Erstellung und Umsetzung aus Sicht des Beraters, Verwalters und Gerichts
Wege zur Sanierung, Verfahrensverkürzung und ggf. Restschuldbefreiung
Seit der Modernisierung des Insolvenzplanverfahrens durch das ESUG vom 07.12.2011 und der Ermöglichung des Planverfahrens für natürliche Personen durch das Gesetz zur Erleichterung der Restschuldbefreiung vom 01.07.2014 wird der Insolvenzplan als Mittel der Unternehmenssanierung, aber auch zur Erlangung rascher Restschuldbefreiung, vermehrt genutzt.
Durch das neue „SanInsFoG“ (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz) vom 01.01.2021 wurde das Planverfahrensrecht erneut verändert. Zudem bildet der Insolvenzplan als „Folie“ nunmehr auch die Grundlage für den im neuen StaRuG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) für das außerinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren vorgesehenen Restrukturierungsplan.
Das Planverfahren wird sehr stark von der Rechtsprechung geprägt. Nicht zuletzt deswegen erläutern Ihnen ein Richter, Frank Frind, und ein Insolvenzverwalter, Dr. Tjark Thies, mit vielen Hinweisen aus ihrer Praxiserfahrung den Verfahrensablauf inkl. der gesetzlichen Neuerungen, die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung eines erfolgreichen Planverfahrens und die speziellen Gestaltungsprobleme und -möglichkeiten. Insb. werden praktische Tipps vermittelt, aber auch die „Haken des Verfahrens“ aufgezeigt.