AKTUELL: FA-Kurse nach dem Hybridkonzept sind durch die ZFU zugelassen (§ 12 I S. 1 FernUSG)
Zulassung des Lehrgangs durch die ZFU
Unsere Fachanwaltslehrgänge in der Kombination aus Fernunterricht und Präsenzunterricht sind von der zuständigen Bundesbehörde, der STAATLICHEN ZENTRALSTELLE FÜR FERNUNTERRICHT (ZFU), ausführlich geprüft und gem. § 12 FernUSG zugelassen.
Mit der Zulassung bestätigt die ZFU die fachanwaltsspezifische Eignung des Lehrgangs und der Unterrichtsmaterialien für das Fernstudium sowie ausdrücklich die in § 4 FAO für die Fachanwaltsausbildung geforderte Stundenzahl von 120 Zeitstunden.