Zertifizierter Testaments­vollstrecker (AGT)

Kurse 2024/2025:
  • 07.11.2024 Webinare Herbst online
  • 07.03.2025 München
Zeitaufwand:
  • 3 Monate
  • 7 Unterrichtstage

Vorkenntnisse werden berücksichtigt

Volljuristen und Fachanwälte im Erbrecht können auf einzelne Module verzichten.

Vorkenntnisse werden berücksichtigt

Der modulare Aufbau des Kurses berücksichtigt Ihre Vorkenntnisse.

Volljuristen brauchen die Einheit AGT 1 nicht zu absolvieren und Absolventen eines Fachanwaltskurses im Erbrecht können auch auf die Einheit AGT 2 verzichten.

Flexible Termingestaltung

Alternativtermine für jeden Lehrgang

Flexible Termingestaltung

Verpassen Sie eine Unterrichtseinheit, können Sie diese gerne im nächsten Kurs nachholen. An der Abschlussklausur können Sie trotzdem wie geplant teilnehmen.

Allerhöchste fachliche Kompetenz

3 Top-Dozenten, für jedes Teilrechtsgebiet

Allerhöchste fachliche Kompetenz

Die Dozenten sind ausgewiesene Experten Ihres Fachs, meist mit jahrelanger Vortrags- und Lehrerfahrung. Mit ihrer praktischen Erfahrung im jeweiligen Teilgebiet setzen sie die richtigen Schwerpunkte.

Keine versteckten Kosten

Faires Widerrufsrecht & kostenfreie Fachliteratur

Keine versteckten Kosten

Bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn können Sie Ihre Anmeldung kostenfrei widerrufen. Zudem erhalten Sie das Lehrbuch Rott/Kornau/Zimmermann „Testamentsvollstreckung".

Herausragendes didaktisches Konzept

Bestens auf Prüfung und Praxis vorbereitet

Herausragendes didaktisches Konzept

Vor den Klausuren findet eine kompakter Wiederholung der wichtigsten Inhalte statt. Die fachliche Leitung bietet die Gewähr für ein schlüssiges didaktisches Konzept und abgestimmte, vollständige Lehrinhalte.

Begleitende Skripte

Strukturierte Skripte helfen Ihnen, das Gelernte zu Papier zu bringen

Begleitende Skripte

Das ausführliche Lehrgangsprogramm sowie Auszüge aus den Seminarunterlagen finden Sie in unserer Mediathek

Ablauf Zertifizierter Testamentsvoillstrecker

So werden Sie Zertifizierter Testamentsvollstrecker

Der von Fürstenberg Kursablauf für Ihren maximalen Lernerfolg.

AGT 1 AGT 2 AGT 3

Online- oder Präsenzseminare

Das notwendige Spezialwissen vermitteln Ihnen unsere Dozenten persönlich.

Klausurvorbereitung

Zum Ende einer Unterrichtseinheit findet eine kompakte Wiederholung der wichtigsten Inhalte statt.

Klausuren

Im Anschluss an ein Modul findet immer eine 90-minütige Klausur statt.

Kursorte, Termine und Lehrganginhalte

Webinare Herbst 2024
Datum Seminar Kursort
07.11 - 08.11.2024 AGT 1 AGT 1 Online II 2024 Onlineseminar - Zoom online
27.11 - 29.11.2024 AGT 2 AGT 2 Online II 2024 Onlineseminar - Zoom online
16.12 - 18.12.2024 AGT 3 AGT 3 Online II 2024 Onlineseminar - Zoom online
München 2025
Datum Seminar Kursort
07.03 - 08.03.2025 AGT 1 AGT 1 München 2025
Eden Hotel Wolff

Anschrift
Arnulfstr. 4
80335 München

Telefon
089/55115-0

https://www.eden-hotel-wolff.de

09.04 - 11.04.2025 AGT 2 AGT 2 München 2025
Eden Hotel Wolff

Anschrift
Arnulfstr. 4
80335 München

Telefon
089/55115-0

https://www.eden-hotel-wolff.de

21.05 - 23.05.2025 AGT 3 AGT 3 München 2025
Eden Hotel Wolff

Anschrift
Arnulfstr. 4
80335 München

Telefon
089/55115-0

https://www.eden-hotel-wolff.de

Webinare Frühjahr 2025
Datum Seminar Kursort
27.03 - 28.03.2025 AGT 1 AGT 1 Online I 2025 Onlineseminar - Zoom online
14.05 - 16.05.2025 AGT 2 AGT 2 Online I 2025 Onlineseminar - Zoom online
04.06 - 06.06.2025 AGT 3 AGT 3 Online I 2025 Onlineseminar - Zoom online

Ihre persönliche Beraterin

Frau Malin Siepen

Tel.: 0221 93738 667
Fax: 0221 93738 968

Lernen von der Elite - Dozenten für Ihren Lehrgang

Bereiten Sie sich auf Ihre Praxis als Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) vor.
Alle von Fürstenberg Dozenten sind didaktisch geschult und vermitteln Lerninhalte mit hohem Praxisbezug.

