Ihre persönliche Beraterin
Frau Malin Siepen
Tel.: 0221 955 8840 667
Fax: 0221 955 8840 222
siepen@fachseminare-von-fuerstenberg.de
Volljuristen und Fachanwälte im Erbrecht können auf einzelne Module verzichten.
Der modulare Aufbau des Kurses berücksichtigt Ihre Vorkenntnisse.
Volljuristen brauchen die Einheit AGT 1 nicht zu absolvieren und Absolventen eines Fachanwaltskurses im Erbrecht können auch auf die Einheit AGT 2 verzichten.
Alternativtermine für jeden Lehrgang
Verpassen Sie eine Unterrichtseinheit, können Sie diese gerne im nächsten Kurs nachholen. An der Abschlussklausur können Sie trotzdem wie geplant teilnehmen.
3 Top-Dozenten, für jedes Teilrechtsgebiet
Die Dozenten sind ausgewiesene Experten Ihres Fachs, meist mit jahrelanger Vortrags- und Lehrerfahrung. Mit ihrer praktischen Erfahrung im jeweiligen Teilgebiet setzen sie die richtigen Schwerpunkte.
Faires Widerrufsrecht & kostenfreie Fachliteratur
Bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn können Sie Ihre Anmeldung kostenfrei widerrufen. Zudem erhalten Sie das Lehrbuch Rott/Kornau/Zimmermann „Testamentsvollstreckung".
Bestens auf Prüfung und Praxis vorbereitet
Vor den Klausuren findet eine kompakter Wiederholung der wichtigsten Inhalte statt. Die fachliche Leitung bietet die Gewähr für ein schlüssiges didaktisches Konzept und abgestimmte, vollständige Lehrinhalte.
Strukturierte Skripte helfen Ihnen, das Gelernte zu Papier zu bringen
Das ausführliche Lehrgangsprogramm sowie Auszüge aus den Seminarunterlagen finden Sie in unserer Mediathek
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| Datum | Seminar | Kursort | ||
|---|---|---|---|---|
| 17.09 - 18.09.2026 | AGT 1 | AGT 1 Düsseldorf 2026 | ||
| 14.10 - 16.10.2026 | AGT 2 | AGT 2 Düsseldorf 2026 | ||
| 02.12 - 04.12.2026 | AGT 3 | AGT 3 Düsseldorf 2026 | ||
| Datum | Seminar | Kursort | ||
|---|---|---|---|---|
| 01.10 - 02.10.2026 | AGT 1 | AGT 1 Frankfurt 2026 | ||
| 11.11 - 13.11.2026 | AGT 2 | AGT 2 Frankfurt 2026 | ||
| 08.12 - 10.12.2026 | AGT 3 | AGT 3 Frankfurt 2026 | ||
| Datum | Seminar | Kursort | ||
|---|---|---|---|---|
| 29.10 - 30.10.2026 | AGT 1 | AGT 1 Online II 2026 | Onlineseminar - Zoom | online |
| 25.11 - 27.11.2026 | AGT 2 | AGT 2 Online II 2026 | Onlineseminar - Zoom | online |
| 16.12 - 18.12.2026 | AGT 3 | AGT 3 Online II 2026 | Onlineseminar - Zoom | online |
AGT 1 AGT 2 AGT 3
Online- oder Präsenzseminare
Das notwendige Spezialwissen vermitteln Ihnen unsere Dozenten persönlich.
Klausurvorbereitung
Zum Ende einer Unterrichtseinheit findet eine kompakte Wiederholung der wichtigsten Inhalte statt.
Klausuren
Im Anschluss an ein Modul findet immer eine 90-minütige Klausur statt.
Der von Fürstenberg Kursablauf für Ihren maximalen Lernerfolg.
Die einzelnen Themenbereiche waren gut aufgebaut, das Studienmaterial leicht nachvollziehbar und praxisnah. Ich kann die Fortbildung uneingeschränkt weiterempfehlen; in einem laufenden Verfahren war sie sehr hilfreich, ich konnte Argumente für die Absetzung eines Testamentsvollstreckers vorbringen, die ich ohne das Seminar nicht so ohne weiteres "zur Hand gehabt" hätte. Mein Antrag war dann erfolgreich.
