - 25.08.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
IStR DAA 420.09.2012 - 22.09.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
IStR DAA 511.10.2012 - 13.10.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
LK 2 / 310.11.2012Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt
 
 

Kursunterlagen

Von den Dozenten erarbeitete Skripten mit Beispielen und Übersichten; Übungsfälle und Fallstudien zum Internationalen Steuerrecht (insg. 13 Bände).

Die Seminarunterlagen stehen in der Regel jeweils 7 Tage vor Beginn der jeweiligen Unterrichtseinheit online zum Download zur Verfügung (mit Teilnehmerpasswort).


Gebühr

(zzgl. Mehrwertsteuer)

Gesamtlehrgang
€ 2.150,- Kolleginnen und Kollegen mit weniger als 4-jähriger Zulassung zur Anwaltschaft.
€ 2.900,- Mitglieder des DeutschenAnwaltVereins
€ 3.200,- alle anderen Teilnehmer
€ 180,- Teilnahme an den 3 Leistungskontrollen

Zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung / Rechnung oder in zwei Teilbeträgen: nach Anmeldebestätigung und 10 Tage vor der vierten Unterrichtseinheit.

Belegung einzelner Unterrichtseinheiten
€ 430,- Kolleginnen und Kollegen mit weniger als 4-jähriger Zulassung zur Anwaltschaft.
€ 580,- Mitglieder des DeutschenAnwaltVereins
€ 640,- alle anderen Teilnehmer
Zahlbar 10 Tage vor der ersten gebuchten Unterrichtseinheit.

 


Zertifizierungsvoraussetzungen

Die Zertifizierungsrichtlinien der DAA

Allgemeine Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung "Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)" ist, dass der Antragsteller eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Steuerrecht nachweisen kann, z. B. durch die Erlaubnis einer RAK, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen. Die Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist gleichgestellt.

Auszug aus den Zertifizierungsrichtlinien:

§ 3 Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse

  1. Der Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse setzt voraus, dass der Antragsteller mit Erfolg an einem auf die Zertifizierung vorbereitenden spezifischen Lehrgang bei dem von der Steuerberaterkammer Südbaden zertifizierten Institut „Fachseminare von Fürstenberg“ teilgenommen hat, der alle Bereiche des internationalen Steuerrechts nach Abs. 2 umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 100 Zeitstunden betragen.
  2. ... [Aufzählung der Teilgebiete Internationales SteuerR/Lehrgangsinhalte]
  3. Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang wird durch mindestens drei bestandene schriftliche Aufsichtsarbeiten nachgewiesen, die aus verschiedenen Themenbereichen des Abs. 2 stammen. Die Gesamtdauer der Klausuren darf 7 Stunden nicht unterschreiten. Die Bearbeitungszeit einer Klausur soll nicht unter einer Stunde liegen.
  4. Wird der Antrag auf Verleihung der Bezeichnung Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA) nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Lehrgangs gestellt, ist ab dem Jahr der Beendigung des Lehrgangs Fortbildung in dem Umfang des § 5 nachzuweisen.

 

§ 4 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen [Fälle]*

  1. Der Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im internationalen Steuerrecht bearbeitet hat:
  2. a) als Fachanwalt für Steuerrecht 15 Fälle, davon 5 rechtsförmliche Verfahren
    b) als Rechtsanwalt, der nicht Fachanwalt für Steuerrecht ist, 30 Fälle,
    davon 5 rechtsförmliche Verfahren
  3. Der Zeitraum des Abs. 1 verlängert sich um Zeiten des Mutterschutzes, der Inanspruchnahme von Elternzeit, der Pflege von Angehörigen und in besonderen Härtefällen, die im Einzelfall darzulegen sind.


*[Als Fall gelten: Beratungen mit Bezug zum internationalen Steuerrecht, Steuererklärungen, Gutachten, gerichtliche oder aussergerichtliche Tätigkeit mit Bezug zum Internationalen Steuerrecht. Die Fallzahl muss erst zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht sein.]



Prospekt zum downloaden

WEB-Leporello_IStR-DAA-F FJ2012 14-02-2012.pdf — PDF document, 453 kB (464795 bytes)


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