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AKTUELL: ESUG bringt die umfassendsten Änderungen der InsO seit 1999

Am 27.10.2011 hat der Bundestag das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (Artikel I - Änderung der Insolvenzordnung) beschlossen. Das Gesetz hat am 25.11.2011 auch den Bundesrat passiert. Es bringt die umfassendste Änderung des Insolvenzrechts seit Inkrafttreten der InsO am 1.1.1999. Die Novelle wird noch im Dezember 2011 verkündet und sodann am 1.3.2012 in Kraft treten.

 

Schwerpunkte der Reform sind:

  • Die Vorschusspflicht der Insolvenzantragsverpflichteten bei Insolvenzverschleppung
  • Die Stärkung der Gläubigerstellung durch Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren ab einer bestimmten Unternehmensgröße
  • Die Neuregelungen zum Insolvenzplanverfahren: Umwandlung von Forderungen der Gläubiger in Gesellschaftsanteile (sog. „Dept-Equity-Swap“) zur Überwindung von Widerständen von Altgesellschaftern gegen Sanierungschancen; Vollstreckungsschutz bei nicht im Insolvenzverfahren geltend gemachten Forderungen; Verkürzung der Verjährungsfrist
  • Die Neuregelung der Eigenverwaltung: Innerhalb von 3 Monaten sog. „Schutzschirmverfahren“; kein Verlust der Verfügungsbefugnis des Schuldners über sein Vermögen; keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner zum Zweck der Erstellung eines Sanierungsplans

 

Insolvenzverwalter und Sanierungs- / Restrukturierungsberater müssen sich rechtzeitig vor Inkrafttreten des ESUG mit dem neuen Recht vertraut machen.

Das Seminar vermittelt systematisch die gesetzlichen Neuregelungen und stellt deren Auswirkungen für den Verfahrensablauf dar - unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsstellung der Beteiligten: (vorläufiger) Sachwalter/Insolvenzverwalter, Schuldner, Gläubiger, Gesellschafter.

 

In den aus aktuellem Anlass kurzfristig angesetzten 1-Tages-Veranstaltungen zum ESUG werden die Neuregelungen systematisch behandelt und praxisrelevant dargestellt (die Teilnehmer erhalten auf Wunsch ein Zertifikat über Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO).

Orte & Termine der ESUG-Seminare finden Sie hier.

 

Vorankündigung:

Für das zweite Halbjahr 2012 steht eine weitere Reform des Insolvenzrechts an - die "Reform der Verbraucherentschuldung und des Restschuldbefreiungsrechts".

Sobald der Inhalt der Neuregelungen feststeht, werden wir dazu ebenfalls aktuelle 1-Tages-Veranstaltungen in fünf Städten durchführen, die auch als Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO testiert werden. Dozent und Autor der Seminarunterlage wird Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer sein, Insolvenzrichter in Oldenburg und langjähriger Referent für Insolvenzrecht im BMJ.

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