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Pflichtfortbildung für Fachanwälte (§15 FAO)

...und angehende Fachanwälte

Hier finden Sie alle Informationen zu den jährlichen Pflichtfortbildungsveranstaltungen: mindestens 10 Zeitstunden im Fachgebiet pro Jahr sind von der Fachanwaltsordnung vorgeschrieben.

Wichtige Hinweise zur Fortbildungspflicht:

  • Zugelassene Fachanwälte: Obligatorisch sind 10 Zeitstunden Fortbildung im Fachgebiet pro Jahr (§ 15 FAO).
  • Angehende Fachanwälte (zwischen Abschluss des Lehrgangs und späterer Antragstellung): Die Fortbildungspflicht setzt für Absolventen eines Fachanwaltskurses bereits in dem Kalenderjahr ein, das auf die Beendigung des Fachlehrgangs folgt (§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 15 FAO).
  • Der Fortbildungsnachweis ist bis 31. März des Folgejahres der RAK unaufgefordert vorzulegen (zugelassene Fachanwälte) bzw. den Antragsunterlagen im späteren Zulassungsverfahren beizufügen (angehende Fachanwälte).

Unser Konzept:

Fortbildung im Fachgebiet wie es sich gehört...

  • Aufbereitung der gesamten Rechtssprechung des abgelaufenen Kalenderjahres (systematisiert nach Teilbereichen des Fachgebiets)
  • Praxis-und Gestaltungshinweise
  • Aktuelle Entwicklungen des Fachgebiets und Gesetzgebungsvorhaben.

Dozenten

Die Dozenten der Fortbildungsveranstaltung sind fachliche Leiter und/oder Dozenten unserer Fachanwaltslehrgänge.

Kursorte

Die Kursorte liegen zentral in Hamburg, Düsseldorf oder Köln, Frankfurt und München.

Testat gem. § 15 FAO

Das Fortbildungstestat deckt die Vorgaben des § 15 FAO ab.

Suchen Sie sich hier Ihre Pflichtfortbildungsveranstaltung in Ihrem Fachgebiet aus:

  • Arbeitsrecht
  • Bank- & Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Handels- & Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht: Sanierung & Insolvenzrecht
  • Miet- & Wohnungseigentumsrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht

Aktuelles Steuerrecht 2010
Sanierung & Insolvenzverwaltung aktuell 2010
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Erbrecht aktuell 2010
Handels- & Gesellschaftsrecht aktuell 2010
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