Insolvenzrecht: Fortbildung nach § 15 FAO

Fortbildung durch Seminare im Insolvenzrecht zum Erhalt des Fachanwaltstitels

Fortbildung Insolvenzrecht – hochwertige Seminare zur Weiterbildung und zum Erhalt des Fachanwaltstitels.

Das Insolvenzrecht ist ein komplexes Fachgebiet. Fachanwälte für Insolvenzrecht behalten hier den Überblick. Dank regelmäßiger Fortbildungen bleiben Sie dabei auf dem neuesten Stand. Nutzen Sie unsere Seminare zur Weiterbildung im Insolvenzrecht und erfüllen Sie so Ihre Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO.

Melden Sie sich für das nächste Seminar im Insolvenzrecht an – bringen Sie sich auf den aktuellsten Wissensstand. Wir behandeln die akuten Themen rund um die Gesetzgebung, Rechtsprechung und weiteren Entwicklungen im Insolvenzrecht. Leisten Sie Ihre Fortbildung nach § 15 FAO mit Hilfe der praktischen Online-Seminare! An drei Vor- und Nachmittagen bringen Sie sich im Rahmen unserer Fortbildung Insolvenzrecht Akuell nach § 15 FAO am eigenen Schreibtisch auf den neuesten Stand und Sie sparen sich alle Reisekosten und -strapazen.

Mehr zur Fortbildung Insolvenzrecht

Kursinformationen

Kursorte und Termine

Auch mit unserem Webinar "Sanierung durch Insolvenzplan" erfüllen Sie die Anforderungen des § 15 FAO

 

Online-Webinar

InsR-A1
30.11 - 30.11.2023
InsR-A2
07.12 - 07.12.2023
InsR-A3
14.12 - 14.12.2023
Unterrichtszeiten

Wann findet die Fortbildung im Insolvenzrecht statt?

 

Online-Seminare: jeweils von 9.30 bis 12.15 Uhr und von 13.30 bis 16.15 Uhr

 

In 6 Blöcken zu je 2,5 Stunden erfüllen Sie ihre komplette Fortbildungspflicht nach § 15 FAO und können sich direkt im Anschluss wieder um ihre Mandanten kümmern.

 

Teilnahmegebühr

Wie viel kostet die Fortbildung im Insolvenzrecht?

 

Teilnahmegebühr für alle drei Seminareinheiten (15 Stunden):

€ 799,-

€ 699,- für ehem. Absolventen unseres Fachanwaltslehrganges Insolvenzrecht

 

Gebühr für die Teilnahme an einer Seminareinheit (5 Stunden):

€ 349,-

 

Die Gebühr des Seminars im Insolvenzrecht schließt die Seminarunterlagen (als PDF-Datei) ein. Sie ist zahlbar 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

 

Seminarinhalte

Um was geht es in der Weiterbildung zum Insolvenzrecht?

 

Teil 1 (30.11.):

I. Einleitung

  • „Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen“ (SanInsKG)
  • Internationale Zuständigkeit für Hauptinsolvenzverfahren
  • Gerichtsstand für das Insolvenzverfahren, COMI
  • Krisenfrüherkennung, Haftung in der Krise
  • Umweltstrafrechtsrichtlinie

II. Eröffnungsverfahren

  • Liquiditätsbilanz zur Darlegung von Zahlungsunfähigkeit
  • Zahlungsverhalten als Indiz für Zahlungseinstellung
  • Vermutung der Fortdauer der Zahlungseinstellung, sekundäre Darlegungslast des Insolvenzverwalters
  • Glaubhaftmachung der Insolvenzgründe, Darlegung der Forderungen zur Überzeugung des Gerichtes
  • Zulässigkeit von Gläubigeranträgen

III. Insolvenzmasse

  • Absonderung und Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters
  • Abgesonderte Befriedigung des Vermieters
  • Aufrechnung mit Anspruch aus Ausgleichsforderungen
  • Pfändbarkeit der Energiepreispauschale
  • Versicherungsvertrag und Versorgungszusage
  • Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters
  • Masseverbindlichkeiten aus Rechtsanwaltsvergütung

