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AKTUELL: FA-Kurse nach dem Hybridkonzept sind durch die ZFU zugelassen (§ 12 I S. 1 FernUSG)

Zulassung des Lehrgangs durch die ZFU

Unsere Fachanwaltslehrgänge in der Kombination aus Fernunterricht und Präsenzunterricht sind von der zuständigen Bundesbehörde, der STAATLICHEN ZENTRALSTELLE FÜR FERNUNTERRICHT (ZFU), ausführlich geprüft und gem. § 12 FernUSG zugelassen.

Mit der Zulassung bestätigt die ZFU die fachanwaltsspezifische Eignung des Lehrgangs und der Unterrichtsmaterialien für das Fernstudium sowie ausdrücklich die in § 4 FAO für die Fachanwaltsausbildung geforderte Stundenzahl von 120 Zeitstunden.