Eberhard Rott

Rechtsanwalt, Fachanwalt Erbrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Testamentsvollstrecker (AGT), ROTT.legal

Eberhard Rott ist u.a. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen im Wirtschafts-, Erbschafts- und Steuerrecht, die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, die Führung von Haftungsprozessen gegen Testamentsvollstrecker sowie deren Abwehr.

Ausbildung und Werdegang

  • Juristischer Repetitor und Dozent (seit 1984)
  • Testamentsvollstrecker (AGT) (2006)
  • Fachanwalt für Erbrecht (seit 2005)
  • Vorstandssprecher der AGT (seit 2001)
  • Gründungspartner von HÜMMERICH legal, Rechtsanwälte PartGmbB, Bonn (1986-2023)
  • Gründer von ROTT.legal (seit 2024)

Fachliche Schwerpunkte

  • Testamentsvollstreckung
  • Erbrechtlich und steuerrechtlich optimierte Nachfolgegestaltungen
  • Vorsorgegestaltungen
  • Stiftungen
  • Vortrags- und Autorentätigkeit

Veröffentlichungen, Lehrtätigkeiten & Mitgliedschaften

  • Vorstandssprecher der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. in Bonn
  • (Mit-)Herausgeber und Autor: Praxishandbuch Testamentsvollstreckung (zerb-/NWB-/ Notarverlag)
  • Herausgeber und Autor: Rechtsprechungssammlung für Testamentsvollstrecker (zerb-Verlag)
  • (Mit-) Herausgeber und Autor: Die Vergütung des Testamentsvollstreckers (zerb-/NWB-Verlag)
  • Jahrlange umfangreiche Vortragstätigkeit und zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften

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