MoPeG
Die Reform des Personengesellschaftsrechts
Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts steht vor der Tür! Was gibt es Neues?
Das Seminar befasst sich mit den durch das MoPeG zum 01.01.2024 kommenden tiefgreifenden Änderungen im GbR-Recht sowie im Personenhandelsgesellschaftsrecht.
Herr Dr. Dr. Christian Schulte, Registerrichter am Amtsgericht Charlottenburg, gibt Ihnen ein „Update“ der für den Bereich der Personenhandelsgesellschaften relevanten Rechtsprechung.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten durch dieses kompakte Webinar ein umfassendes Update im Personengesellschaftsrecht.
Einen ersten umfassenden Überblick erhalten Sie durch die Aufzeichnung unserer Veranstaltung vom 27.10.2021:
Fachliche Leitung
Dr. Dr. Christian Schulte, M.A. | Richter am Amtsgericht Charlottenburg und seit über 20 Jahren als Registerrichter tätig
Kursinformationen
Online-Webinar
Aufzeichnung
Inhalte des MoPeG-Webinars zur Reform des Personengesellschaftsrechts:
Das MoPeG im Praxisüberblick
Die drei Handlungsformen der GbR
- Eingetragene rechtsfähige und nicht-eingetragene rechtsfähige GbR
- Nicht-rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Vertretungs- und Haftungssysteme bei den Personengesellschaften
- Gesetzliche und vertragliche Vertretungsregelungen
- Novelle des Haftungsrechts der OHG
Neue Haftungsrisiken beim Kommanditistenwechsel (§ 176 HGB)
Die Personenhandelsgesellschaft für freie Berufe
Das neue Beschlussmängelrecht des MoPeG
- Beschlussmängelrecht der GbR
- Beschlussmängelrecht der Personenhandelsgesellschaften
Die „europäische Geschäftsanschrift“
Firmenrecht (Überblick und Update)
Ausgewählte aktuelle Rechtsprechung zum Personenhandelsgesellschaftsrecht
- € 179,-
Die Gebühr schließt die Seminarunterlagen in elektronischer Form und den Zugang zum virtuellen Seminarraum ein.
Sie ist zahlbar 14 Tage nach Erhalt der Rechnung. Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. MwSt.
Das Online-Live-Seminar bzw. die Aufzeichung der letzten Veranstaltung eignen sich besonders für:
- Fachanwälte im Handels- & Gesellschaftsrecht
- Rechtsanwälte
- Notare
- Unternehmensjuristen
- Steuerberater
- sowie deren Mitarbeiter
Fachanwälte im Handels- & Gesellschaftsrecht erhalten eine Fortbildungsbescheinigung nach § 15 FAO über 2,5 Zeitstunden
"Sowohl die vorgehaltene technische Infrastruktur als auch die Inhalte und Darbietung der Fortbildungsveranstaltung sind erstklassig" "Der Vortragsstil des Dozenten war sehr kurzweilig. Er vermochte das Gesetz anhand seiner Praxis anschaulich mit Leben zu füllen. Danke!" "Relevante Inhalte kurz und prägnant vermittelt"
Teilnehmerstimmen
FAQ
Die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie zusammengetragen. Frequently asked Questions