Dr. Annette Krahforst ist nach mehrjähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht seit dem Jahr 2016 Richterin am Arbeitsgericht zunächst in Bonn und dann in Köln. In den Jahren 2022 und 2023 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt beschäftigt. Sie ist im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten insbesondere mit individual- und kollektivarbeitsrechtlichen sowie verfahrensrechtlichen Fragestellungen befasst.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und Referendariat im Bezirk des OLG Köln
Promotion bei Prof. Dr. Ulrich Preis, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht
Mehrjährige Tätigkeit als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in einer großen wirtschaftsberatenden deutschen Sozietät im Fachbereich Arbeitsrecht
Seit dem Jahr 2016 Richterin am Arbeitsgericht zunächst in Bonn und dann in Köln
In den Jahren 2022 und 2023 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Fachliche Schwerpunkte
Individualarbeitsrecht
Kollektivarbeitsrecht
Verfahrensrecht
Veröffentlichungen, Lehrtätigkeiten, oder Mitgliedschaften
Dissertation zum Thema Nachvertragliche Wettbewerbsverbote für GmbH-Geschäftsführer – Beurteilungsgrundlagen und Zulässigkeitsmaßstäbe
Kommentierung des Sonderkündigungsschutzes im Tschöpe Arbeitsrecht Handbuch
Kommentierung des § 13 KSchG im Beck-Online Großkommentar zum Kündigungsrecht