Erbrecht: Fortbildung nach § 15 FAO

Fortbildung durch Seminare für Fachanwälte im Erbrecht

Das Erbrecht ist und bleibt eines der stark nachgefragten Rechtsthemen. Laut aktuellen Statistiken werden in Deutschland pro Jahr circa 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Um als Fachanwalt stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, bedarf es einer regelmäßigen Fortbildung im Erbrecht nach § 15 FAO.

Wir bieten Ihnen eine Weiterbildung nach § 15 FAO im Erbrecht. Bringen Sie sich auf den neusten Stand und informieren Sie sich über die neusten Entscheidungen und aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung. Erfüllen Sie mit unseren Veranstaltungen Ihre gesamte Fortbildungsverpflichtung gem. § 15 FAO mit Hilfe der praktischen Online-Seminare! An sechs Vormittagen bringen Sie sich am eigenen Schreibtisch auf den neusten Stand und sparen sich bei Ihrer Erbrecht-Weiterbildung sämtliche Reisekosten und -strapazen - und am Nachmittag stehen Sie Ihren Mandanten wieder mit Rat und Tat zur Seite!

Kursinformationen

Kursorte und Termine

Neben diesen Veranstaltungen erfüllen Sie auch mit Besuch des Lehrgangs "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" Ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Erbrecht!

 

Unterrichtszeiten

Wann findet die Fortbildung im Erbrecht gem. § 15 FAO statt?

 

Online-Seminare:
ErbR-A 1 mit Katharina Weiler :

  • am 28.11. von 9.30 bis 12.15 Uhr & von 13.30 bis 16.15 Uhr
  • am 05.12. von 9.30 bis 12.15 Uhr


ErbR-A 2 mit Herrn Rott:

  • am 05.12. von 13.30 bis 16.15 Uhr
  • am 12.12 von 9.30 bis 12.15 Uhr & von 13.30 bis 16.15 Uhr

 

In 6 Blöcken zu je 2,5 Stunden erfüllen Sie ihre komplette Fortbildungspflicht nach § 15 FAO und können direkt im Anschluss wieder Mandantentermine wahrnehmen.

 

Gebühr

Was kostet die Fortbildung im Erbrecht?

 

Bei Einzelbuchung eines Unterrichtsblocks:

€ 499,-

€ 449,- für ehem. Absolventen in unserem Fachanwaltslehrgang Erbrecht

 

Bei gleichzeitiger Buchung beider Unterrichtsblöcke:

€ 799,- (entspricht € 399,50 je Termin)

€ 699,- (entspricht € 349,50 je Termin) für ehem. Absolventen in unserem Fachanwaltslehrgang Erbrecht

 

Die Gebühr schließt die Seminarunterlagen in elektronischer Form ein.
Sie ist zahlbar 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

 

Seminarinhalte

Inhalte des Seminars zur Weiterbildung im Erbrecht

 

ErbR-A 1 mit Katharina Weiler:

  • Rund um den Pflichtteil
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht
  • Haftung des Testamentsvollstreckers

 

ErbR-A 2 mit Eberhard Rott:

  • Aktuelle Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung
  • Aus der Praxis des Testamentsvollstreckers – Fragen und Antworten
  • Chancen und Risiken der postmortalen Stiftungserrichtung durch Testamentsvollstrecker
  • Fachliche Diskussion und Erfahrungsaustauscht

 

Programmänderungen in Abhängigkeit von Aktualität und Teilnehmerwünschen bleiben vorbehalten.

Zielgruppe

An wen richtet sich die Fortbildung im Erbrecht (§15 FAO)?

 

Das Erbrecht-Seminar eignet sich für alle im Erbrecht oder der Testamentsvollstreckung tätigen Juristen und Steuerberater. Fachanwälte für Erbrecht erhalten am Ende der Veranstaltung einen Nachweis nach § 15 FAO auf dem Gebiet des Erbrechts zur Vorlage bei ihrer Rechtsanwaltskammer. Mit uns können Sie alle nötigen FAO-Stunden ableisten.

 

Auch "Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)" erfüllen mit dem Besuch dieser Veranstaltungen die Fortbildungspflichten gemäß § 5 der DStV-Fachberaterrichtlinien. Nach jedem Seminartag erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat über 7,5 Zeitstunden.

 

Teilnehmern mit dem Titel Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) können wir im Anschluss der Weiterbildung eine Fortbildungsbescheinigung nach den Zertifizierungsrichtlinien der AGT ausstellen. Über den genauen zeitlichen Umfang kann seitens des AGT e.V. erst Mitte des Jahres entschieden werden. 

Dozenten
Technische Voraussetzungen zur Teilnahme an den Online-Seminaren

Was ist technisch notwendig, um am Online-Seminar im Erbrecht teilnehmen zu können?

