Dr. Matthias Sartorius

Rechtsanwalt, Partner bei Feigen ∙ Graf Rechtsanwälte Köln

Seminar / Fachgebiet

Dozent im Lehrgang Zertifizierter Berater Wirtschaftsstrafrecht (DAA)

 

Fachliche Schwerpunkte

Seit 2012 bin ich für Feigen ∙ Graf tätig. Wir sind eine ausschließlich auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei. Mit zwölf Anwältinnen und Anwälten in den Büros in Frankfurt am Main und Köln beraten wir sowohl bundesweit als auch international. Unser Aufgabenfeld umfasst die Individualverteidigung sowie die Beratung und Verteidigung von Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der strafrechtlichen Präventivberatung (Compliance) und der Begleitung unternehmensinterner Ermittlungen (internal investigations). In fast allen großen Wirtschaftsprozessen der vergangenen Jahre sind und waren unsere Anwältinnen und Anwälte präsent.

Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt insbesondere in den Bereichen Arbeitgeberstrafrecht, Kapitalmarktstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Umweltstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht sowie Untreueverfahren.

Ausbildung & frühere Tätigkeiten

  • 2002 bis 2007 Jurastudium Universität zu Köln
  • 2007 bis 2009 Promotion Universität zu Köln
  • 2009 bis Jan. 2012 Referendariat Oberlandesgericht Köln
  • Seit Febr. 2012 Rechtsanwalt bei Feigen ∙ Graf Rechtsanwälte, 2019 Aufnahme in die Partnerschaft
  • Fachanwalt für Strafrecht seit 2015

Veröffentlichungen

  • Strafbarkeit von Gremienreisen des Aufsichtsrates – Untreue und Korruption im Zusammenhang mit sog. Lustreisen, 2014
  • Der Verjährungsbeginn bei der Untreue – Notwendigkeit einer Neubestimmung, NJW 2013, 2635 ff. (gemeinsam mit Cordes)
  • Finanzierung von Nachteilsausgleichmaßnahmen durch Unternehmen – deliktisches Handeln oder zulässiges Sponsoring?, NZWiSt 2013, 401 ff. (gemeinsam mit Cordes)
  • Handbuch Arbeitsstrafrecht, 2017, Kap. 4 Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB; Kap. 11, Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit; Kap. 12 Die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände des AÜG (gemeinsam mit Graf)
  • zum Beschl. des FG Niedersachsen v. 20.09.2018 (11 K 267/17), Zum Verwertungsverbot im Besteuerungsverfahren bei schwerwiegender fehlerhafter Durchsuchung, NZWiSt 2019, 352 ff.
  • Interne Untersuchungen nach dem geplanten Verbandssanktionengesetz – Das Gegenteil von gut ist gut gemeint, wistra 2020, 393 ff. (gemeinsam mit Schmidt)
  • Der Zweck heiligt die Mittel nicht, Cum/Ex und Steuerhinterziehung als bandenmäßiger Betrug, DStR 2021, 1597 ff.
  • Opening Statement, affirmative Beweisanträge und Festschreibung des Sachverhalts, StraFo 2022, 90 ff.
  • zum Beschluss des BGH v. 08.03.2021 (KRB 86/20), Widersprechende Rechtsauffassungen des BGH zur Rechtsnatur des § 30 Abs. 2a OWiG, NZWiSt 2022, 24 ff.
  • Causa Cum/Ex finita? – Die steuerstrafrechtliche Bewertung von Cum/Ex-Transaktionen nach den Grundsatzurteilen von BGH und BFH, DStR 2022, 1022 ff. (gemeinsam mit Henckel)

Vorträge, Mitgliedschaften u.a.

  •  Seit 2016 Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht (Masterstudiengang Compliance) an der Rheinischen Fachhochschule Köln
  • Referent im Lehrgang „Wirtschaftkriminalistik-Aufbaumodul Kriminalistik“ für das Bundeskriminalamt
  • Mitglied des Arbeitskreises interne Untersuchung des DICO (Deutsche Institut für Compliance e.V.)
  • Mitglied der WisteV (Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e. V.)