Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Testamentsvollstreckung ist Vertrauenssache!

Melden Sie sich zu unserem Lehrgang Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) an. Denn das Thema ist aktueller denn je. Jährlich werden in Deutschland rund 400 Milliarden Euro vererbt. Streitigkeiten um das Erbe gehören fast schon zur Tagesordnung, nicht wenige Fälle landen gar vor Gericht.

Zwar steigt die Nachfrage nach Testamentsvollstreckern stetig. Vor allem in Patchworkfamilien oder in Familien mit komplexen Vermögensstrukturen. Bislang kommt der Testamentsvollstrecker aber nur in rund 7% der Erbfälle zum Einsatz. Qualifizierten Experten bietet sich somit ein großes Potenzial für neue, lukrative Mandate!

Der Erblasser benötigt aber das Vertrauen in die Fähigkeiten und Qualifikation des Testamentsvollstreckers! Schließlich wird dieser erst nach seinem Tod stellvertretend für ihn tätig. In unserem Ausbildungslehrgang zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) erlernen Sie die grundlegenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung und erhalten wertvolle Tipps von unseren praxiserfahrenen Referenten.

Lehrgangszertifikat: Testamentsvollstrecker (AGT)

Das Lehrgangszertifikat erfüllt zudem die theoretische Voraussetzung für die Zertifizierung durch die AGT e.V. und der damit verbundenen Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“. Mit dem durch die AGT e.V. verliehenen Titel können Sie Ihre Fähigkeiten gut nach außen hin dokumentieren. Auch eine Aufnahme in die www.testamentsvollstreckerliste.de der AGT geht mit der Zertifizierung einher. Jetzt mit Fachseminare von Fürstenberg Testamentsvollstrecker werden und damit das erforderliche Vertrauen bei dem Erblasser und den Erben schaffen!

Sie wollen einen guten Überblick über die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers und die Vorteile der Ernennung zu diesem? Die AGT gibt Ihnen in einem kurzem, aber sehr informativen Video wichtige Informationen.

Werden auch Sie Testamentsvollstrecker und helfen Sie Ihren Mandaten bei der Vermeidung von ungewollten Streitigkeiten um ihr Erbe!

Fachliche Leitung

Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner der Kanzlei HÜMMERICH legal in Bonn sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung & Vermögenssorge (AGT) e.V.

Kursinformationen

Dozenten
Kursorte und Termine

Aufgrund des modularen Lehrgangsaufbaus ist ein Einstieg jederzeit möglich!

 

 

Stuttgart

AGT 2
09.04 - 11.04.2024
AGT 3
15.05 - 17.05.2024

Webinare Frühjahr

AGT 1
25.04 - 26.04.2024
Onlineseminar - Zoom
AGT 2
12.06 - 14.06.2024
Onlineseminar - Zoom
AGT 3
26.06 - 28.06.2024
Onlineseminar - Zoom

Köln

AGT 1
05.09 - 06.09.2024
AGT 2
25.09 - 27.09.2024
AGT 3
09.10 - 11.10.2024

Webinare Herbst

AGT 1
07.11 - 08.11.2024
Onlineseminar - Zoom
AGT 2
27.11 - 29.11.2024
Onlineseminar - Zoom
AGT 3
16.12 - 18.12.2024
Onlineseminar - Zoom
Unterrichtszeiten und Seminarinhalte

Was sind die Inhalte des Lehrgangs zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)?

 

AGT 1 (2-tägig)
1. Tag: 9.30-12.45 Uhr / 14.00-17.15 Uhr
2. Tag: 9.00-12.15 Uhr / 13.30-15.00 Uhr, anschließend 90 min. Leistungskontrolle

 

  • Grundlagen und Grundbegriffe des Erbrechts
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Verfügungen von Todes wegen
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Auslegung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen

 

AGT 2 (2,5-tägig)
1. Tag: 15.00-18.30 Uhr
2. Tag: 9.00-12.15 Uhr / 13.30-17.00 Uhr
3. Tag: 9.00-12.15 Uhr / 13.30-15.00 Uhr, anschließend 90 min. Leistungskontrolle

 

  • Geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung
  • Berufs- und Wettbewerbsrecht
  • Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers
  • Beginn, Nachweis, Fortgang und Ende des Amtes
  • Grundsätze ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung

