Fortbildungen nach § 15 FAO
Mit jedem Jahreswechsel beginnt für Fachanwälte auch wieder die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO.
Damit Sie die Veranstaltungen bei Ihrer Terminplanung entsprechend berücksichtigen können, haben wir bereits jetzt alle Termine des Jahres 2018 veröffentlicht.
Über diesen Link gelangen Sie zu unserem Prospekt mit den Termin- und Themenübersichten der Seminare nach § 15 FAO im Erbrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Steuerrecht.
Natürlich haben wir die Fortbildungen auch auf der Homepage veröffentlicht. Sie finden diese unter der Rubrik "Fortbildung".
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und geraten Sie zum Jahresende nicht in "15-FAO-Panik"!
... und sollte Ihnen während des Jahres doch ein anderer Termin dazwischen kommen: Bis vier Wochen vor dem Seminar können Sie Ihre Anmeldung kostenfrei stornieren!