Vorkenntnisse werden berücksichtigt
Volljuristen und Fachanwälte im Erbrecht können auf einzelne Module verzichten.
Vorkenntnisse werden berücksichtigt
Der modulare Aufbau des Kurses berücksichtigt Ihre Vorkenntnisse.
Volljuristen brauchen die Einheit AGT 1 nicht zu absolvieren und Absolventen eines Fachanwaltskurses im Erbrecht können auch auf die Einheit AGT 2 verzichten.
Flexible Termingestaltung
Alternativtermine für jeden Lehrgang
Flexible Termingestaltung
Verpassen Sie eine Unterrichtseinheit, können Sie diese gerne im nächsten Kurs nachholen. An der Abschlussklausur können Sie trotzdem wie geplant teilnehmen.
Allerhöchste fachliche Kompetenz
3 Top-Dozenten, für jedes Teilrechtsgebiet
Allerhöchste fachliche Kompetenz
Die Dozenten sind ausgewiesene Experten Ihres Fachs, meist mit jahrelanger Vortrags- und Lehrerfahrung. Mit ihrer praktischen Erfahrung im jeweiligen Teilgebiet setzen sie die richtigen Schwerpunkte.
Keine versteckten Kosten
Faires Widerrufsrecht & kostenfreie Fachliteratur
Keine versteckten Kosten
Bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn können Sie Ihre Anmeldung kostenfrei widerrufen. Zudem erhalten Sie das Lehrbuch Rott/Kornau/Zimmermann „Testamentsvollstreckung".
Herausragendes didaktisches Konzept
Bestens auf Prüfung und Praxis vorbereitet
Herausragendes didaktisches Konzept
Vor den Klausuren findet eine kompakter Wiederholung der wichtigsten Inhalte statt. Die fachliche Leitung bietet die Gewähr für ein schlüssiges didaktisches Konzept und abgestimmte, vollständige Lehrinhalte.
Begleitende Skripte
Strukturierte Skripte helfen Ihnen, das Gelernte zu Papier zu bringen
Begleitende Skripte
Das ausführliche Lehrgangsprogramm sowie Auszüge aus den Seminarunterlagen finden Sie in unserer Mediathek
So werden Sie Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Der von Fürstenberg Kursablauf für Ihren maximalen Lernerfolg.
AGT 1 AGT 2 AGT 3
Online- oder Präsenzseminare
Das notwendige Spezialwissen vermitteln Ihnen unsere Dozenten persönlich.
Klausurvorbereitung
Zum Ende einer Unterrichtseinheit findet eine kompakte Wiederholung der wichtigsten Inhalte statt.
Klausuren
Im Anschluss an ein Modul findet immer eine 90-minütige Klausur statt.
Kursorte, Termine und Lehrganginhalte
Datum | Seminar | Kursort | ||
---|---|---|---|---|
07.11 - 08.11.2024 | AGT 1 | AGT 1 Online II 2024 | Onlineseminar - Zoom | online |
27.11 - 29.11.2024 | AGT 2 | AGT 2 Online II 2024 | Onlineseminar - Zoom | online |
16.12 - 18.12.2024 | AGT 3 | AGT 3 Online II 2024 | Onlineseminar - Zoom | online |
Datum | Seminar | Kursort | ||
---|---|---|---|---|
07.03 - 08.03.2025 | AGT 1 | AGT 1 München 2025 | ||
09.04 - 11.04.2025 | AGT 2 | AGT 2 München 2025 | ||
21.05 - 23.05.2025 | AGT 3 | AGT 3 München 2025 |
Datum | Seminar | Kursort | ||
---|---|---|---|---|
27.03 - 28.03.2025 | AGT 1 | AGT 1 Online I 2025 | Onlineseminar - Zoom | online |
14.05 - 16.05.2025 | AGT 2 | AGT 2 Online I 2025 | Onlineseminar - Zoom | online |
04.06 - 06.06.2025 | AGT 3 | AGT 3 Online I 2025 | Onlineseminar - Zoom | online |
Ihre persönliche Beraterin
Frau Malin Siepen
Tel.: 0221 93738 667
Fax: 0221 93738 968
siepen@fachseminare-von-fuerstenberg.de
Jetzt zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker anmelden!