IV. Eröffnetes Verfahren

  • Erlöschen von Geschäftsbesorgungsverträgen
  • Erfüllung von rechtsgeschäftlichen Verbindlichkeiten
  • SEPA-Basislastschrift und Insolvenz des Zahlungsgläubiger
  • Insolvenzbedingte Lösungsklausel
  • Vergütungsanspruch bei teilbarer Leistung
  • Massezugehörigkeit von Steuererstattungsansprüchen
  • keine Massezugehörigkeit von Pflegegeld
  • Haftung wegen Verteilungsfehler
  • Durchsetzung von Forderungen und Inbesitznahme
  • Nicht auf Geld gerichtete Insolvenzforderungen, Flugscheinkosten
  • Rechtsstreit über die zur Tabelle angemeldete Forderung

 

Teil 2 (07.12.2023):

V. Insolvenzanfechtung

  • SanInsKG (vormals: COVInsAG)
  • Vorsatzanfechtung
  • Indizwirkung der drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Sekundäre Darlegungslast des Anfechtungsgegners
  • Auszahlungen von Scheingewinnen im Schneeballsystem
  • Gutgläubige Gewinnbezug in der Insolvenz der Gesellschaft
  • Direktzahlung auf Weisung des Schuldners, (BAG 6 AZR 497/21)

VI. Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse

  • Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle
  • Zurechnung der Kenntnis des Insolvenzschuldners

VII. Insolvenzplan, Sanierung und Restrukturierungsmöglichkeiten

  • Zugang natürlicher Personen zum StaRUG
  • Bestätigung des Insolvenzplans
  • Anforderungen an den Restrukturierungsplan
  • Sanierungsinstrumente

VIII. Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

  • Anspruch auf Eigenverwaltung
  • Verfahrensvoraussetzungen
  • Aufgaben des Schuldners in der Eigenverwaltung
  • Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung
  • Haftung in der (vorläufigen) Eigenverwaltung
  • Voraussetzungen des Schutzschirmverfahrens

 

Teil 3 (14.12.2023):

IX. Verbraucherinsolvenz

  • Vorbereitung Insolvenzantrag durch Betreuer
  • Scheitern außergerichtliche Einigung
  • Sperrfristen für Verbraucherinsolvenzverfahren

X. Restschuldbefreiung

  • Aussetzung der Vollziehung des Pfändung- und Überweisungsbeschluss durch Vollstreckungsgericht
  • Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei angezeigter Masseunzulänglichkeit
  • Pfändbare Masse nach Freigabe bei Schuldnerzusatzeinkünften
  • Steuererstattung und Neuerwerb
  • Parallele Restschuldbefreiung
  • Ausgenommene Forderungen

XI. Kosten und Vergütung

  • Beschwer bei Vergütungsfestsetzung
  • Vergütung des Insolvenzverwalters nach dem RVG
  • Wahl der Vergütung, InsVV oder RVG
  • Verwirkung des Anspruches auf Vergütung
  • Vergütung des gemeinsamen Vertreters

XII. Verfahrensrecht

  • Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter
  • PKH Zumutbarkeit der Kostenaufbringung
  • Umfang der Rechtskraft
  • Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreites
  • Präklusion von Vorbringen nach privilegierter Antragsänderung
  • Elektronische Übermittlung von Rechtsmitteln an das Gericht
  • Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Steuerberater
  • Akteneinsichtsportal (Steuer-)Strafprozess
  • Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG
  • Widerlegung der Richtigkeit eines Anwaltlichen Empfangsbekenntnis
  • Ersatzzustellung bei bea-Nutzung

XIII. Haftungsfragen

  • Massesicherungspflicht nach § 15b InsO
  • Insolvenzantragspflicht und Rechtsprechung zur Zahlungsunfähigkeit
  • Besonderheiten bei der Haftung aufgrund § 15b Abs. 8 InsO

 

Zielgruppe

An wen richtet sich das Seminar im Insolvenzrecht (15 FAO)?

 

Das Seminar eignet sich für alle im Insolvenzrecht tätigen Juristen. Fachanwälte für Insolvenzrecht erhalten am Ende der Veranstaltung einen Nachweis nach § 15 FAO auf dem Gebiet des Insolvenzrechts zur Vorlage bei ihrer Rechtsanwaltskammer.

Dozent
Kursunterlagen

Welche Kursunterlagen benötige ich für die Fortbildung im Insolvenzrecht nach § 15 FAO?

 

Sie erhalten aktuellste Seminarunterlagen zur Fortbildung im Insolvenzrecht in elektronischer Form zum Download.

