Umwandlungs­steuerrecht

Kurse 2024:
  • 23.04.2024 Webinare Frühjahr online
  • 05.11.2024 Webinare Herbst online
Zeitaufwand:
  • 2 Monate
  • 7 Unterrichtstage

Ihr (Wieder-) Einstieg in das Umwandlungssteuerrecht

Praktiker werden immer wieder mit umwandlungssteuerlichen Fragestellungen konfrontiert. Besonders angesichts der angespannten gesamtwirtschaftlichen Diskussion werden viele Unternehmen ihre rechtliche Struktur überdenken und anpassen. Die Mandate aus diesem Bereich sind zwar hoch attraktiv, allerdings ist die Materie vielschichtig und detailreich. Alles hängt mit allem zusammen. Ohne eine regelmäßige Befassung mit den betreffenden gesetzlichen Regelungen ist es schwer, effizient und rechtssicher praxistaugliche Lösungen zu entwickeln.

Der insgesamt 20-stündige Kurs vermittelt aufgeteilt in sieben Terminen Grundstrukturen wie auch das notwendige Detailwissen, um in der Beratungspraxis bestehen zu können. Der Kurs soll einen (Wieder-) Einstieg in das praxisrelevante und dynamische Feld des Umwandlungssteuerrechts ermöglichen. Dazu werden neben den Regelungen des UmwStG auch andere relevante Punkte aufgegriffen und aktuelle Entwicklungen eingebunden.

Zeitstunden

  • 15h nach § 15 FAO im Steuerrecht

Was Sie konkret erfahren

  • Grundlagenwissen rund um Umwandlungen innerhalb und außerhalb des UmwStG
  • Jüngste Änderungen des UmwStG und UmwG
  • Überblick über aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
  • Bezüge zu anderen Steuergesetzen, insb. ErbStG und GrEStG

An wen richtet sich diese Webinarreihe?

  • Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht
  • Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
  • Wirtschaftsprüfer
  • (Leitende) Mitarbeiter in Rechts- und Steuerabteilungen von Unternehmen

Ihre persönliche Beraterin

Frau Ramona Keller

Tel.: 0221 93738 669
Fax: 0221 93738 968

Kursorte, Termine und Lehrganginhalte

Unterrichtszeiten: jeweils von 9.00 - 12.15 Uhr

Webinare Frühjahr 2024
Datum Seminar Kursort
23.04 - 23.04.2024 UmwStR 1 UmwStR 1 Online 2024 Frühjahr Zoom online
30.04 - 30.04.2024 UmwStR 2 UmwStR 2 Online 2024 Frühjahr Zoom online
10.05 - 10.05.2024 UmwStR 3 UmwStR 3 Online 2024 Frühjahr Zoom online
14.05 - 14.05.2024 UmwStR 4 UmwStR 4 Online 2024 Frühjahr Zoom online
04.06 - 04.06.2024 UmwStR 5 UmwStR 5 Online 2024 Frühjahr Zoom online
11.06 - 11.06.2024 UmwStR 6 UmwStR 6 Online 2024 Frühjahr Zoom online
18.06 - 18.06.2024 UmwStR 7 UmwStR 7 Online 2024 Frühjahr Zoom online
18.06 - 18.06.2024 UmwStR Test UmwStR Online Abschlusstest 2024 Frühjahr
Webinare Herbst 2024
Datum Seminar Kursort
05.11 - 05.11.2024 UmwStR 1 UmwStR 1 Online 2024 Herbst Zoom online
12.11 - 12.11.2024 UmwStR 2 UmwStR 2 Online 2024 Herbst Zoom online
19.11 - 19.11.2024 UmwStR 3 UmwStR 3 Online 2024 Herbst Zoom online
26.11 - 26.11.2024 UmwStR 4 UmwStR 4 Online 2024 Herbst Zoom online
03.12 - 03.12.2024 UmwStR 5 UmwStR 5 Online 2024 Herbst Zoom online
10.12 - 10.12.2024 UmwStR 6 UmwStR 6 Online 2024 Herbst Zoom online
17.12 - 17.12.2024 UmwStR 7 UmwStR 7 Online 2024 Herbst Zoom online
17.12 - 17.12.2024 UmwStR Test UmwStR Online Abschlusstest 2024 Herbst

Kosten

Was kostet die Teilnahme an der Webinarreihe "Umwandlungssteuerrecht"?

reguläre Seminargebühr 1.195 €
ermäßigte Seminargebühr für Absolventen unseres Fachanwaltslehrgangs Steuerrecht oder des Fachberaterlehrgangs Unternehmensnachfolge 1.090 €

Alle Preise zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt.