Lernen von der Elite - Dozenten für Ihren Lehrgang
Bereiten Sie sich auf Ihre Praxis als Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) vor.
Alle von Fürstenberg Dozenten sind didaktisch geschult und vermitteln Lerninhalte mit hohem Praxisbezug.
Das sagen unsere Teilnehmer
Die einzelnen Themenbereiche waren gut aufgebaut, das Studienmaterial leicht nachvollziehbar und praxisnah. Ich kann die Fortbildung uneingeschränkt weiterempfehlen; in einem laufenden Verfahren war sie sehr hilfreich, ich konnte Argumente für die Absetzung eines Testamentsvollstreckers vorbringen, die ich ohne das Seminar nicht so ohne weiteres "zur Hand gehabt" hätte. Mein Antrag war dann erfolgreich.
Christiane Warnke
Rechtsanwältin bei Warnke / Häfner Rechtsanwälte
Das ist unseren Dozenten wichtig
Testamentsvollstreckung steht jedem offen und ist ein spannendes Tätigkeitsfeld. Der Lehrgang bereitet optimal darauf vor. Die Kursunterlagen umfassen als Besonderheit das Praxishandbuch Testamentsvollstreckung. Mit der anschließenden Zertifizierung sind Sie im Bereich der Testamentsvollstreckung besser gerüstet, als mancher Fachanwalt für Erbrecht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.03.2017, 25 W 268/16). Der Präsenzkurs bietet zudem in besonderem Maße die Möglichkeit zu fachlichem Austausch und Netzwerkbildung.
Eberhard Rott
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Kosten
Was kostet der Lehrgang zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker?
kompletter Lehrgang (AGT 1-3) | 2.295 € |
Lehrgang für Volljuristen (AGT 2+3) | 1.755 € |
Lehrgang für FA Erbrecht (AGT 3) | 1.050 € |
Bei Bedarf ermöglichen wir Ihnen gerne eine kostenfreie Ratenzahlung.
Die Preise verstehen sich als Netto-Preise.
Was ist im Lehrgang zum Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) inbegriffen?
- Lehrgangsunterlagen inkl. Lehrbuch „Testamentsvollstreckung" von Rott/Kornau/Zimmermann
- Teilnahme an den Unterrichtseinheiten samt Leistungskontrollen
- Mittagessen, Pausengetränke und -snacks
Was sind die Inhalte des Zertifizierungslehrgangs Testamentsvollstreckung?
AGT 1
- Grundlagen und Grundbegriffe des Erbrechts
- Gesetzliche Erbfolge
- Verfügungen von Todes wegen
- Vor- und Nacherbschaft
- Auslegung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen
Volljuristen können auf dieses Modul verzichten.
AGT 2
- Geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung
- Berufs- und Wettbewerbsrecht
- Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers
- Beginn, Nachweis, Fortgang und Ende des Amtes
- Grundsätze ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung
Absolventen eines Fachanwaltskurses im Erbrecht können auf dieses Modul verzichten.
AGT 3
- Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers
- Vermögensverwaltung
- Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
- Auseinandersetzung des Nachlasses
- Internationale Testamentsvollstreckung
- Vergütung und Besteuerung des Testamentsvollstreckers
Die Unterrichtszeiten der einzelnen Module
AGT 1
- 1. Tag:
9.30 - 17.15 Uhr
- 2. Tag:
9.00 - 15.00 Uhr
15.30 - 17.00 Uhr (Klausur)
AGT 2
- 1. Tag:
15.00 - 18.30 Uhr
- 2. Tag:
9.00 - 17.00 Uhr
- 3. Tag:
9.00 - 15.00 Uhr
15.30 - 17.00 Uhr (Klausur)
AGT 3
- 1. Tag:
15.00 - 19.00 Uhr
- 2. Tag:
9.00 - 17.00 Uhr
- 3. Tag:
9.00 - 15.00 Uhr
15.30 - 17.00 Uhr (Klausur)
Ihre persönliche Beraterin
Frau Malin Siepen
Tel.: 0221 93738 667
Fax: 0221 93738 968
siepen@fachseminare-von-fuerstenberg.de
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Weitere herausragende Seminare und Fortbildungen
Fachanwaltslehrgang Erbrecht
- Fachanwaltslehrgang
- 9 Tage
Testamentsvollstreckung Aktuell
- Fortbildung
Voraussetzungen und Schritte zur Zertifizierung
Voraussetzungen für die Zertifizierung durch die AGT
Die Richtlinien der AGT (Volltext unter www.agt-ev.de) verlangen den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie den Nachweis praktischer Erfahrungen (mindestens 2 Jahre lang ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwalt, Justitiar, Richter, Notar, Rechtsbeistand, der Mitglied einer RAK ist, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder certified estate planner oder 3 erfolgreich durchgeführte Testamentsvollstreckungen).
