Der aus dem angelsächsischen Raum stammende Begriff „Family Office“ bezeichnet Organisationsformen und Dienstleistungen, die sich mit der Verwaltung privater Großvermögen befassen.
Begrifflich unterscheidet man sogenannte „Single Family Offices“, die sich der Verwaltung und Betreuung des Vermögens einer einzigen Familie widmen und sogenannte „Multi Family Offices“, die zwei oder mehr Familienvermögen betreuen. Als Organisationsformen stehen dabei entweder familieneigene Gesellschaften zur Verfügung, in denen das Familienvermögen gebündelt wird, oder Gesellschaften bzw. Abteilungen von Banken bzw. Vermögensverwaltern, die insbesondere Finanzdienstleistungen für diese Kundengruppe erbringen.
Ein Family Office ist hinsichtlich seiner strategischen Beratung der Familie bzw. des Vermögensinhabers ganzheitlich orientiert und daher in der Lage Beratungs-, Kontroll- und Steuerungsfunktionen wahrzunehmen. Der Begriff „Family Office“ ist allerdings nicht wissenschaftlich und abschließend definiert und auch nicht durch verbindliche Standards, Regulierungen wie z.B. Markenrechte o. ä. geschützt. Auch ein Blick auf die Entstehungsgeschichte heutiger Family Offices zeigt deren Vielschichtigkeit.
Neben der „klassischen“ und weit verbreiteten Entstehung aus den Holdinggesellschaften von Familienunternehmen, die aus den Rechts- und Steuerabteilungen, dem Treasury und anderen Sparten heraus das Vermögen der Inhaberfamilie betreuen, gibt es mittlerweile auch zahlreiche Single- und Multi-Family Offices, bei denen in der Vergangenheit die organisatorische Trennung vom Familienunternehmen erfolgte. Als Ausgründungen von Bankmitarbeitern im Private Wealth Management sind häufig die unabhängigen Multi-Family Offices entstanden.
Geht man den Einflussfaktoren nach, ist zunächst festzustellen, dass die (liquiden) Vermögen der Deutschen und auch der Österreicher und Schweizer – statistisch belegbar – in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen sind. Zugleich gehen eine Vielzahl der Vermögensinhaber den Generationswechsel bewusster und aktiver an, als dies noch in der Vorgeneration der Fall war. Insbesondere zahlreiche unternehmerisch tätige Familien sind durch die grundlegenden Reformen der Steuergesetzgebung – v. a. der Erbschaftsteuerreformen 2009 und 2016 in Deutschland sowie den Wegfall der Erbschaftsteuer in Österreich und einigen Kantonen der Schweiz – aktiviert und sensibilisiert worden. Mithin treffen große Vermögen nunmehr häufig auf eine verhältnismäßig junge und im Generationsvergleich auch zahlenmäßig stärkere Erwerbergeneration („große Familien“), deren Internationalität, Individualität und persönlichen Lebensentwürfe regelmäßig nicht die Vermögensverwaltung für die Familie insgesamt oder die Führung des eigenen Familienunternehmens als Kernthema aufnehmen. Infolgedessen wurden in den vergangenen 10 Jahren zahlreiche „private“ Family Offices gegründet.
Zugleich ist in einem quasi „evolutionären Prozess“ festzustellen, dass die unternehmerische Betätigung im Familienunternehmen (Industrie, Dienstleistungen etc.), im Generationenverlauf ergänzt und teilweise abgelöst wird. Im Zuge dieser generationenübergreifenden Diversifizierung treten regelmäßig neben die Beteiligung am Familienunternehmen weitere Unternehmensbeteiligungen, Investments in Immobilien oder liquide Assets mit dem Ziel eines ausgewogenen Portfolios. Um Haftungs- und Insolvenzrisiken zu minimieren sowie um der internationalen Mobilität der Inhaberfamilie auch in Kapitalangelegenheiten Rechnung zu tragen, wird in der Regel außerhalb des Familienunternehmens ein Kapitalstock vorgehalten, der mit dem Ziel des Substanzerhalts und der nachhaltigen Mehrung angelegt ist. Das Mittel der Wahl sind hierbei häufig Investmentvehikel (Investmentfonds in Deutschland und Luxemburg), aber auch die weit verbreiteten Anlagestrukturierungen mit Personengesellschaften oder Stiftungen.
Unter anderem durch die Erfahrungen aus der Finanzkrise 2008 wurde bei Inhabern großer Vermögen der Bedarf an (banken-) unabhängiger, neutraler Beratung und Betreuung hervorgerufen, die frei von Eigen- oder Produktinteressen ist und für Qualität und Service bürgen. Nicht zuletzt befördert durch nämliche Finanz- und Bankenkrise ist in den letzten Jahren im Bereich der Vermögensverwaltung einschlägig geschultes und kompetentes Personal aus den Finanzinstituten in diesen Markt gelangt und bedient nun diesen Bedarf.
Es steht zu erwarten, dass dieses Wachstum im Bereich der Anbieter von „Family Office-Dienstleistungen“, die neben die etablierten Single- und Multi-Family Offices getreten sind, kurz- bis mittelfristig in einen Konsolidierungsprozess sowie einen Standardisierungs- und Qualitätssicherungsprozess mündet. Die Notwendigkeit, sich über nachweisbare (!) Qualitätsstandards zu definieren ist zudem ein Gebot der Good (Corporate) Governance.
Als erste Indizien für die Konsolidierungs- und Qualitätssicherungstendenzen können die Konzentrationsprozesse bei den banknahen Family Offices gewertet werden. 2014 wurde der Verband unabhängiger Family Offices (VuFo) gegründet, der es sich angesichts eines undifferenzierten Anbietermarktes zur Aufgabe gemacht hat, die „Kultur eines interessenkonfliktfreien Family Offices zu fördern und zu schützen“. Auch das im Jahr 2016 beim Springer-Gabler-Verlag erschienene Buch „Das Family Office – Ein Praxisleitfaden“ kann als weiteres Indiz gewertet werden.
Mit einem (zertifizierten) Lehrgang „Betreuung großer Vermögen – Zertifizierter Family Officer (FvF)“ vereinen die Fachseminare von Fürstenberg in diesem dynamischen Marktumfeld als erster und – soweit ersichtlich – einziger Anbieter in den DACHLI-Staaten Standardsetting und Qualitätssicherung, wodurch die Absolventen ein einzigartiges Gütesiegel als attraktives Alleinstellungsmerkmal innehaben.