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Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten !

Wegfall des außergerichtlichen Beratungsmonopols der Anwaltschaft bringt neue Tätigkeitsfelder und Marketingmöglichkeiten für die steuerberatenden Berufe – vgl. Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Sonderbeilage zum Rechtsdienstleistungsgesetz, Heft 27/2008 vom 27. Juni 2008.

Die Reform der Rechtsberatung ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten.

Mit dem RDG fallen viele bislang bestehende Einschränkungen der Rechtsdienstleistungsfreiheit weg. § 5 Abs. 1 RDG erweitert die Möglichkeit, "im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit" (z.B. Steuerberatung) Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Diese Liberalisierung ist insbesondere für die Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe von großer Bedeutung.

Rechtsdienstleistungen sind künftig immer dann zulässig, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild [der steuerberatenden Berufe] gehören (§ 5 Abs. 1 RDG).

Auch StB, vBP, WP können also künftig im Zusammenhang mit ihrer steuerberatenden Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen.

Das BMJ nennt in seiner Pressemitteilung vom 11. 10. 2007 ausdrücklich folgende Beispiele für künftig erlaubte Rechtsdienstleistungen:

  • Sanierungsberatung
  • Insolvenzberatung
  • Beratung über Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge
  • Beratung über Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensnachfolge
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen


Die mit dem RDG verwirklichte Liberalisierung der Rechtsberatung unterstreicht nachdrücklich die Richtigkeit des Fachberaterkonzepts des Deutschen Steuerberaterverbandes auf dem Gebiet der mit der Steuerberatung vereinbaren Tätigkeiten (näheres hier): Unter der Bezeichnung Fachberater für... (DStV e.V.) können Sie als StB, vBP oder WP die lukrativen Felder der Gestaltungsberatung überzeugend besetzen: Insolvenz- und Sanierungsberatung, erb- und gesellschaftsrechtliche Beratung bei der Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung u.v.m.

Alles nähere zu den Fachberaterlehrgängen finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik "Fachberaterlehrgänge (DStV).