Fachberaterbezeichnung (DStV e.V.) darf nach der neuen Berufsordnung der StB geführt werden.
Am 1.1.2011 ist die neue Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) in Kraft getreten.
Die Novellierung des Gesetzes setzt hinsichtlich der Zulässigkeit privatrechtlich verliehener Fachberaterbezeichnungen die jüngste höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG vom 9.6.2010 - 1 BvR 1198/10) um und normiert erstmals, dass auch die vom Deutschen Steuerberaterverband verliehenen Fachberaterbezeichnungen von StB geführt und werblich eingesetzt werden dürfen (§ 9 Abs. 3 BOStB).