AGH Celle: Minder- oder Höhergewichtung von Fällen verfassungswidrig
Zum Fachanwaltsantrag und zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen durch Falllisten hat der AGH Celle (Urteil vom 29.8.2011 – AGH 12/10 (II 10), AnwBl 12/2011, 957) – nicht rechtskräftig – entschieden: Für den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen für den Fachanwalt ist jeder Fall mit 1,0 zu werten. Die Regelung des § 5 Abs. 4 FAO zur Minder- oder Höhergewichtung von Fällen ist verfassungswidrig… . (Leitsatz der Redaktion des Anwaltsblatts)