Staatl. Weiterbildungsförderung

Die Bundesrepublik Deutschland fördert, meist in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der EU, die Weiterbildung von Beschäftigen und selbstständigen Unternehmern. Die Förderungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick geben, in welchen Ländern ein staatlicher Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren beantragt werden kann.

Eine gute Übersicht sowie eine Auflistung der Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern bietet auch die Seite www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung

 

Baden-Württemberg

Für die neue Förderperiode 2021 - 2027 haben sich leider etliche Änderungen und neue Anforderungen ergeben, die wir momentan nicht erfüllen können.

 

Wir können daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Fördermittel an Teilnehmer aus Baden-Württemberg weitergeben, arbeiten aber an einer Lösung.

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen im Laufe des nächsten Jahres wieder Lehrgänge mit der ESF-Förderung Baden-Württemberg anbieten können.

Brandenburg

 

  • für Beschäftigte und selbstständige Unternehmen mit Wohn- oder Unternehmenssitz in Brandenburg

  • die Förderung ist einkommensunabhängig

  • Förderfähig sind Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Prüfungsgebühren in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Zuschuss pro Antrag muss mindestens 1.000 € betragen und ist auf max. 3.000 € begrenzt.
  • Die Antragstellung muss vom Teilnehmer übernommen werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ebenfalls direkt an den Teilnehmer.

  • Die Mitarbeiter der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB erreichen Sie über das Infotelefon Arbeit 0331/660-2200. Informationen zur Förderung sowie das Online-Antragsformular finden Sie unter diesem Link.

 

Hamburg

 

  • für solzialversicherungspflichtige Beschäftigte und selbstständige Unternehmer mit Wohn- oder Unternehmenssitz in Hamburg

  • die Förderung ist einkommensunabhängig

  • gefördert werden Weiterbildungen, die mindestens 8 Stunden umfassen

  • Gefördert werden bis zu 50 % der Fortbildungskosten, maximal jedoch 750,- €.
  • Die Antragstellung muss vom Teilnehmer übernommen werden und sollte spätestens 5 Wochen vor Kursbeginn erfolgt sein. Die Förderung reduziert direkt den zu zahlenden Rechnungsbetrag; die Auszahlung der Förderung erfolgt dann direkt an uns.

  • Die Mitarbeiter der "zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH" helfen Ihnen unter Tel. 040/2 111 2-536 gerne weiter. Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter diesem Link.

 

NRW
  • für Beschäftigte und selbstständige Unternehmen mit Wohn- oder Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen

  • die Förderung ist einkommensabhängig; das zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal 40.000 € (alleinstehend / einzeln veranlagter Ehepartner) bzw. 80.000 € (bei gemeinsamer Veranlagung) betragen

  • gefördert werden 50% der Netto-Kursgebühr; die Förderhöchstgrenze liegt bei 500 €

  • Der Teilnehmer muss bei der Beratungsstelle den Bildungsscheck NRW beantragen. Der zu zahlender Rechungsbetrag reduziert sich um die Fördersumme; die Abrechnung wird nach Abschluss des Kurses von uns übernommen.

  • Weitere Informationen sowie die Anschrift der für Sie zuständigen Beratungsstelle finden Sie unter diesem Link

 

Rheinland-Pfalz

 

  • für alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz; Selbstständige und Freiberufler sind leider ausgeschlossen

  • gefördert werden 50% der Weiterbildungskosten bis zu einer Höchstgrenze von 1.500,- € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr

  • Die Antragstellung muss vom Teilnehmer getätigt werden und sollte spätestens 5 Wochen vor Kursbeginn erfolgt sein. Eine verbindliche Anmeldung bei uns ist erst nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides zulässig - gerne reservieren wir Ihnen im Vorfeld einen Platz.

  • Die Auszahöung der Fördermittel erfolgt ebenfalls direkt an die Teilnehmer.

  • Durch die fehlende AZAV-Zertifizierung werden die Förderungen in der Regel nur für unsere Fachanwaltskurse (aufgrund der ZfU-Zertifizierung) sowie den Fachberaterlehrgang Internationales Steuerrecht (aufgrund der Akkreditierung durch die Steuerberaterkammer) erteilt

  • Weitere Informationen zum "Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung" sowie Hinweise zur Antragsstellung finden Sie unter diesem Link.

 

Sachsen

 

Sachsen-Anhalt
  • für Weiterbildungsvorhaben mit Gesamtkosten ab 1.000 € von ArbeitnehmerInnen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt

  • Die Förderung ist einkommensabhängig; das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt muss unter 4.575 € liegen

  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem durchschnittlichen Monatseinkommen:
    • bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro
    • bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen:
      - Bruttogehalt unter 2.500 €,
      - Personen ab 45 Jahren,
      - befristet oder geringfügig Beschäftigte,
      - Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden,
      - Leiharbeiterinnen und -arbeiter,
      - Berufsrückkehrende,
      - Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug,
      - Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung
    • bis 60 % für alle anderen Berechtigten

  • Die Antragstellung erfolgt durch den Teilnehmer bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung des Lehrganges direkt an den Antragsteller.

  • Bei Fragen zum Programm oder zur Antragstellung steht Ihnen die kostenfreie Hotline 0800/56 007 57 zur Verfügung. Weitere Infos sowie den Förderantrag finden Sie auch unter unter diesem Link

 

Schleswig-Holstein
  • für Beschäftigte, Freiberufler, und Inhaber von Kleinstbetrieben in Schleswig-Holstein

  • Die Förderung ist prinzipiell einkommensunabhängig. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen jedoch unter 20.000 € (bzw. 40.000 € für Zusammenveranlagte), dann muss die Weiterbildung in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.

  • gefördert werden bis zu 90% der Netto-Kursgebühr für Weiterbildungen. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 1.500 €.

  • Die Antragstellung muss vom Teilnehmer übernommen werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ebenfalls direkt an den Teilnehmer.

  • Informationen und Ansprechpartner des Programms "Weiterbildungsbonus Pro" finden Sie unter diesem Link. Ausführliche FAQs finden Sie hier.
Thüringen
  • für Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Thüringer Unternehmen

  • die Förderung ist einkommensabhängig: das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt zwischen 20.000 € und 40.000 € (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 € und 80.000 €)

  • Die Förderhöchstgrenze liegt bei 1.000 €. Pro Kalenderjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden.

  • Die Antragstellung muss vom Teilnehmer übernommen werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ebenfalls direkt an den Teilnehmer.

  • Sämtliche Informationen und das Antragsformular finden Sie hier

 

 

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit eines Förderantrages. In der Regel muss der Antrag sechs Wochen vor Beginn des Lehrganges eingereicht werden.

In den übrigen Bundesländer richten sich die Förderangebote zu großen Teilen an gering Qualifizierte. Sollten sich die entsprechenden Richtlinien geändert haben oder uns bei der Überprüfung ein Fehler unterlaufen sein, informieren Sie uns bitte. Wir prüfen den Sachverhalt dann gerne erneut und setzen uns mit der Förderstelle in Verbindung.

Trotz größtmöglicher Sorgfalt können wir keine Haftung übernehmen oder eine pauschale Aussage treffen, ob ein Teilnehmer förderfähig ist. Bitte nutzen Sie die angebenen Links oder Hotline-Nummern zur Klärung Ihrer persönlichen Förderung.