Thomas Littig
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht
Eberhard Rott
Rechtsanwalt, Fachanwalt Erbrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Testamentsvollstrecker (AGT), ROTT.legal
Dr. Katharina Weiler
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Mediatorin, Testamentsvollstreckerin (AGT), weiler.legal

Das sagen unsere Teilnehmer

Die einzelnen Themenbereiche waren gut aufgebaut, das Studienmaterial leicht nachvollziehbar und praxisnah. Ich kann die Fortbildung uneingeschränkt weiterempfehlen; in einem laufenden Verfahren war sie sehr hilfreich, ich konnte Argumente für die Absetzung eines Testamentsvollstreckers vorbringen, die ich ohne das Seminar nicht so ohne weiteres "zur Hand gehabt" hätte. Mein Antrag war dann erfolgreich.

Christiane Warnke
Rechtsanwältin bei Warnke / Häfner Rechtsanwälte

Das ist unseren Dozenten wichtig

Testamentsvollstreckung steht jedem offen und ist ein spannendes Tätigkeitsfeld. Der Lehrgang bereitet optimal darauf vor. Die Kursunterlagen umfassen als Besonderheit das Praxishandbuch Testamentsvollstreckung. Mit der anschließenden Zertifizierung sind Sie im Bereich der Testamentsvollstreckung besser gerüstet, als mancher Fachanwalt für Erbrecht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.03.2017, 25 W 268/16). Der Präsenzkurs bietet zudem in besonderem Maße die Möglichkeit zu fachlichem Austausch und Netzwerkbildung.

Eberhard Rott
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Kosten

Was kostet der Lehrgang zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker?

kompletter Lehrgang (AGT 1-3) 2.295 €
Lehrgang für Volljuristen (AGT 2+3) 1.755 €
Lehrgang für FA Erbrecht (AGT 3) 1.050 €

Bei Bedarf ermöglichen wir Ihnen gerne eine kostenfreie Ratenzahlung.
Die Preise verstehen sich als Netto-Preise.

Was ist im Lehrgang zum Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) inbegriffen?

  • Lehrgangsunterlagen inkl. Lehrbuch „Testamentsvollstreckung" von Rott/Kornau/Zimmermann
  • Teilnahme an den Unterrichtseinheiten samt Leistungskontrollen
  • Mittagessen, Pausengetränke und -snacks

Was sind die Inhalte des Zertifizierungs­lehrgangs Testaments­vollstreckung?

AGT 1

  • Grundlagen und Grundbegriffe des Erbrechts
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Verfügungen von Todes wegen
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Auslegung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen

Volljuristen können auf dieses Modul verzichten.

AGT 2

  • Geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung
  • Berufs- und Wettbewerbsrecht
  • Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers
  • Beginn, Nachweis, Fortgang und Ende des Amtes
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung

Absolventen eines Fachanwaltskurses im Erbrecht können auf dieses Modul verzichten.

AGT 3

  • Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers
  • Vermögensverwaltung
  • Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
  • Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Internationale Testamentsvollstreckung
  • Vergütung und Besteuerung des Testamentsvollstreckers

Die Unterrichtszeiten der einzelnen Module

AGT 1

  • 1. Tag:
    9.30 - 17.15 Uhr
  • 2. Tag:
    9.00 - 15.00 Uhr
    15.30 - 17.00 Uhr (Klausur)

AGT 2

  • 1. Tag:
    15.00 - 18.30 Uhr
  • 2. Tag:
    9.00 - 17.00 Uhr
  • 3. Tag:
    9.00 - 15.00 Uhr
    15.30 - 17.00 Uhr (Klausur)

AGT 3

  • 1. Tag:
    15.00 - 19.00 Uhr
  • 2. Tag:
    9.00 - 17.00 Uhr
  • 3. Tag:
    9.00 - 15.00 Uhr
    15.30 - 17.00 Uhr (Klausur)

Ihre persönliche Beraterin

Frau Malin Siepen

Tel.: 0221 93738 667
Fax: 0221 93738 968

Weitere herausragende Seminare und Fortbildungen

Frühbucher Rabatt

Fachanwalts­lehrgang Erbrecht

  • Fachanwaltslehrgang
  • Wir streamen die Vorträge unserer Dozenten live aus dem Tagungsraum! Sie haben die freie Wahl, ob Sie die Seminare lieber online von zu Hause aus oder vor Ort im Tagungshotel verfolgen möchten.