Christiane Warnke
Rechtsanwältin bei Warnke / Häfner Rechtsanwälte
Testamentsvollstreckung steht jedem offen und ist ein spannendes Tätigkeitsfeld. Der Lehrgang bereitet optimal darauf vor. Die Kursunterlagen umfassen als Besonderheit das Praxishandbuch Testamentsvollstreckung. Mit der anschließenden Zertifizierung sind Sie im Bereich der Testamentsvollstreckung besser gerüstet, als mancher Fachanwalt für Erbrecht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.03.2017, 25 W 268/16). Der Präsenzkurs bietet zudem in besonderem Maße die Möglichkeit zu fachlichem Austausch und Netzwerkbildung.
Eberhard Rott
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
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Was kostet der Lehrgang zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker?
| kompletter Lehrgang (AGT 1-3) | 2.295 € |
| Lehrgang für Volljuristen (AGT 2+3) | 1.755 € |
| Lehrgang für FA Erbrecht (AGT 3) | 1.050 € |
Bei Bedarf ermöglichen wir Ihnen gerne eine kostenfreie Ratenzahlung.
Die Preise verstehen sich als Netto-Preise.
Bereiten Sie sich auf Ihre Praxis als Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) vor.
Alle von Fürstenberg Dozenten sind didaktisch geschult und vermitteln Lerninhalte mit hohem Praxisbezug.
AGT 1
Volljuristen können auf dieses Modul verzichten.
AGT 2
Absolventen eines Fachanwaltskurses im Erbrecht können auf dieses Modul verzichten.
AGT 3
AGT 1
AGT 2
AGT 3
Für die Zertifizierung zum „Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)“ müssen Sie besondere theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung nachweisen. Zusätzlich benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die das Risiko der Testamentsvollstreckung einschließt.
Die theoretischen Kenntnisse erwerben Sie in einem von der AGT anerkannten Zertifizierungslehrgang. Der Lehrgang von Fachseminare von Fürstenberg erfüllt diese Anforderungen und schließt mit schriftlichen Leistungskontrollen ab.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Lehrgangszertifikat als Nachweis Ihrer theoretischen Kenntnisse. Dieses Lehrgangszertifikat allein berechtigt noch nicht dazu, die Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ zu führen. Die Zertifizierung erfolgt anschließend separat durch die AGT.
Die erforderlichen praktischen Fertigkeiten können Sie nach den AGT-Richtlinien durch eine zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehende und seit mindestens zwei Jahren ausgeübte Tätigkeit in einer der folgenden Berufsgruppen nachweisen:
Alternativ können die praktischen Fertigkeiten durch mindestens drei eigenverantwortlich durchgeführte Testamentsvollstreckungen nachgewiesen werden.
Unser Lehrgang steht ausdrücklich auch Interessenten offen, die keiner der oben genannten Berufsgruppen angehören – beispielsweise Mitarbeitern von Banken und Sparkassen, Vermögensberatern oder anderen Fachkräften im Umfeld der Vermögens- und Nachfolgeplanung.
Für die spätere AGT-Zertifizierung gelten jedoch für alle Teilnehmer die Zertifizierungsrichtlinien der AGT. Wer seine praktischen Fertigkeiten nicht über eine der genannten beruflichen Tätigkeiten nachweisen kann, benötigt hierfür insbesondere den Nachweis von mindestens drei eigenverantwortlich durchgeführten Testamentsvollstreckungen.
Je nach Vorqualifikation reduziert sich der Umfang des Lehrgangs:
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, welche Lehrgangsteile Sie aufgrund Ihrer Vorqualifikation absolvieren müssen.
1. Anerkannten Lehrgang absolvieren
Sie absolvieren die für Ihre Vorqualifikation erforderlichen Lehrgangsmodule und Leistungskontrollen bei Fachseminare von Fürstenberg und erhalten Ihr Lehrgangszertifikat als Nachweis der theoretischen Kenntnisse.
2. Zertifizierung bei der AGT beantragen
Anschließend stellen Sie den Zertifizierungsantrag bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. und reichen die erforderlichen Nachweise zu theoretischen Kenntnissen, praktischen Fertigkeiten und Versicherungsschutz ein.