 

AGT 3 (2,5-tägig)
1. Tag: 15.00-19.00 Uhr
2. Tag: 9.00-12.30 Uhr / 13.30-17.00 Uhr
3. Tag: 9.00-12.30 Uhr / 13.30-15.00 Uhr, anschließend 90 min. Leistungskontrolle

  • Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers
  • Vermögensverwaltung
  • Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
  • Auseinandersetzung des Nachlasses
  • Internationale Testamentsvollstreckung
  • Vergütung und Besteuerung des Testamentsvollstreckers

 

Gebühr

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT): Was kostet der Lehrgang?

 

€ 2.295,- Kompaktlehrgang AGT 1-3

€ 1.755,- Kompaktlehrgang AGT 2+3 (Volljuristen)

€ 1.050,- nur Unterrichtseinheit AGT 3 (Fachanwälte Erbrecht)

Alle Preise zzgl. der geltenden MwSt.

 
 
Die Gebühr schließt ein:
  • Lehrgangsunterlagen inkl. Lehrbuch
  • Teilnahme an den Leistungskontrollen
  • Pausengetränke und -snacks
  • Mittagessen
Ihre Vorteile

Mit FvF Testamentsvollstrecker werden: Ihre Vorteile

 

  • Zertifikat in einem lukrativen Tätigkeitsgebiet
  • Reduzierte Unterrichtseinheiten bei entsprechenden Vorkenntnissen
  • Ideal als Aufbaustudium zum Fachanwalts- / Fachberatertitel
  • renommierte Dozenten mit starkem Bezug zur Praxis
  • Für Fachanwälte im Erbrecht: inklusive Zertifikat nach § 15 FAO!
  • Erfüllung der theoretischen Voraussetzung für die Zertifizierung durch die AGT, mit Option zur Titelführung sowie Veröffentlichung in der Testamentsvollstreckerliste (AGT)
Lehrgangskonzeption

Konzept des Lehrgangs zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)

 

Der Lehrgang besteht aus drei aufeinander aufbauenden, mehrtägigen Unterrichtseinheiten mit insgesamt 38 Zeitstunden:

  • AGT 1 (verzichtbar für Volljuristen): Allgemeines Erbrecht
  • AGT 2 (verzichtbar für Absolventen eines Fachanwaltslehrganges Erbrecht): Testamentsvollstreckung I („Basics“)
  • AGT 3: Testamentsvollstreckung II („Specials“)

Zum Abschluss jeder Unterrichtseinheit findet eine kompakte Wiederholung der Schwerpunkte (13.30 - 15.00 Uhr) statt. Im Anschluss folgte eine schriftliche, 90-minütige Wissensabfrage (15.30 - 17.00 Uhr). Der erfolgreiche Abschluss ist Voraussetzung für die Zertifizierung durch die AGT; bei Nichtbestehen kann die jeweilige Klausuren in einem der nächsten Kurse wiederholt werden.

 

Sie sind bereits Fachanwalt für Erbrecht? Dann können Sie mit dem Besuch der Kurseinheit AGT 3 bereits Ihre komplette jährliche Pflichtfortbildung nach § 15 FAO nachweisen!

Kursunterlagen

Kursunterlagen des Zertifizierungslehrgangs

 

Über Ihren Zugang zum passwortgeschützten Bereich der Homepage haben Sie jederzeit Zugriff auf die Seminarunterlagen. Diese stehen zum Download zur Verfügung und bestehen aus:

  • Skripte mit Fallbeispielen, Übersichten, Checklisten
  • Lehrbuch Rott/Kornau/Zimmermann „Testamentsvollstreckung"

 

Wir haben für Sie Auszüge aus den aktuellen Seminarunterlagen sowie das
ausführliche Lehrgangsprogramm als PDF-Dateien zusammengestellt:

 

Die Anschaffung zusätzlicher Literatur ist in der Regel nicht erforderlich!

Stellenwert dieser Zusatzqualifikation

Ein Lehrgang, der Sie weiterbringt

 

Die Zusatzqualifikation ist nicht nur für Fachanwälte im Erbrecht interessant, die sich dadurch weiter spezialisieren und mit dem Besuch des dritten Moduls auch gleich die jährliche Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht abdecken können.