  • 9 Tage
ab 15.09.2024München
ab 15.03.2025Köln

zum Lehrgang

Testaments­vollstreckung Aktuell

  • Fortbildung
  • Wir bieten die Veranstaltung sowohl als Online- als auch Präsenzseminar an.

ab 30.10.2024Düsseldorf
ab 06.12.2024München

zum Lehrgang

Voraussetzungen und Schritte zur Zertifizierung

Voraussetzungen für die Zertifizierung durch die AGT

Die Richtlinien der AGT (Volltext unter www.agt-ev.de) verlangen den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie den Nachweis praktischer Erfahrungen (mindestens 2 Jahre lang ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwalt, Justitiar, Richter, Notar, Rechtsbeistand, der Mitglied einer RAK ist, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder certified estate planner oder 3 erfolgreich durchgeführte Testamentsvollstreckungen).

Der Zertifizierungslehrgang steht demnach nicht nur Rechtsanwälten und Steuerberatern offen, sondern eignet sich auch für Teilnehmer anderer Fachrichtungen, zB Unternehmensberater oder Mitarbeiter in Banken.

Schritte zur Zertifizierung

  • Erhalt des Lehrgangszertifikats zum „Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)“ durch die Fachseminare von Fürstenberg.
  • Einreichung des Erstantrags auf Verleihung der Bezeichnung „[Zertifizierter] Testamentsvollstrecker (AGT)“ bei der Geschäftsstelle der AGT, unter Berücksichtigung der im Zertifizierungsantrag angefragten Nachweise der theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten sowie der Unterhaltung einer Vermögenshaftpflichtversicherung und der Entrichtung einer Zertifizierungsgebühr.
  • Prüfung des Antrags gemäß den Zertifizierungsrichtlinien der AGT durch den Vorstand der AGT.
  • Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ in Form einer Urkunde (Zertifikat) sowie Aufnahme des Zertifizierten in die Testamentsvollstreckerliste der AGT.

Stellenwert dieser Zusatzqualifizierung

Die Zusatzqualifikation ist nicht nur für Fachanwälte im Erbrecht interessant, die sich dadurch weiter spezialisieren und mit dem Besuch des dritten Moduls auch gleich die jährliche Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht abdecken können.

Sie ist es auch für alle Rechtsanwälte, die an einer Spezialisierung interessiert sind, die notwendige Fallzahl für die Fachanwaltszulassung aber nicht erreichen, sowie andere Berufsgruppen gedacht. Der mittels der Zertifizierung anerkannten Spezialisierung wird – bezogen auf die Testamentsvollstreckung –  sogar ein noch höherer Stellenwert eingeräumt als dem Fachanwaltstitel im Erbrecht, wie das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 21.03.2017 festgestellt hat:

  • „Der auswärtige RA verfügt dann über rechtliche Spezialkenntnisse (…), wenn er sich in einem umgrenzten Fachgebiet (…) Kenntnisse und Erfahrungen in einem Vertiefungsgrad angeeignet hat, der den eines durchschnittlichen RA oder Fachanwaltes deutlich übersteigt. (…)
  • Jedenfalls im vorliegenden Rechtsstreit bestand Anlass (…), nicht nur einen Fachanwalt für Erbrecht zu beauftragen, der unter anderem Kenntnisse im Bereich der Testamentsvollstreckung haben muss (…), sondern einen Anwalt mit einer weitergehenden Zusatzqualifikation in Gestalt der Zertifizierung durch die AGT, die nach den Zertifizierungsrichtlinien u. a. nachgewiesene theoretische Kennnisse (mit entsprechender Fortbildungsverpflichtung) und praktische Fertigkeiten (…) erfordert. (…)
  • Der Sachverhalt ließ es (…) als notwendig erscheinen, die zu Gebote stehenden Mittel der Rechtsverteidigung in vollem Umfang auszuschöpfen und in diesem Zusammenhang einen Anwalt zu beauftragen, der nach seiner Qualifikation am besten in der Lage schien, [die] Interessen wahrzunehmen.“ (OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2017, Az 25 W 268/16, veröffentlicht in ErbR 2017, Seite 441f).

Hinweise zur Führung der Bezeichnung finden Sie im Urteil des BGH v. 9.6.2011, ErbR 2012, S. 83-85, sowie in den Erläuterungen auf der Website der AGT (www.agt-ev.de/zertifizierung)

Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO

Schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Nach dem Besuch des Lehrgangs können wir Fachanwälten im Erbrecht gerne einen Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO über 15 Zeitstunden ausstellen.

Weitere Fragen?

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