3. Prüfung durch die AGT
Der Vorstand der AGT prüft, ob die Voraussetzungen nach den Zertifizierungsrichtlinien erfüllt sind.
4. Zertifizierung und Eintrag in die Testamentsvollstreckerliste
Nach erfolgreicher Prüfung verleiht die AGT die Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“. Sie werden zudem in die von der AGT geführte Testamentsvollstreckerliste aufgenommen.
Für die Zertifizierung benötigen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Pflichtverletzungen bei Testamentsvollstreckungen abdeckt. Die Versicherungssumme muss mindestens 100.000 Euro je Testamentsvollstreckung betragen; eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung genügt, wenn das Risiko der Testamentsvollstreckung ausdrücklich eingeschlossen ist.
Die AGT-Zertifizierung wird zunächst für drei Jahre verliehen. Für die anschließende Rezertifizierung müssen unter anderem mindestens 15 Zeitstunden einschlägige Fortbildung innerhalb dieses Dreijahreszeitraums sowie der erforderliche Versicherungsschutz nachgewiesen werden.
Die Zusatzqualifikation ist nicht nur für Fachanwälte im Erbrecht interessant, die sich dadurch weiter spezialisieren und mit dem Besuch des dritten Moduls auch gleich die jährliche Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht abdecken können.
Sie ist es auch für alle Rechtsanwälte, die an einer Spezialisierung interessiert sind, die notwendige Fallzahl für die Fachanwaltszulassung aber nicht erreichen, sowie andere Berufsgruppen gedacht. Der mittels der Zertifizierung anerkannten Spezialisierung wird – bezogen auf die Testamentsvollstreckung – sogar ein noch höherer Stellenwert eingeräumt als dem Fachanwaltstitel im Erbrecht, wie das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 21.03.2017 festgestellt hat:
Hinweise zur Führung der Bezeichnung finden Sie im Urteil des BGH v. 9.6.2011, ErbR 2012, S. 83-85, sowie in den Erläuterungen auf der Website der AGT (www.agt-ev.de/zertifizierung)
Schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Nach dem Besuch des Lehrgangs können wir Fachanwälten im Erbrecht gerne einen Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO über 15 Zeitstunden ausstellen.
Der Lehrgang "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" eignet sich für Berufsträger und Fachkräfte, die Testamentsvollstreckungen professionell übernehmen oder ihre Kenntnisse in der Nachlassabwicklung gezielt vertiefen möchten.
Der Kurs der Fachseminare von Fürstenberg richtet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Fachanwälte für Erbrecht, Steuerberater sowie Fachkräfte aus Banken, Vermögensberatung und verwandten Bereichen.
Für die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich keine juristische Berufsausbildung vorgeschrieben; für die AGT-Zertifizierung müssen jedoch zusätzliche theoretische und praktische Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Lehrgang der Fachseminare von Fürstenberg steht deshalb auch Nichtjuristen offen und vermittelt ihnen im ersten Modul die erforderlichen Grundlagen des Erbrechts.
Für die AGT-Zertifizierung müssen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in der Testamentsvollstreckung sowie eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Mit dem anerkannten Lehrgang der Fachseminare von Fürstenberg erwerben Sie den erforderlichen Theorienachweis; die Zertifizierung selbst beantragen Sie anschließend separat bei der AGT.
Der Lehrgang vermittelt die erbrechtlichen Grundlagen sowie das Wissen, das für die professionelle Durchführung einer Testamentsvollstreckung erforderlich ist.
Die Themen reichen von Erbfolge und Pflichtteilsrecht über Rechte, Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers bis zu Vermögensverwaltung, Unternehmensnachfolge, internationaler Testamentsvollstreckung sowie Vergütung und Besteuerung.
Der erforderliche Lehrgangsumfang hängt von Ihrer Vorqualifikation ab, da bestimmte juristische Vorkenntnisse auf die theoretische Ausbildung angerechnet werden können.
Bei Fachseminare von Fürstenberg absolvieren Teilnehmer ohne entsprechende Vorqualifikation drei Module mit jeweils einer 90-minütigen Klausur; Volljuristen können auf AGT 1 und Fachanwälte für Erbrecht zusätzlich auf AGT 2 verzichten.