Sie ist es auch für alle Rechtsanwälte, die an einer Spezialisierung interessiert sind, die notwendige Fallzahl für die Fachanwaltszulassung aber nicht erreichen, sowie andere Berufsgruppen gedacht. Der mittels der Zertifizierung anerkannten Spezialisierung wird – bezogen auf die Testamentsvollstreckung –  sogar ein noch höherer Stellenwert eingeräumt als dem Fachanwaltstitel im Erbrecht, wie das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 21.03.2017 festgestellt hat:

  • „Der auswärtige RA verfügt dann über rechtliche Spezialkenntnisse (…), wenn er sich in einem umgrenzten Fachgebiet (…) Kenntnisse und Erfahrungen in einem Vertiefungsgrad angeeignet hat, der den eines durchschnittlichen RA oder Fachanwaltes deutlich übersteigt. (…)
  • Jedenfalls im vorliegenden Rechtsstreit bestand Anlass (…), nicht nur einen Fachanwalt für Erbrecht zu beauftragen, der unter anderem Kenntnisse im Bereich der Testamentsvollstreckung haben muss (…), sondern einen Anwalt mit einer weitergehenden Zusatzqualifikation in Gestalt der Zertifizierung durch die AGT, die nach den Zertifizierungsrichtlinien u. a. nachgewiesene theoretische Kennnisse (mit entsprechender Fortbildungsverpflichtung) und praktische Fertigkeiten (…) erfordert. (…)
  • Der Sachverhalt ließ es (…) als notwendig erscheinen, die zu Gebote stehenden Mittel der Rechtsverteidigung in vollem Umfang auszuschöpfen und in diesem Zusammenhang einen Anwalt zu beauftragen, der nach seiner Qualifikation am besten in der Lage schien, [die] Interessen wahrzunehmen.“
    (OLG Hamm, Beschluss vom 21.03.2017, Az 25 W 268/16, veröffentlicht in ErbR 2017, Seite 441f).

Hinweise zur Führung der Bezeichnung finden Sie im Urteil des BGH v. 9.6.2011, ErbR 2012, S. 83-85, sowie in den Erläuterungen auf der Website der AGT (www.agt-ev.de/zertifizierung)

Voraussetzungen und Schritte zur Zertifizierung

Wie und wann Sie Testamentsvollstrecker werden können

 

Voraussetzungen für die Zertifizierung durch die AGT

Die Richtlinien der AGT (Volltext unter www.agt-ev.de) verlangen den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie den Nachweis praktischer Erfahrungen (mindestens 2 Jahre lang ausgeübte Tätigkeit als RA, Justitiar, Richter, Notar, Rechtsbeistand, der Mitglied einer RAK ist, WP, StB, vBP oder certified estate planner oder 3 erfolgreich durchgeführte Testamentsvollstreckungen).

Der Zertifizierungslehrgang steht demnach nicht nur Rechtsanwälten und Steuerberatern offen, sondern eignet sich auch für Teilnehmer anderer Fachrichtungen, zB Unternehmensberater oder Mitarbeiter in Banken.

 

Schritte zur Zertifizierung

  • Erhalt des Lehrgangszertifikats zum „Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)“ durch die Fachseminare von Fürstenberg
  • Einreichung des Erstantrags auf Verleihung der Bezeichnung „[Zertifizierter] Testamentsvollstrecker (AGT)“ bei der Geschäftsstelle der AGT, unter Berücksichtigung der im Zertifizierungsantrag angefragten Nachweise der theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten sowie der Unterhaltung einer Vermögenshaftpflichtversicherung und der Entrichtung einer Zertifizierungsgebühr.
  • Prüfung des Antrags gemäß den Zertifizierungsrichtlinien der AGT durch den Vorstand der AGT.
  • Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)“ in Form einer Urkunde (Zertifikat) sowie Aufnahme des Zertifizierten in die Testamentsvollstreckerliste der AGT.

Lehrgang zur Testamentsvollstreckung für verschiedene Zielgruppen

Der Zertifizierungslehrgang zur Testamentsvollstreckung ist gleich für mehrere Zielgruppen interessant und sinnvoll. Fachanwälte im Erbrecht können sich durch die Zusatzqualifikation weiter spezialisieren. Zudem birgt der Lehrgang die Möglichkeit, durch den Besuch des dritten Moduls die Fortbildungspflicht im Erbrecht gem. § 15 FAO abzudecken.

