Handels- & Gesellschaftsrecht: Fortbildung nach § 15 FAO
Seminar für Fachanwälte im Handels- & Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst gleich zwei Bereiche der Gesetzgebung. Fachanwälte müssen sowohl im Handelsrecht als auch im Gesellschaftsrecht bestens informiert sein und stets das aktuelle juristische Geschehen im Blick behalten.
Mit dem Seminar im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht bringen Sie sich auf den neuesten Stand in Sachen Gesetzgebung, Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen im Handels- & Gesellschaftsrecht.
Kursinformationen
Wann findet die Weiterbildung im Handels- und Gesellschaftsrecht statt?
15.00 bis 17.45 Uhr
Was kostet die Fortbildung im Handels- und Gesellschaftsrecht?
€ 179,-
Die Gebühr für die Weiterbildung im Handels- und Gesellschaftsrecht nach § 15 FAO schließt die Seminarunterlagen (als PDF-Datei), die Teilnahmebescheinigung sowie den Zugang zum virtuellen Seminarraum ein. Sie ist zahlbar 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Um was geht es im Seminar zum Handels- und Gesellschaftsrecht?
- zum Firmenrecht
- zum Verfahrensrecht
- zum GmbH-Recht und zur UG (haftungsbeschränkt)
- zu den GmbH-Gesellschafterlisten („Gesellschafterstreit“)
- zum inländischen Umwandlungrecht
- zu den Unternehmensverträgen
- zum Aktienrecht (mit Relevanz für „kleine“ Aktiengesellschaften)
An wen richtet sich die Fortbildung im Handels- und Gesellschaftsrecht?
Das Seminar eignet sich für alle im Handels- und Gesellschaftsrecht tätigen Juristen. Ob Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht erhalten am Ende der Veranstaltung einen Nachweis nach § 15 FAO auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrecht zur Vorlage bei ihrer Rechtsanwaltskammer.
Welche Unterlagen werden für die Weiterbildung benötigt?
Sie erhalten aktuellste Seminarunterlagen in elektronischer Form zum Download.
Seminar-Programm im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Fachseminare von Fürstenberg vermittelt Ihnen aktuelle Inhalte im Handels- und Gesellschaftsrecht. Mit unseren Seminaren können Sie Ihren Fachanwaltsstatus nach § 15 FAO halten und Ihr Fachwissen ausbauen. Renommierte Juristen vermitteln Ihnen die Rechtsthemen und leiten den gemeinsamen Diskurs. In nur zwei Seminartagen werden Ihnen die relevanten Themen des Handels- und Gesellschaftsrechts vermittelt.
Eckpunkte des Programms der Handels-und-Gesellschaftsrecht-Fortbildung (§ 15 FAO):
- Aktuelle juristische Entwicklungen für Unternehmen und Gesellschaften
- Aktuelle Rechtsprechung und Urteile zur Rechtsstellung des Geschäftsführers
Eine detailliertere Auflistung zu unserem Seminar-Programm finden Sie unter dem Reiter Seminarinhalte oder in unserem Prospekt zur Weiterbildung im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Beachten Sie, dass wir eine ausführliche Programmangabe erst kurz vor Beginn der Weiterbildung anbieten können. Wir sind bestrebt, das Seminar im Handels- und Gesellschaftsrecht so aktuell wie möglich zu gestalten. Um kurz vor Seminarbeginn aufkommenden Rechtsprechungen, Gesetzgebungen und Diskursen bestmöglich begegnen zu können, veröffentlichen wir die ausführlichen Seminarinhalte deshalb erst später im Jahr.
So profitieren Sie von einem top-aktuellen Seminar im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Sie erfüllen bestmöglich Ihre Pflicht zur Fortbildung nach § 15 FAO.
Fortbildungspflicht nach § 15 FAO bestmöglich nachkommen
Fachanwälte müssen den Überblick über ihr Fachgebiet behalten und über neue Rechtsthemen und Gesetzgebungen im Rechtsgebiet immer informiert sein. Um dies zu gewährleisten, hat die Bundesrechtsanwaltskammer die Fortbildungspflicht nach § 15 der Fachanwaltsordnung eingeführt.
Juristen, die eine Fachanwaltsbezeichnung führen, müssen jährlich im jeweiligen Fachgebiet an einer Fortbildung teilnehmen. Auch Fachanwälte im Handels- und Gesellschaftsrecht müssen ein Seminar zur Weiterbildung nach § 15 FAO besuchen.
Besuchen Sie für den Erhalt des Fachanwaltstitels im Handels- und Gesellschaftsrecht unser Seminar nach § 15 FAO. Fachanwälte können die Fachanwalts-Fortbildung an unterschiedlichen Seminartagen an verschiedenen Standorten absolvieren.
Aktuelle Seminarorte finden Sie unter Kursorte und Termine.
Fachanwälte müssen die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Nach Absolvieren unserer Fortbildung erhalten Sie als Nachweis ein Zertifikat über 7,5 Zeitstunden pro Seminartag. Mit diesem bescheinigen Sie die Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 15 FAO im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Experten-Seminar im Handels- und Gesellschaftsrecht
Sie haben die Wahl: Unsere Fortbildung im Handels- und Gesellschaftsrecht findet an gleich mehreren Tagen an unterschiedlichen Standorten statt. Dabei wird jedes Seminar im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht von erfahrenen Juristen begleitet – Experten auf den Gebieten des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts.
Bei uns dozieren praktizierende Anwälte, Richter und führende Persönlichkeiten juristischer Institutionen: Profitieren Sie vom Know-how der Dozenten von Fachseminare von Fürstenberg. Erfahren Sie mehr unter dem Reiter Dozenten.
Bleiben Sie bestens informiert und behalten Sie als Experte den Überblick in Ihrem Fachbereich. Mit unserem Fortbildungs-Seminar im Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt nach § 15 FAO bleiben!
FAQ
Die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie zusammengetragen. Frequently asked Questions