Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA) 2012
In Kooperation mit
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DeutscheAnwaltAkademie |
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Fachliche Leitung
Mit der wachsenden Bedeutung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs wächst auch das Bedürfnis der Mandanten nach Orientierung bei der Suche nach Spezialisten im internationalen Steuerrecht. Die Anwaltschaft muss darauf reagieren.
Teilnehmerkreis:
Fachanwälte für Steuerrecht, Steuer- und wirtschaftsrechtlich orientierte Anwälte, Syndici aus den Rechts- & Steuerabteilungen der Unternehmen.
Lehrgangskonzeption
5 Unterrichtseinheiten - 15 Unterrichtstage, 100 Zeitstunden
Kurszeiten: 9-12.15 Uhr, 13.30-17.30 Uhr
Leistungskontrollen (LK): 3 von den Dozenten gestellte Aufsichtsarbeiten (je 2 1/2 stündig).
Inhalte und Dozenten
Der Lehrgang deckt alle von § 3 Abs. 2 a und b der Zertifizierungsrichtlinien der DeutschenAnwaltAkademie vorgeschriebenen Bereiche des Internationalen Steuerrechts ab.
IStR DAA 1 (3-tägig)
- Grundzüge des deutschen Internationalen Steuerrechts
- Grundlagen der Doppelbesteuerungsabkommen
- Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
RA/StB Dr. Jochen Bahns, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
RA/StB Dr. Michael Hendricks, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
IStR DAA 2 (3-tägig)
- Verrechnungspreise einschließlich der Dokumentationspflichten
- Betriebsstättenbesteuerung, insbesondere Einkünftezuordnung
StB Dr. Markus Greinert, Flick Gocke Schaumburg, München
IStR DAA 3 (3-tägig)
- Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland (beschränkte Steuerpflicht)
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
RA/StB Dr. Torsten Engers, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt
RA/StB Dr. Carsten Schlotter, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
IStR DAA 4 (3-tägig)
- Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland, insbesondere Strukturierung von Auslandsinvestitionen
- Steuerrechtliche Bezüge des Europarechts
StB Dr. Thomas Schänzle, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
IStR DAA 5 (3-tägig)
- Internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrechts
- Steuerplanungstechniken, insbesondere beim Unternehmenskauf
RA/StB Dr. Marcus Mick, LL.M., Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt
StB Dr. rer. pol. Ingo Stangl, Flick Gocke Schaumburg, München
StB Dr. Klaus Sieker, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt
Kursorte und Termine
Frankfurt 2012 | ||
| IStR DAA 1 | 10.05.2012 - 12.05.2012 | Frankfurt, Achat Plaza Offenbach |
| IStR DAA 2 | 07.06.2012 - 09.06.2012 | Frankfurt, Achat Plaza Offenbach |
| LK 1 | 30.06.2012 | Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt |
| IStR DAA 3 | 23.08.2012 - 25.08.2012 | Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt |
| IStR DAA 4 | 20.09.2012 - 22.09.2012 | Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt |
| IStR DAA 5 | 11.10.2012 - 13.10.2012 | Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt |
| LK 2 / 3 | 10.11.2012 | Frankfurt, Hotel Columbus Seligenstadt |
Kursunterlagen
Von den Dozenten erarbeitete Skripten mit Beispielen und Übersichten; Übungsfälle und Fallstudien zum Internationalen Steuerrecht (insg. 13 Bände).
Die Seminarunterlagen stehen in der Regel jeweils 7 Tage vor Beginn der jeweiligen Unterrichtseinheit online zum Download zur Verfügung (mit Teilnehmerpasswort).
Gebühr
(zzgl. Mehrwertsteuer)
Zahlbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung / Rechnung oder in zwei Teilbeträgen: nach Anmeldebestätigung und 10 Tage vor der vierten Unterrichtseinheit.
Zertifizierungsvoraussetzungen
Die Zertifizierungsrichtlinien der DAA
Allgemeine Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung "Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA)" ist, dass der Antragsteller eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Steuerrecht nachweisen kann, z. B. durch die Erlaubnis einer RAK, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen. Die Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist gleichgestellt.
Auszug aus den Zertifizierungsrichtlinien:
§ 3 Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
- Der Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse setzt voraus, dass der Antragsteller mit Erfolg an einem auf die Zertifizierung vorbereitenden spezifischen Lehrgang bei dem von der Steuerberaterkammer Südbaden zertifizierten Institut „Fachseminare von Fürstenberg“ teilgenommen hat, der alle Bereiche des internationalen Steuerrechts nach Abs. 2 umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 100 Zeitstunden betragen.
- ... [Aufzählung der Teilgebiete Internationales SteuerR/Lehrgangsinhalte]
- Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang wird durch mindestens drei bestandene schriftliche Aufsichtsarbeiten nachgewiesen, die aus verschiedenen Themenbereichen des Abs. 2 stammen. Die Gesamtdauer der Klausuren darf 7 Stunden nicht unterschreiten. Die Bearbeitungszeit einer Klausur soll nicht unter einer Stunde liegen.
- Wird der Antrag auf Verleihung der Bezeichnung Zertifizierter Berater für Internationales Steuerrecht (DAA) nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Lehrgangs gestellt, ist ab dem Jahr der Beendigung des Lehrgangs Fortbildung in dem Umfang des § 5 nachzuweisen.
§ 4 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen [Fälle]*
- Der Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im internationalen Steuerrecht bearbeitet hat:
- a) als Fachanwalt für Steuerrecht 15 Fälle, davon 5 rechtsförmliche Verfahren
b) als Rechtsanwalt, der nicht Fachanwalt für Steuerrecht ist, 30 Fälle,
davon 5 rechtsförmliche Verfahren - Der Zeitraum des Abs. 1 verlängert sich um Zeiten des Mutterschutzes, der Inanspruchnahme von Elternzeit, der Pflege von Angehörigen und in besonderen Härtefällen, die im Einzelfall darzulegen sind.
*[Als Fall gelten: Beratungen mit Bezug zum internationalen Steuerrecht, Steuererklärungen, Gutachten, gerichtliche oder aussergerichtliche Tätigkeit mit Bezug zum Internationalen Steuerrecht. Die Fallzahl muss erst zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht sein.]
Prospekt zum downloaden
WEB-Leporello_IStR-DAA-F FJ2012 14-02-2012.pdf
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PDF document,
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