Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

 
Sie sind hier: Startseite Mitteilungen BGH vom 9. Juni 2011: Zertifizierung durch die AGT ist zulässig!
Artikelaktionen

BGH vom 9. Juni 2011: Zertifizierung durch die AGT ist zulässig!

Mit der Entscheidung (Az 1 ZR 113/10) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Zertifizierung von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe durch die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) rechtlich zulässig ist.

Näheres dazu finden Sie hier.