Auch für Rechtsanwälte ist das AGT-zertifizierte Seminar geeignet. Sind Sie an einer Spezialisierung interessiert, erreichen aber nicht die notwendige Fallzahl für die Fachanwaltszulassung? Die Spezialisierung durch den Zertifizierungslehrgang hat bezogen auf die Testamentsvollstreckung sogar einen höheren Stellenwert als der Fachanwaltstitel im Erbrecht. Dies ging aus einem Beschluss des OLG Hamm vom 21.03.2017 hervor. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Prospekt zum Zertifizierungslehrgang.

Generell richtet sich unser Lehrgang an alle, die an einer Weiterbildung zur Testamentsvollstreckung interessiert sind. Dazu zählen unter anderem auch Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Unternehmensberater.

Teilnehmerstimmen

„Ich empfand den Lehrgang und die Dozenten zu großen Teilen als fachlich hervorragend. Auch wenn ich seit mehr als fünf Jahren verschiedene Testamentsvollstreckungen betreue, konnte ich vor allem in den Einheiten AGT 2 und AGT 3 neues Wissen erlangen, welches mir in Zukunft sicher weiterhelfen wird.“

Jürgen Daub | Spezialist für Generationenbetreuung, VR-Bank Asperg-Markgröningen eG

„Mit den Lehrgangsinhalten und den Dozenten war ich sehr zufrieden; ich konnte viel Wissen mitnehmen, welches ich bei den künftigen Testamentsvollstreckungen gut anwenden kann. Dass die Klausuren direkt im Anschluss an eine Unterrichtseinheit geschrieben wurden fand ich positiv.“

Thomas Cluse | Steuerberater, ATG Revisa GmbH

Voraussetzungen für den Lehrgang zur Testamentsvollstreckung

Wichtig: Der AGT verlangt sowohl den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie den Nachweis praktischer Erfahrungen. Dafür müssen mindestens 2 Jahre einer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Justitiar, Richter, Notar, Rechtsbeistand (Mitglied einer RAK), WP, StB, vBP oder Certified Estate Planner dokumentiert sein. Alternativ müssen drei erfolgreich durchgeführte Testamentsvollstreckungen nachgewiesen werden.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, profitiert man bei Fachseminare von Fürstenberg von einem bewährten Lehrgangskonzept, das dabei stets auf aktuelle Gegebenheiten reagiert. In drei Modulen erfahren Sie Grundlagen zum Erbrecht (Volljuristen müssen diese Einheit nicht absolvieren) sowie tiefgreifendes Wissen rund um die Testamentsvollstreckung. Von Berufs- und Wettbewerbsrecht bis zu Pflichten und Haftung des Testamentsvollstreckers.

Nach jeder Unterrichtseinheit findet eine 90-minütige Leistungskontrolle statt, deren Bestehen Voraussetzung für die Zertifikatsausstellung ist. Die Klausuren können jedoch wiederholt werden.

Erfahren Sie mehr über den Lehrgang Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) in unseren Kursinformationen oder unserem Lehrgangsprospekt!

Werden Sie Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Sie profitieren bei Fachseminare von Fürstenberg gleich mehrfach. Unser Lehrgangskonzept hat sich mit den Jahren bewährt – die hohen Absolventenquoten sprechen deutlich dafür! Dennoch reagieren wir in unseren Seminaren auf aktuelle Geschehnisse in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Sie besuchen garantiert ein topaktuelles Seminar zur Testamentsvollstreckung. Ein erfahrenes Dozenten-Team steht Ihnen in den Lehrgängen zur Seite. Unsere Dozenten praktizieren selbst – Sie erhalten sowohl wichtige theoretische Kenntnisse wie auch praktische Einblicke ins Thema!

Setzen Sie auf einen bestens strukturierten Zertifizierungslehrgang – melden Sie sich gleich für die nächsten Termine an!

 

Zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT-zertifiziert.In Kooperation mit
Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. 

FAQ

Die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie zusammengetragen. Frequently asked Questions