Sanierung durch Insolvenzplan

Erstellung und Umsetzung aus Sicht des Beraters, Verwalters und Gerichts

Durch das neue „SanInsFoG“ (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz) vom 01.01.2021 wurde das Planverfahrensrecht erneut verändert.

Der Insolvenzplan bildet als „Folie“ nunmehr auch die Grundlage für den im neuen StaRuG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) für das außerinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren vorgesehenen Restrukturierungsplan.

Das Planverfahren wird sehr stark von der Rechtsprechung geprägt. Erhalten Sie zahlreiche Hinweise aus der Praxis von einem Richter und einem Insolvenzverwalter. Sie lernen den Verfahrensablauf inkl. der gesetzlichen Neuerungen, die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung eines erfolgreichen Planverfahrens und die speziellen Gestaltungsprobleme und -möglichkeiten kennen. Insbesondere werden praktische Tipps vermittelt, aber auch die „Haken des Verfahrens“ aufgezeigt.

Fachliche Leitung

Frank Frind | Richter am Amtsgericht Hamburg, seit über 26 Jahren Insolvenzrichter

Dr. Tjark Thies | Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Partner der Sozietät Reimer, Hamburg

Kursinformationen

Kursorte und Termine

Webinarzeiten: Am 11.04. von 15.30 – 18.15 Uhr & am 12.04. von 9.30 – 12.15 Uhr

 

Webinar

InsoP
11.04 - 12.04.2024
Programm

Einführung: Problemumfeld Anwendungsbereiche

  • Anwendungsbereiche für das Unternehmensplanverfahren
  • Das Planverfahren bei natürlichen Personen – Vorteile und Unterschiede zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
  • Besonderheiten für „Kammerberufler“
  • Exkurs: Unterschiede Restrukturierungsplan (StaRuG) und Insolvenzplan
  • „Kombinationszwang“ Insolvenzplan – Eigenverwaltung?

 

Der Ablauf des Insolvenzplanverfahrens

  • Der Planinitiator
  • Die Planerstellung
  • Vorgespräch und Kommunikation mit dem Gericht, Antragstellungshürden
  • Gerichtliche Vorprüfungspunkte
  • Die Möglichkeit der Aussetzung der Verwertung
  • Gefahren im Erörterungs- und Abstimmungstermin
  • Probleme der zeitnahen Aufhebung des Verfahrens
  • Prüfung gem. §§ 245, 251 InsO: Vergleichsrechnungen
  • Der Umgang mit Rechtsmitteln und der Weg zur raschen Planbestätigung

 

Sonderprobleme des Planverfahrens

  • Gestaltungstools: Beschleunigung des Verfahrens, Einbindung der Shareholder
  • Reichweite der gerichtlichen Vorprüfung
  • Gruppengestaltung: berücksichtigungsfähige und nicht berücksichtigungsfähige „eigene“ Gläubigergruppen
  • Exkurs: der „einfache Plan“ der natürlichen Person
  • RSB-Versagungsanträge und Forderungen gem. § 302 InsO
  • Die „Drittmittel“-Problematik
  • Der „Mecker-Fonds“ (§ 251 Abs. 3 Satz 1 InsO)
  • Die „Nachzügler“-Problematik
  • Anfechtungsansprüche im Plan
Teilnahmegebühr

€ 349,-

 

Die Gebühr schließt den Zugang zum virtuellen Seminarraum und die Seminarunterlagen in elektronischer Form ein. Sie ist zahlbar 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

Teilnehmerkreis
  • Rechtsanwälte und Steuerberater mit Schwerpunkt in der Sanierung und insolvenzrechtlichen Beratung
  • Fachanwälte für Insolvenzrecht
  • Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung
  • Insolvenzverwalter
  • leitende Mitarbeiter in Rechts- oder Steuerabteilungen von Unternehmen
  • Unternehmens- und Schuldnerberater

 

Allen Fachanwälten für Insolvenzrecht können wir nach der Veranstaltung gerne eine Bescheinigung über 5 Zeitstunden gemäß § 15 FAO auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes ausstellen.

 

Fachberater für Sanierung & Insolvenzverwaltung bzw. Restrukturierung & Unternehmensplanung erhalten ein Zertifikat über 5 Zeitstunden nach § 5 der Fachberater-Richtlinien auf dem Gebiet Sanierung & Insolvenzverwaltung bzw. Restrukturierung & Unternehmensplanung.

Fortbildungsnachweise

Sie erhalten am Ende der Veranstaltung ein Teilnahmezertifikat über 5 Zeitstunden nach § 15 FAO auf dem Gebiet des Insolvenzrechts.

Darüber hinaus wurde das Seminar am 06.02.2024 als Fortbildung nach § 5 der Fachberater-Richtlinien des DStV e.V. auf dem Gebiet der Sanierung & Insolvenzverwaltung bzw. Restrukturierung & Unternehmensplanung akkreditiert..

Technische Voraussetzungen zur Teilnahme an den Online-Seminaren

Was ist technisch notwendig, um am der Fortbildung teilzunehmen?

 

Zur Durchführung unserer Online-Seminare nutzen wir die Software „Zoom“, welche sich in den letzten Jahren zu einer Standardanwendung in diesem Bereich entwickelt hat.

 

Die Anwendung funktioniert auf jedem handelsüblichen PC, Laptop oder Mac. Darüber hinaus können Sie auch mit Ihrem Tablet oder Smartphone an dem Webinar teilnehmen. Bitte installieren Sie dafür vorher die entsprechenden Apps aus dem Apple Appstore bzw. dem Google Play Store.

 

Über den Audio-Ausgang sowie das (mittlerweile standardmäßig verbaute) interne Mikrofon können Sie mit dem Dozenten interagieren und Ihre Fragen stellen. Für eine bessere Sprachqualität empfehlen wir allerdings ein Headset.

 

Nach Ihrer Anmeldung zum gewählten Online-Seminar erhalten Sie eine E-Mail mit einem persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Klicken Sie diesen Link einfach 5-10 Minuten vor dem Beginn des Webinars an und folgen Sie den nächsten zwei Schritten. Fertig!

Dozenten

FAQ

Die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie zusammengetragen. Frequently asked Questions