FAQs
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Fachanwaltskonzept – und natürlich die entsprechenden Antworten. Sollte eine Ihrer Fragen trotzdem nicht beantwortet werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wir richten Ihnen einen Zugang zu dem passwortgeschützten Bereich auf unserer Homepage ein. Dort haben Sie jederzeit Zugriff auf die Fernunterrichtsmaterialien und später auch auf die Skripte der Präsenzveranstaltungen.
Die Fernunterrichtsskripte arbeiten Sie in Eigenregie durch – im besten Fall noch vor der ersten Unterrichtseinheit. Die erste Unterrichtseinheit stellt eine Wiederholung und Vertiefung des Fernunterrichts dar, so dass Sie die Fragen, die unter Umständen während des Eigenstudiums aufgetreten sind, direkt mit den Dozenten besprechen können.
Den Abschluss des Fernunterrichts bildet die sog. Lernzielkontrolle. Dies sind 6 kleinere Klausuren mit einer Gesamtbearbeitungszeit von ca. 5 Stunden, welche ebenfalls in Heimarbeit angefertigt werden. Diese dienen zum einen der Rechtsanwaltskammer als Nachweis, dass der Fernunterricht auch wirklich absolviert wurde und zum anderen ist es für Sie natürlich eine gute Überprüfung, ob nach dem Fernunterricht noch Lücken bestehen, die es eventuell zu schließen gilt.
Sie müssen 4 der 6 Lernzielkontrollen bestehen, um zu den Abschlussklausuren zugelassen zu werden. Die Klausuraufgaben erhalten Sie ca. 3 Monate vor der abschließenden Leistungskontrolle und Sie haben ca. 6 Wochen Zeit, diese zu bearbeiten und uns ihre Lösung einzureichen.
Nein. Sie sind, was die Zeit und den Ort des Lernens angeht, vollkommen frei.
Ja – selbst Mitglieder von Prüfungsausschüssen einzelner Rechtsanwaltskammern besuchen unsere Lehrgänge.
In der Regel haben wir eine „Klassengröße“ von ca. 20-25 Personen, so dass die Dozenten auch auf Ihre Fragen eingehen können.
Dies ist die unter Aufsicht zu schreibende Leistungskontrolle, welche von der Fachanwaltsordnung gefordert wird und jeder Absolvent eines Fachanwaltslehrganges ablegen muss. Die FAO schreibt insgesamt 15 Stunden an Klausur vor, welche wir auf vier einzelne Prüfungen an zwei Tagen verteilt haben: je eine am Vor- und eine am Nachmittag.
Wird eine Klausur nicht bestanden, so kann diese (beliebig oft) in einem der Folgekurse nachgeholt werden.
Die FAO schreibt den vollständigen Besuch aller Unterrichtseinheiten vor – die Reihenfolge ist allerdings egal. Sie können eine versäumte Einheit auch an einem anderen Standort oder im nächsten Kurs absolvieren. Sowohl die Unterrichtsinhalte als auch die Dozenten sind an allen Kursorten identisch.
An der abschließenden Leistungskontrolle können Sie trotzdem noch zu dem ursprünglichen Termin teilnehmen – Sie müssten sich den jeweiligen Stoff der Unterrichtseinheit nur eben in Eigenregie aneignen. Denn die Seminarunterlagen stellen wir Ihnen natürlich trotzdem zur Verfügung.
Ja, denn Sie können das im Fachanwaltslehrgang erworbene Wissen natürlich direkt in der täglichen Arbeit einsetzen. Auch wenn die Sammlung der erforderlichen Fallnachweise noch etwas Zeit in Anspruch nimmt und Sie den Titel nicht direkt nach Abschluss des Kurses beantragen können, hilft Ihnen das erworbene Wissen bereits heute weiter. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse verfällt nicht, sofern Sie die jährlichen, von der FAO vorgeschriebenen, Pflichtfortbildungsstunden absolvieren.
Zur Durchführung unserer Online-Seminare nutzen wir die Software „GoToWebinar“, welche sich in den letzten Jahren zu einer Standardanwendung in diesem Bereich entwickelt hat.
Die Anwendung funktioniert auf jedem handelsüblichen PC, Laptop oder Mac. Darüber hinaus können Sie auch mit ihrem Tablet an dem Webinar teilnehmen. Bitte installieren Sie dafür vorher die entsprechenden Apps aus dem Apple Appstore bzw. dem Google Play Store.
Über den Audio-Ausgang sowie das (mittlerweile standardmäßig verbaute) interne Mikrofon können Sie mit dem Dozenten interagieren und ihre Fragen stellen. Für eine bessere Sprachqualität empfehlen wir allerdings ein externes Headset.
Nach ihrer Anmeldung zum gewählten Online-Seminar erhalten Sie eine E-Mail mit einem persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Klicken Sie diesen Link einfach 5-10 Minuten vor dem Beginn des Webinars an und folgen Sie den nächsten zwei Schritten. Fertig!
Wie kann ich mein Audio einrichten?
- Klicken Sie auf Computeraudio.
- Verwenden Sie die Dropdown-Menüs zur Auswahl der gewünschten Audiogeräte.
- Klicken Sie auf Weiter.
- Zunächst klicken Sie auf Telefonanruf.
- Verwenden Sie die Tastatur Ihres Telefons, um die angegebene Telefonnummer aus der Bestätigungs-Mail zu wählen und geben Sie die Codes ein, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
- Klicken Sie auf Weiter.
Wo finde ich die Chatfunktion?
Über dieses Panel können Sie z.B.
- sich selbst stummschalten, falls der Referent die Stummschaltung aufgehoben hatte
- Handzeichen geben
- das Webinar im Vollbildmodus anzeigen lassen
- zwischen Telefon, Mikrofon und Lautsprechern wechseln
- Ihre Webinar-Unterlagen, das Skript bzw. die Präsentation herunterladen
Kann ich meinen Zugangslink mit anderen teilen?
Wo kann ich die Webinar-Unterlagen herunterladen?
Leider werden bestimmte Arten von Fortbildungsveranstaltungen von den Rechtsanwaltskammern nicht im Vorfeld zertifiziert, weshalb wir keine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall übernehmen können. Unsere Webinare erfüllen allerdings die Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO im Hinblick auf Interaktion und Nachweis der durchgängigen Teilnahme, so dass es in der Regel keine Probleme mit der Anerkennung ihrer Fortbildung geben sollte.
Mit der Anmeldung zu einem Online-Seminar willigen Sie ein, dass die Dauer Ihrer Anwesenheit sowie die Aufmerksamkeit und Ihre Aktivität gemessen wird, um die Teilnahmebescheinigung gem. § 15 FAO zu erhalten. Dafür werden folgende Daten erhoben:
- Die Dauer des Logins während des Online-Seminars.
- Die Anzeige des GoToWebinar-Übertragungsfensters als Hauptfenster auf dem Teilnehmerbildschirm.
- Die Beantwortung von Kurzumfragen.