Technische Voraussetzungen zur Teilnahme an den Online-Seminaren

Was ist technisch notwendig, um am der Fortbildung teilzunehmen?

 

Zur Durchführung unserer Online-Seminare nutzen wir die Software „GoToWebinar“, welche sich in den letzten Jahren zu einer Standardanwendung in diesem Bereich entwickelt hat.

 

Die Anwendung funktioniert auf jedem handelsüblichen PC, Laptop oder Mac. Darüber hinaus können Sie auch mit ihrem Tablet oder Smartphone an dem Webinar teilnehmen. Bitte installieren Sie dafür vorher die entsprechenden Apps aus dem Apple Appstore bzw. dem Google Play Store.

 

Über den Audio-Ausgang sowie das (mittlerweile standardmäßig verbaute) interne Mikrofon können Sie mit dem Dozenten interagieren und ihre Fragen stellen. Für eine bessere Sprachqualität empfehlen wir allerdings ein Headset.

 

Nach ihrer Anmeldung zum gewählten Online-Seminar erhalten Sie eine E-Mail mit einem persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Klicken Sie diesen Link einfach 5-10 Minuten vor dem Beginn des Webinars an und folgen Sie den nächsten zwei Schritten. Fertig!

Programm der Fortbildung im Insolvenzrecht

Jedes Seminar in unserem Fortbildungsangebot ist auf Aktualität ausgelegt. So auch unser Seminar im Insolvenzrecht. Unsere Dozenten sind praktizierende Juristen und ausgewiesene Experten von hohem Renommee in ihrem Fachbereich. Alle aktuellen insolvenzrechtlichen Gesetzesanpassungen und Rechtsprechungen werden ausführlich diskutiert und bewertet. Ihr Vorteil: Unser Seminar im Insolvenzrecht ist immer nah an der Praxis.

Eckpunkte des Programms unserer Insolvenzrecht-Fortbildung nach § 15 FAO:

  • EU-Restrukturierungsrichtlinie
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Besondere Verfahrensarten
  • Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung
  • Gesellschafterdarlehensrecht

Detailliertere Informationen erhalten Sie unter dem Punkt Seminarinhalte.

Seminar im Insolvenzrecht: Fortbildungspflicht nach § 15 FAO flexibel gestalten

Die Fachanwaltsordnung (FAO) regelt unter § 15 die Verpflichtung von regelmäßigen Fortbildungen. § 15 FAO gewährleistet die Expertise der Fachanwälte. Dabei darf die Gesamtdauer der Fortbildung 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und bedarf Seminar-Bescheinigungen zum Nachweis.

Diese Voraussetzungen sind bei Fachseminare von Fürstenberg gegeben. Mit uns erfüllen Sie Ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO.

Sie profitieren bei Fachseminare von Fürstenberg von deutschlandweiten, flächendeckend stattfindenden Seminaren. Verschiedene Termine für das Seminar im Insolvenzrecht geben Ihnen die Möglichkeit, Ihrer Fortbildungspflicht flexibel nachzugehen.

Aktuelle Seminarorte der Fortbildung finden Sie unter Kursorte und Termine.

Nach Beendigung eines Seminartages erhalten Sie von uns ein Fortbildungszertifikat über 7,5 Zeitstunden nach § 15 FAO im Steuerrecht.

Was kostet die Weiterbildung im Insolvenzrecht nach § 15 FAO?

Je nachdem, wie viele Tage Sie unser Seminar zur Weiterbildung besuchen, gestaltet sich der Preis unterschiedlich. Die Fortbildung im Insolvenzrecht beträgt zwei Seminartage. Jedoch ist es möglich, Seminartage einzeln zu buchen.

Haben Sie Ihren Fachanwaltstitel im Insolvenzrecht bei Fachseminare von Fürstenberg erworben? Profitieren Sie von unseren vergünstigten Preisen für ehemalige Fachanwaltsabsolventen!

Im Reiter Teilnahmegebühr finden Sie alle Infos zu den Kosten unserer Fortbildung im Insolvenzrecht nach § 15 FAO.

Wir freuen uns darauf, Ihnen die aktuellen Themen des Insolvenzrechts näherbringen zu dürfen. Gemeinsam gestalten wir ein spannendes und informatives Seminar. Melden Sie sich gleich an!

FAQ

Die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie zusammengetragen. Frequently asked Questions