Der Zertifizierungslehrgang steht demnach nicht nur Rechtsanwälten und Steuerberatern offen, sondern eignet sich auch für Teilnehmer anderer Fachrichtungen, zB Unternehmensberater oder Mitarbeiter in Banken.
Schritte zur Zertifizierung
- Erhalt des Lehrgangszertifikats zum „Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)“ durch die Fachseminare von Fürstenberg.
- Einreichung des Erstantrags auf Verleihung der Bezeichnung „[Zertifizierter] Testamentsvollstrecker (AGT)“ bei der Geschäftsstelle der AGT, unter Berücksichtigung der im Zertifizierungsantrag angefragten Nachweise der theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten sowie der Unterhaltung einer Vermögenshaftpflichtversicherung und der Entrichtung einer Zertifizierungsgebühr.
- Prüfung des Antrags gemäß den Zertifizierungsrichtlinien der AGT durch den Vorstand der AGT.
- Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ in Form einer Urkunde (Zertifikat) sowie Aufnahme des Zertifizierten in die Testamentsvollstreckerliste der AGT.
Stellenwert dieser Zusatzqualifizierung
Die Zusatzqualifikation ist nicht nur für Fachanwälte im Erbrecht interessant, die sich dadurch weiter spezialisieren und mit dem Besuch des dritten Moduls auch gleich die jährliche Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht abdecken können.
Sie ist es auch für alle Rechtsanwälte, die an einer Spezialisierung interessiert sind, die notwendige Fallzahl für die Fachanwaltszulassung aber nicht erreichen, sowie andere Berufsgruppen gedacht. Der mittels der Zertifizierung anerkannten Spezialisierung wird – bezogen auf die Testamentsvollstreckung – sogar ein noch höherer Stellenwert eingeräumt als dem Fachanwaltstitel im Erbrecht, wie das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 21.03.2017 festgestellt hat:
- „Der auswärtige RA verfügt dann über rechtliche Spezialkenntnisse (…), wenn er sich in einem umgrenzten Fachgebiet (…) Kenntnisse und Erfahrungen in einem Vertiefungsgrad angeeignet hat, der den eines durchschnittlichen RA oder Fachanwaltes deutlich übersteigt. (…)
- Jedenfalls im vorliegenden Rechtsstreit bestand Anlass (…), nicht nur einen Fachanwalt für Erbrecht zu beauftragen, der unter anderem Kenntnisse im Bereich der Testamentsvollstreckung haben muss (…), sondern einen Anwalt mit einer weitergehenden Zusatzqualifikation in Gestalt der Zertifizierung durch die AGT, die nach den Zertifizierungsrichtlinien u. a. nachgewiesene theoretische Kennnisse (mit entsprechender Fortbildungsverpflichtung) und praktische Fertigkeiten (…) erfordert. (…)
- Der Sachverhalt ließ es (…) als notwendig erscheinen, die zu Gebote stehenden Mittel der Rechtsverteidigung in vollem Umfang auszuschöpfen und in diesem Zusammenhang einen Anwalt zu beauftragen, der nach seiner Qualifikation am besten in der Lage schien, [die] Interessen wahrzunehmen.“ (OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2017, Az 25 W 268/16, veröffentlicht in ErbR 2017, Seite 441f).
Hinweise zur Führung der Bezeichnung finden Sie im Urteil des BGH v. 9.6.2011, ErbR 2012, S. 83-85, sowie in den Erläuterungen auf der Website der AGT (www.agt-ev.de/zertifizierung)
Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO
Schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Nach dem Besuch des Lehrgangs können wir Fachanwälten im Erbrecht gerne einen Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO über 15 Zeitstunden ausstellen.