Anwaltliches Berufsrecht

Erfüllen Sie rechtzeitig die Vorgaben des neuen § 43f BRAO!

Das anwaltliche Berufsrecht ist ständig in Bewegung.

Kaum ist am 01.08.2022 die Große BRAO-Reform (BGBl. 2021 I S. 2363) in Kraft getreten, schon gibt es erste „Reparaturen“ des Gesetzgebers und zahlreiche Reaktionen in Form neuer Beschlüsse der Satzungsversammlung. Und angesichts eines Vorlagebeschlusses des AGH München an den EuGH steht erneut das Fremdbesitzverbot auf dem Prüfstand.

Nach dem neuen § 43f BRAO muss jeder neu zugelassene Rechtsanwalt innerhalb des ersten Jahres nach seiner Zulassung an einer „Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht“ teilnehmen, die mindestens 10 Zeitstunden dauert und die wesentlichen Bereiche des anwaltlichen Berufsrechts umfassen muss.

Das Seminar informiert über das anwaltliche Berufsrecht insgesamt und über alle aktuellen Neuerungen sowie über größere und kleinere Veränderungen im Rahmen anderer
Gesetzgebungsverfahren der letzten Zeit, die für die Berufstätigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten von Bedeutung sind. Berücksichtigung findet selbstverständlich außerdem die Rechtsprechung u.a. des Anwaltssenats des BGH und der Anwaltsgerichtshöfe der Länder sowie der Anwaltsgerichte.

Außerdem stellt das Seminar eine „berufsrechtliche Schulung“ i.S. von § 31 Abs. 2 S. 2 BORA zur Erfüllung der Compliance-Regelungen für Berufsausübungsgemeinschaften dar.

Innerhalb einer Woche erfüllen Sie an vier Abenden die Vorgaben des § 43f BRAO in kompakten, jeweils knapp dreistündigen Online-Seminaren. Bequem von zu Hause aus und rechtzeitig vor Ihrer Zulassung!

Das Seminar richtet sich aber auch an „alte Hasen“ sowie Syndikusrechtsanwälte und -anwältinnen, die mit dem Wissen Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht vermeiden können.

Fachliche Leitung

Dr. Susanne Offermann-Burckart | Rechtsanwältin und Mediatorin

Kursinformationen

Kursorte und Termine

Das Webinar findet an vier aufeinanderfolgenden Abenden von jeweils 16.00-18.45 Uhr statt.

 

Webinar

ABR
03.06 - 06.06.2024
Inhalte

Anwaltliche Selbstverwaltung

  • Berufsaufsicht und Struktur der anwaltlichen Berufspflichten
  • Anwaltsgerichtsbarkeit und Verfahrensrecht
  • Sanktionensystem
  • Zulassung und Berufspflichten von Syndikusrechtsanwälten
  • Fachanwaltschaften
     

Anwaltliche Berufspflichten

  • Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
  • Verschwiegenheitsverpflichtung
  • weitere wichtige Berufspflichten
  • Anwaltswerbung
  • Umgang mit Fremdgeld
  • Vergütungsregeln
  • Zustellungen
     

Das (neue) anwaltliche Gesellschaftsrecht

  • Berufsausübungsgesellschaften
  • Bürogemeinschaft
  • Flankierende Regelungen in der Berufsordnung
     

Das Mandatsverhältnis

  • Zustandekommen und Beendigung
  • Besondere Pflichten gegenüber dem Mandanten
  • Haftungsfragen

 

Sollte die BRAK Vorgaben zum Inhalt der Fortbildungen für den § 43f BRAO aufstellen, werden wir das Programm natürlich dementsprechend anpassen.

Teilnahmegebühr

€ 495,–

(zzgl. USt.) inkl. Arbeitsunterlagen in elektronischer Form

Teilnehmerkreis
  • Rechtsanwälte (Berufseinsteiger sowie Experten mit langjähriger Berufserfahrung)
  • Volljuristen, die in einem anderen Beruf tätig sind und den Wechsel in die Anwaltschaft anstreben
  • Syndikusanwälte
  • Assessoren
  • Referendare
  • Studierende
Fortbildungsnachweis

Alle Teilnehmer erhalten nach den vier Online-Seminaren einen Fortbildungsnachweis gemäß § 43f BRAO auf dem Gebiet des Berufsrechts.

Dozentin

FAQ

Die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie zusammengetragen. Frequently asked Questions