 

Zur Durchführung unserer Online-Seminare nutzen wir die Software „GoToWebinar“, welche sich in den letzten Jahren zu einer Standardanwendung in diesem Bereich entwickelt hat.

 

Die Anwendung funktioniert auf jedem handelsüblichen PC, Laptop oder Mac. Darüber hinaus können Sie auch mit ihrem Tablet oder Smartphone an dem Webinar teilnehmen. Bitte installieren Sie dafür vorher die entsprechenden Apps aus dem Apple Appstore bzw. dem Google Play Store.

 

Über den Audio-Ausgang sowie das (mittlerweile standardmäßig verbaute) interne Mikrofon können Sie mit dem Dozenten interagieren und ihre Fragen stellen. Für eine bessere Sprachqualität empfehlen wir allerdings ein Headset.

 

Nach ihrer Anmeldung zum gewählten Online-Seminar erhalten Sie eine E-Mail mit einem persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Klicken Sie diesen Link einfach 5-10 Minuten vor dem Beginn des Webinars an und folgen Sie den nächsten zwei Schritten. Fertig!

Programm der Fortbildung im Erbrecht

Fachseminare von Fürstenberg vermittelt Ihnen aktuelle Inhalte im Erbrecht, sodass Sie als Fachanwalt Ihre juristische Expertise im Fachgebiet behalten. Renommierte und erfahrene Juristen diskutieren mit Ihnen in zwei Seminartagen die relevanten Themen.

Eckpunkte des Programms unserer Erbrecht-Fortbildung nach § 15 FAO:

  • Rechtsprechung und Gesetzgebung zu den Themen Testament & Nachlassverzeichnis
  • Juristische Entwicklungen beim Erbvertrag
  • Aktuelle Rechtsprechung und Urteile im Bereich des Erbrechts & der Testamentsvollstreckung

Ihr Vorteil bei Fachseminare von Fürstenberg: Wir bilden in unserem Seminar zum Erbrecht die aktuellsten Entwicklungen innerhalb des Rechtsgebietes ab. Um das gewährleisten zu können, werden wir eine präzise Themenbenennung erst kurz vor Seminarbeginn vornehmen.

So profitieren Sie von einem brandaktuellen Seminar im Erbrecht, Sie erfüllen bestmöglich Ihre Pflicht zur Fortbildung nach § 15 FAO.

Sie interessieren sich als Fachanwalt auch für die Testamentsvollstreckung? Dann informieren Sie sich über unseren Kompaktlehrgang zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) und erfüllen Sie mit dem Besuch des Kurses zugleich ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO!

Erbrecht-Fortbildung: Pflicht nach § 15 FAO

Fachanwälte wissen um ihre Fortbildungspflicht, die die Fachanwaltsordnung (FAO) in § 15 regelt. Die Verpflichtung soll gewährleisten, dass Fachanwälte – Experten für Ihr Rechtsgebiet – die Komplexität des Themas nach aktuellen Gegebenheiten überschauen können.

Für den Erhalt des Fachanwaltstitels im Erbrecht muss man nach § 15 FAO an Fortbildungen teilnehmen. Dies geschieht in der Regel in Form eines Seminars. Unser Seminar zur Weiterbildung im Erbrecht gehört in diesen Bereich.

Fachanwälte können Ihr Seminar an unterschiedlichen Seminartagen an verschiedenen Standorten absolvieren.

Aktuelle Seminarorte finden Sie unter Kursorte und Termine.

Sie erhalten als Fortbildungsnachweis ein Fortbildungszertifikat über 7,5 Zeitstunden pro Seminartag. Mit diesem bescheinigen Sie die Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Erbrecht.

Von Experten für Experten: Qualitativ hochwertige Fortbildung im Erbrecht

Fachanwälte sind Experten in ihrem Rechtsgebiet. Natürlich können dann auch nur Experten Fachanwälten juristische Inhalte vermitteln. Unsere Referenten sind erfahrene Rechtsanwälte, die selbst praktizieren.

Dr. Tobias Kappler ist Notar und fachlicher Leiter unseres Fachanwaltskurses im Erbrecht. Er lehrt zudem an der Universität Regensburg. Herr Dr. Kappler verfasste diverse Handbücher und Kommentare zum Erbrecht.

Eberhard Rott ist Rechtsanwalt und Gründer des AGT e.V. Er praktiziert in seiner Kanzlei in Bonn. Herr Rott ist Autor zahlreicher Fachbücher zur Testamentsvollstreckung und verfasste darüber hinaus eine Vielzahl an Kommentaren zum Erbrecht.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – bilden Sie sich mit Fachseminare von Fürstenberg bestmöglich fort!

FAQ

Die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie zusammengetragen. Frequently asked Questions