Sanierung & Insolvenzverwaltung Aktuell
Bringen Sie sich auf den neuesten Stand in unserer DStV-akkreditierten Fortbildungsreihe Sanierung & Insolvenzverwaltung Aktuell mit Wolfgang Fahlbusch.
Erfüllen Sie ihre Fortbildungspflicht ab sofot auch mit Hilfe von praktischen Online-Seminaren! Bringen Sie sich am eigenen Schreibtisch auf den neusten Stand und sparen sich alle Reisekosten und -strapazen!
Kursinformationen
Düsseldorf
Leipzig
Bremen
Frankfurt
München
Themen der Präsenzveranstaltungen mit Herrn Wolfgang Fahlbusch:
- Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht
- Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit dem Corona-Lockdown
- Erste Erfahrungen und Entscheidungen zu SanInsFoG und StaRUG
- Rechtsfragen zum § 15 b Abs. 8 InsO: Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Materielles Insolvenzrecht und Verfahrensrecht
- Insolvenzanfechtung: Erste praktische Erfahrungen zu § 133 InsO als Folge der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; Anwendung des §§ 134 InsO auf Beitrittszahlungen, Miete, Dividenden
- Restschuldbefreiung
- Steuerrecht/Insolvenzrecht
- Besondere Verfahrensarten: Eigenverwaltung, Insolvenzplan
- Gesellschaftsrecht & Insolvenzrecht: Haftung des Geschäftsführers nach § 64 GmbHG a.F. / § 15 b InsO
- Gesellschafterdarlehensrecht: Gesellschaftergleiche Dritte
Themen der Online-Seminare mit Herrn Marko Sabrowsky:
- Aktuelle Rechtsprechung zum Insolvenzrecht
- Krisenfrüherkennung | Haftung in der Krise | Pflicht zur Kostentragung
- Eröffnungsverfahren:
- Zulässigkeit von Gläubigeranträge
- Glaubhaftmachung der Insolvenzgründe
- Verfahrens Fortführung des starken vorläufigen Insolvenzverwalters
- Insolvenzmasse:
- Verfahrensbeteiligte
- Regelung des § 55 Abs. 4 InsO
- Neuerungen des P-Kontos
- Erfüllung von Rechtsgeschäften:
- konkludente Neuabschluss von (Giro-) Verträgen
- Kenntnis der Nichtschuld
- Insolvenzplan, Sanierung und Restrukturierungsmöglichkeiten:
- Sanierungsgutachten und andere Sanierungsmöglichkeiten
- Anforderungen an den Restrukturierungsplan (IDW S 15)
- Sanierungsinstrumente
- Kreditentscheidungen in der Krise des Unternehmens
- Insolvenzanfechtung:
- Vorsatzanfechtung (BGH IX ZR 72/20)
- Indizwirkung der drohenden Zahlungsunfähigkeit
- Sekundäre Darlegungslast des Anfechtungsgegners (BGH ZVI 2021,34)
- Gläubigerbenachteiligung Vorsatz (§ 89 StaRUG)
- anfechtbare Plan Vollzugshandlungen (§ 90 StaRUG)
- Insolvenzanfechtung nach COVInsAG
- Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
- Restschuldbefreiung:
- Keine Flucht in die Antragsrücknahme
- Parallele Restschuldbefreiung?
- Ausgenommene Forderungen
- Berechnung der Sperrfristen für Verbraucherinsolvenzverfahren
- Verkürzung des Abrechnungszeitraums
Die Veranstaltung richtet sich an Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV) / Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV). Die Teilnehmer erhalten am Ende der Veranstaltung einen Nachweis nach § 5 der Fachberater-Richtlinien.
§ 5 Abs. 1 der Fachberaterrichtlinien schließt die Anerkennung des Fortbildungszertifikates durch den DStV e. V. für Veranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, explizit ein. Die Möglichkeit der Interaktion mit den Referenten sowie der Nachweis der durchgängigen Teilnahme ist durch die eingesetzte Software gewährleistet.
Die 2022er Seminarinhalte wurden am 15.03.2022 vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. als Pflichtfortbildungen in vollem Stundenumfang anerkannt.
Dozent bei den Präsenzveranstaltungen:
Dozent bei den Online-Seminaren:
Die Präsenzseminare finden Freitags von 13.30 bis 19.00 Uhr und Samstags von 9.00 bis 14.30 Uhr statt.
Die Webinare finden jeweils von 9.30 bis 12.15 Uhr und von 13.30 bis 16.15 Uhr statt.
Unsere Seminare unter Covid-19
Wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, können Sie sich darauf verlassen, dass die Lehrgänge und Seminare tatsächlich von uns durchgeführt werden.
Seit Frühjahr 2022 finden unsere Präsenzveranstaltungen in Anlehnung an die behördlichen Bestimmungen wieder unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) statt!
Wir hoffen, dass diese Regelung auch im nächsten Herbst und Winter bestehen bleiben kann, behalten uns zum Schutz aller Beteiligten aber ausdrücklich vor, ggf. zur 2G-Regel zurückzukehren.
Selbstverständlich berücksichtigen wir bei allen Veranstaltungen sowohl die Abstands- als auch die Hygieneregeln!
FAQ
Die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie zusammengetragen. Frequently asked Questions