Eberhard Rott

Eberhard Rott
Rechtsanwalt, Fachanwalt Erbrecht, Fachanwalt Steuerrecht
Lievelingsweg 125
53119 Bonn

Seminar / Fachgebiet

Für die Fachseminare von Fürstenberg als Dozent tätig seit 2004.

Langjährige Erfahrung als Repetitor und Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) in der Kanzlei HÜMMERICH legal, Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB in Bonn.

Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen im Wirtschafts-, Erbschafts- und Steuerrecht, die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, die Führung von Haftungsprozessen gegen Testamentsvollstrecker sowie deren Abwehr.

Eberhard Rott ist Ansprechpartner im Bereich der Erb- und Unternehmensnachfolge, des Steuer- und Steuerstrafrechts und ausgewählter Bereiche des Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrechts. Erprobt als Koordinator interdisziplinärer Beraterteams zur Lösung komplexer Aufgabenstellungen.

Besonders im Bereich des Estate Planning kann er auf ein breites Netzwerk von Fachleuten aus den verschiedensten Professionen zurückgreifen. Er ist empfohlener Berater des Instituts für Erbrecht (IfE). Die Wirtschaftswoche (Heft 51/2009, Seite 94) zählt ihn zu den 25 besten Erbrechtsanwälten Deutschlands. Im Verzeichnis Kanzleien in Deutschland – Eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte (Nomos-Verlag, 14. Auflage 2013 Seite 547) wird er als einer der führenden Erbrechtsspezialisten hierzulande bezeichnet.

Ausbildung/Tätigkeiten

Eberhard Rott wurde 1956 in München geboren, er ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Nach seinem Studium in Bonn wurde er 1985 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und für Erbrecht sowie Testamentsvollstrecker (AGT e.V.). Rechtsanwalt Rott vertritt seine Mandanten vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof, den Landgerichten und den Oberlandesgerichten.

Eberhard Rott hat die Arbeitsgemeinschaft der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) mitbegründet und ist seit dem Jahr 2001 deren Vorsitzender. Er gehört dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein sowie dem Institut für Erbrecht an. Seit dem Jahr 2000 findet man Rechtsanwalt Rott in der Enzyklopädie „Who is Who“ der Bundesrepublik Deutschland.

Veröffentlichungen (Auszug)

  • Rott/Kornau/Zimmermann, Testamentsvollstreckung, 2. Auflage 2012
  • Rott, Die Entlassung des Testamentsvollstreckers, von Göler Online-Kommentar, § 2227 BGB
  • Rott in Schiffer/Rott/Pruns, Die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2014
  • Rott in Frieser, Fachanwaltskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2013
  • Rott in Frieser, Formularbuch für den Fachanwalt ErbR, 2. Auflage 2013
  • Rott in Schiffer/Rödel/Rott, Haftungsgefahren im Unternehmen, 2004
  • Zahlreiche Aufsätze zu praktischen Fragestellungen der Testamentsvollstreckung und erbrechtlichen Themen, u.a. in ErbR, NWB-EV, ZEV, ZNotP, AnwBl, AZO-ErbR, AGT-Schriftenreihe, Hereditare Jahrbuch für Erbrecht und Schenkungsrecht, Stiftung und Sponsoring

Vorträge/Referententätigkeiten (Auszug)

  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachberater für Testamentsvollstreckung
  • Diverse Anwalts- und Steuerberatervereine
  • Verschiedene gemeinnützige Organisationen
  • Erbrechtstage

Mitgliedschaften

  • Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V., Bonn
  • Vorsitzender des Vereins Bonner Erbrechtstag e.V., Bonn
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV