Dr. Ingo Heuel

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt Steuerrecht
Theodor-Heuss-Ring 14
50933 Köln
Seminar / Fachgebiet
- Fachlichter Leiter und Dozent im Zertifizierungslehrgang Steuerstrafrecht
- steuerstrafrechtliche Beratung insbesondere im Zusammenhang mit Selbstanzeigen
- präventive und repressive Beratung bei Umsatzsteuerhinterziehung
- Verteidigung in Steuerstrafsachen
- Führung außergerichtlicher Einspruchsverfahren gegen die Finanzbehörden
- Führung von Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten, insbesondere vor den Finanzgerichten Köln, Düsseldorf und Münster
- Führung von Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionsverfahren bei dem Bundesfinanzhof
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Steuerrechtliche Sondergutachten
Ausbildung & frühere Tätigkeiten
- langjährige Tätigkeit in der Finanzverwaltung bei verschiedenen Finanzämtern
- Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Köln
- 2003 – 2012 Partner der Sozietät KONLUS, Bergisch Gladbach
- seit 2013 Partner bei LHP Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte – Steuerberater, Köln/Zürich
Veröffentlichungen
- Kommentierung im Kohlmann (Loseblatt) Steuerstrafrecht mit Ordnungswidrigkeitenrecht und Verfahrensrecht: §§ 370 AO (Einzelfälle); § 378 AO; § 383b AO
- Positionspapier des BMF und Erlass des FinMin Nordrhein-Westfalen zu Einzelfragen der
§§ 371, 391a AO, AO-StB 2016, 261 ff. - Die „neue“ Selbstanzeige – ein kleines Update, AO-StB 2016, 161 ff. zusammen mit Matthey
- Steuerhinterziehung: Großes Ausmaß stets ab 50.001 – Praxisbedeutung des BGH-Urteils vom 17.10.2015 – 1 StR 373/15, NWB 2016, 2
- Selbstanzeigefalle „Erbfall“ bei der Einkommensteuer, wistra 2015, 289 ff. (Teil 1);
wistra 2015, 338 ff. (Teil 2) - Fallstricke bei der Korrektur von Umsatz- und Lohnsteuererklärungen,
Praxishinweise und –fälle zur Neuregelung der Selbstanzeige zum 1.1.2015, BBK 2015, 740 ff. zusammen mit Beyer - Die neue Selbstanzeige zum 1.1.2015, Praxishinweise zu Grenz- und Streitfragen,
AO-StB 2015, 129 ff. zusammen mit Beyer - Geschätzte Selbstanzeigen und Behandlung durch die Finanzämter, StBW 2014, 790 ff.
- Fristversäumnisse bei der Einkommensteuer als Selbstanzeigefalle, AO-StB 2014, 279 ff. zusammen mit Beyer
- Steuerstrafrechtliche FAQ zum Fall Hoeneß – Eine Replik zur Berichterstattung in den Medien und Auswirkungen auf die Selbstanzeigeberatung, AO-StB 2014, 119 ff.
- Straffrei trotz Steuer-CD? Kommentierung von AG Nürnberg vom 02.08.2012,
Az. 46 Ds 513 Js 1382/11; AO-StB 2014, 37 ff. - Hinterziehung von Lohnsteuer bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen, AO-StB 2014, 105 ff.
- Feststellungslast bei Versagung des Vorsteuerabzugs im Falle des Umsatzsteuerbetrugs,
AO-StB 2014, 107 ff. - NRW-Entwurf Unternehmensstrafrecht, AO-StB 2014, 163 ff. zusammen mit Beyer
Vorträge, Mitgliedschaften u.ä.
- Vizepräsident des Bundesverbandes der Steuerberater e.V.
- Repräsentant des Bundesverbandes der Steuerberater im Fachinstitut der Steuerberater e.V.
- Mitglied im Ausschuss „Steuerliches Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht“ der Bundessteuerberaterkammer
- Vorsitzender des Vereins der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & vereidigten Buchprüfer Köln e.V.
- Moderator der Kölner Tage Steuerfahndung des Verlags Dr. Otto Schmidt
- Fachlicher Leiter und Dozent des Lehrgangs Zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA)
- Fachbeirat der Zeitschrift „Der AO Steuerberater“
- Prüfer im Steuerberaterexamen (Vertreterpool)
- Mitglied im Ausschuss Steuerrecht des Deutschen Anwaltverein e.V.
- Mitglied des Kölner Steuerforums
- Mitglied im Ausschuss für Steuerrecht der Steuerberaterkammer Köln
- Mitglied der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft e.V.
- Mitglied im Beirat der Deutschen Anwalt- und Notarversicherung, Sonderabteilung der ERGO Versicherungs AG
- Mitglied in der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
- Mitglied in der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV)
- Vorträge zu streitigen Einzelfragen nach der Verschärfung der Selbstanzeige 2015; Rettung verunglückter Selbstanzeigen; Abgrenzung von § 153 AO und § 371 AO; Verhalten bei Durchsuchungen in der StB-Praxis; Selbstanzeigefalle „Erbfall“; Modernisierung des Besteuerungsverfahrens