Was ist in der Seminargebühr inbegriffen?

  • Zugang zur Lernplattform inkl. der kompletten Lehrgangs­unterlagen
  • Zugang zum virtuellen Seminarraum
  • Teilnahme am Abschlusstest
  • Teilnahmebestätigung

Lernen von der Elite - Ihr Dozent in dieser Webinarreihe

Alle von Fürstenberg Dozenten sind didaktisch geschult und vermitteln Lerninhalte mit hohem Praxisbezug.

Dr. Florian Oppel, LL.M.

Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner, YPOG PartG mbB

Was sind die Inhalte der Fortbildungsreihe "Umwandlungssteuerrecht"?

UmwStR 1

Einführung

  • Begriff der Umwandlung
  • Umwandlungsanlässe
  • Umwandlungen im Handels- und Zivilrecht
  • Umwandlungen im Steuerrecht (Systematik und Überblick)
  • Aktuell: Internationalisierung des Umwandlungsgesetzes durch das UmRUG

UmwStR 2

Umwandlung von Körperschaften in Personenunternehmen

  • Verschmelzung auf eine Personengesellschaft (§§ 3 – 8 UmwStG)
  • Auf- und Abspaltung auf eine Personengesellschaft (§ 16 UmwStG)
  • Formwechsel in Personengesellschaft (§ 9 UmwStG)

UmwStR 3

Umwandlungen von Körperschaften in Körperschaften

  • Verschmelzung auf eine Körperschaft (§§ 11 – 13 UmwStG)
  • Auf- und Abspaltung (§ 15 UmwStG)

UmwStR 4 & 5

Einbringungsvorgänge

  • Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften (§§ 20, 22, 23 UmwStG UmwStG)
  • Anteilstausch (§§ 21, 22, 23 UmwStG)
  • Einbringungen in Personengesellschaften (§ 24 UmwStG)

UmwStR 6

Umwandlungsvorgänge außerhalb des UmwStG

  • Unentgeltliche Übertragungen (§ 6 Abs. 3 EStG)
  • Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 5 EStG)
  • Realteilung (§ 16 Abs. 3 Sätze 2 ff.)

UmwStR 7

Sonderfragen

  • Umwandlungen und Organschaft
  • Körperschaftsteueroption (§ 1a KStG)
  • Umwandlungen und Grunderwerbsteuer
  • Umwandlungen und ErbStG
  • Internationalsteuerliche Aspekte

Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der Nachveräusserungssperre in § 15 UmwStG?

Die Verschärfung der Nachveräußerungssperre in § 15 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) hat zur Folge, dass bestimmte steuerliche Begünstigungen, wie die Buchwertfortführung bei Aufspaltungen, Abspaltungen oder Teilübertragungen von Vermögen auf andere Körperschaften, nur unter strengeren Bedingungen gewährt werden. Die Neuregelung soll Gestaltungen zur Vorbereitung von Veräußerungen mittels Spaltungen verhindern.

Konkret bedeutet dies, dass eine Buchwertfortführung für das abgespaltene Vermögen versagt wird, wenn durch die Spaltung die Veräußerung an außenstehende Personen vollzogen oder vorbereitet wird. Der Begriff der außenstehenden Person soll künftig in § 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG-E definiert werden, um die Anwendung des Gesetzes zu präzisieren.

Die Verschärfung soll erstmals für Spaltungen gelten, die nach dem Tag der Veröffentlichung des Referentenentwurfs des Wachstumschancengesetzes (17.7.2023) angemeldet wurden. Dies könnte verfassungsrechtliche Bedenken aufwerfen, da es sich um eine rückwirkende Regelung handeln könnte.

Zusammengefasst führt die Verschärfung der Nachveräußerungssperre zu einer strengeren Handhabung der steuerlichen Regelungen bei Unternehmensspaltungen und könnte bestimmte Umstrukturierungen weniger attraktiv machen, da die steuerlichen Vorteile eingeschränkt werden.

Welche Risiken gibt es für den Steuerberater bei Mandaten zur Verschärfung der Nachveräußerungssperre nach § 15 UmwStG?

Für Steuerberater ergeben sich im Zusammenhang mit der Nachveräußerungssperre gemäß § 15 UmwStG verschiedene Risiken, insbesondere Haftungsrisiken, Beratungsrisiken, Revisionsrisiken und Risiken bei Gestaltungsmodellen:

Haftungsrisiken
Steuerberater könnten haftbar gemacht werden, wenn sie ihren Mandanten nicht korrekt über die Risiken und Konsequenzen der Nachveräußerungssperre informieren. Dies umfasst die Fehleinschätzung der steuerlichen Folgen einer Spaltung und die daraus resultierende unerwartete Steuerbelastung für den Mandanten.

Beratungsrisiken
Beratungsrisiken entstehen, wenn Steuerberater die Anforderungen und Ausnahmen der Nachveräußerungssperre nicht vollständig verstehen oder falsch interpretieren. Eine unzureichende Beratung kann dazu führen, dass Mandanten steuerliche Vorteile nicht optimal nutzen oder ungewollt in eine steuerlich nachteilige Situation geraten.

Revisionsrisiken
Revisionsrisiken beziehen sich auf die Möglichkeit, dass die Finanzverwaltung die Anwendung der Nachveräußerungssperre anders auslegt als vom Steuerberater antizipiert. Dies kann zu nachträglichen Steuerforderungen und Strafen führen, insbesondere wenn die Finanzverwaltung die Spaltung als steuerlich missbräuchlich einstuft.

Risiken bei Gestaltungsmodellen
Steuerberater, die komplexe Gestaltungsmodelle entwickeln, um die Nachveräußerungssperre zu umgehen, setzen sich dem Risiko aus, dass diese Modelle von der Finanzverwaltung als missbräuchlich angesehen werden. Dies kann nicht nur zu steuerlichen Nachteilen für den Mandanten führen, sondern auch die Reputation und Glaubwürdigkeit des Steuerberaters schädigen.

Um diese Risiken zu minimieren, ist es entscheidend, dass Steuerberater stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung bleiben, ihre Mandanten umfassend und vorsichtig beraten und die steuerlichen Risiken sorgfältig abwägen.

Weitere herausragende Seminare und Fortbildungen

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Fachanwalts­lehrgang Steuerrecht

  • Fachanwaltslehrgang
  • Wir streamen die Vorträge unserer Dozenten live aus dem Tagungsraum! Sie haben die freie Wahl, ob Sie die Seminare lieber online von zu Hause aus oder vor Ort im Tagungshotel verfolgen möchten.

  • 12 Tage
ab 26.09.2024Frankfurt

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Zertifizierter Family Officer (FvF)

  • Zertifizierungslehrgang
  • Die Seminare finden als reine Präsenzseminare statt.

  • 13 Tage
ab 05.06.2024Hamburg
ab 13.11.2024München

zum Lehrgang

Was ist technisch notwendig, um online an unseren Seminaren teilzunehmen?

Zur Durchführung unserer Online-Seminare nutzen wir die Software "Zoom" oder „GoToWebinar“, welche sich in den letzten Jahren zu Standardanwendungen in diesem Bereich entwickelt haben.

Die Anwendungen funktionieren auf jedem handelsüblichen PC, Laptop oder Mac. Darüber hinaus können Sie auch mit ihrem Tablet oder Smartphone an dem Webinar teilnehmen. Bitte installieren Sie dafür vorher die entsprechenden Apps aus dem Apple Appstore bzw. dem Google Play Store.

Über den Audio-Ausgang sowie das (mittlerweile standardmäßig verbaute) interne Mikrofon können Sie mit dem Dozenten interagieren und ihre Fragen stellen. Für eine bessere Sprachqualität empfehlen wir allerdings ein Headset.

Nach ihrer Anmeldung zum gewählten Online-Seminar erhalten Sie eine E-Mail mit einem persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Klicken Sie diesen Link einfach 5-10 Minuten vor dem Beginn des Webinars an und folgen Sie den nächsten zwei Schritten. Fertig!

Weitere Fragen?

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