Ihre persönliche Beraterin
Frau Malin Siepen
Tel.: 0221 93738 667
Fax: 0221 93738 968
siepen@fachseminare-von-fuerstenberg.de
Volljuristen und Fachanwälte im Erbrecht können auf einzelne Module verzichten.
Der modulare Aufbau des Kurses berücksichtigt Ihre Vorkenntnisse.
Volljuristen brauchen die Einheit AGT 1 nicht zu absolvieren und Absolventen eines Fachanwaltskurses im Erbrecht können auch auf die Einheit AGT 2 verzichten.
Alternativtermine für jeden Lehrgang
Verpassen Sie eine Unterrichtseinheit, können Sie diese gerne im nächsten Kurs nachholen. An der Abschlussklausur können Sie trotzdem wie geplant teilnehmen.
3 Top-Dozenten, für jedes Teilrechtsgebiet
Die Dozenten sind ausgewiesene Experten Ihres Fachs, meist mit jahrelanger Vortrags- und Lehrerfahrung. Mit ihrer praktischen Erfahrung im jeweiligen Teilgebiet setzen sie die richtigen Schwerpunkte.
Faires Widerrufsrecht & kostenfreie Fachliteratur
Bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn können Sie Ihre Anmeldung kostenfrei widerrufen. Zudem erhalten Sie das Lehrbuch Rott/Kornau/Zimmermann „Testamentsvollstreckung".
Bestens auf Prüfung und Praxis vorbereitet
Vor den Klausuren findet eine kompakter Wiederholung der wichtigsten Inhalte statt. Die fachliche Leitung bietet die Gewähr für ein schlüssiges didaktisches Konzept und abgestimmte, vollständige Lehrinhalte.
Strukturierte Skripte helfen Ihnen, das Gelernte zu Papier zu bringen
Das ausführliche Lehrgangsprogramm sowie Auszüge aus den Seminarunterlagen finden Sie in unserer Mediathek
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Fax: 0221 93738 968
siepen@fachseminare-von-fuerstenberg.de
Datum | Seminar | Kursort | ||
---|---|---|---|---|
07.03 - 08.03.2025 | AGT 1 | AGT 1 München 2025 | ||
09.04 - 11.04.2025 | AGT 2 | AGT 2 München 2025 | ||
21.05 - 23.05.2025 | AGT 3 | AGT 3 München 2025 |
Datum | Seminar | Kursort | ||
---|---|---|---|---|
27.03 - 28.03.2025 | AGT 1 | AGT 1 Online I 2025 | Onlineseminar - Zoom | online |
14.05 - 16.05.2025 | AGT 2 | AGT 2 Online I 2025 | Onlineseminar - Zoom | online |
04.06 - 06.06.2025 | AGT 3 | AGT 3 Online I 2025 | Onlineseminar - Zoom | online |
Datum | Seminar | Kursort | ||
---|---|---|---|---|
18.09 - 19.09.2025 | AGT 1 | AGT 1 Frankfurt 2025 | ||
22.10 - 24.10.2025 | AGT 2 | AGT 2 Frankfurt 2025 | ||
03.12 - 05.12.2025 | AGT 3 | AGT 3 Frankfurt 2025 |
Datum | Seminar | Kursort | ||
---|---|---|---|---|
25.09 - 26.09.2025 | AGT 1 | AGT 1 Online II 2025 | Onlineseminar - Zoom | online |
12.11 - 14.11.2025 | AGT 2 | AGT 2 Online II 2025 | Onlineseminar - Zoom | online |
15.12 - 17.12.2025 | AGT 3 | AGT 3 Online II 2025 | Onlineseminar - Zoom | online |
Datum | Seminar | Kursort | ||
---|---|---|---|---|
09.10 - 10.10.2025 | AGT 1 | AGT 1 Hamburg 2025 | Radisson Blu Hamburg | |
05.11 - 07.11.2025 | AGT 2 | AGT 2 Hamburg 2025 | Renaissance Hotel | |
26.11 - 28.11.2025 | AGT 3 | AGT 3 Hamburg 2025 |
AGT 1 AGT 2 AGT 3
Online- oder Präsenzseminare
Das notwendige Spezialwissen vermitteln Ihnen unsere Dozenten persönlich.
Klausurvorbereitung
Zum Ende einer Unterrichtseinheit findet eine kompakte Wiederholung der wichtigsten Inhalte statt.
Klausuren
Im Anschluss an ein Modul findet immer eine 90-minütige Klausur statt.
Der von Fürstenberg Kursablauf für Ihren maximalen Lernerfolg.
Die einzelnen Themenbereiche waren gut aufgebaut, das Studienmaterial leicht nachvollziehbar und praxisnah. Ich kann die Fortbildung uneingeschränkt weiterempfehlen; in einem laufenden Verfahren war sie sehr hilfreich, ich konnte Argumente für die Absetzung eines Testamentsvollstreckers vorbringen, die ich ohne das Seminar nicht so ohne weiteres "zur Hand gehabt" hätte. Mein Antrag war dann erfolgreich.
Christiane Warnke
Rechtsanwältin bei Warnke / Häfner Rechtsanwälte
Testamentsvollstreckung steht jedem offen und ist ein spannendes Tätigkeitsfeld. Der Lehrgang bereitet optimal darauf vor. Die Kursunterlagen umfassen als Besonderheit das Praxishandbuch Testamentsvollstreckung. Mit der anschließenden Zertifizierung sind Sie im Bereich der Testamentsvollstreckung besser gerüstet, als mancher Fachanwalt für Erbrecht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.03.2017, 25 W 268/16). Der Präsenzkurs bietet zudem in besonderem Maße die Möglichkeit zu fachlichem Austausch und Netzwerkbildung.
Eberhard Rott
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
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Fax: 0221 93738 968
siepen@fachseminare-von-fuerstenberg.de
Was kostet der Lehrgang zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker?
kompletter Lehrgang (AGT 1-3) | 2.295 € |
Lehrgang für Volljuristen (AGT 2+3) | 1.755 € |
Lehrgang für FA Erbrecht (AGT 3) | 1.050 € |
Bei Bedarf ermöglichen wir Ihnen gerne eine kostenfreie Ratenzahlung.
Die Preise verstehen sich als Netto-Preise.
Bereiten Sie sich auf Ihre Praxis als Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) vor.
Alle von Fürstenberg Dozenten sind didaktisch geschult und vermitteln Lerninhalte mit hohem Praxisbezug.
AGT 1
Volljuristen können auf dieses Modul verzichten.
AGT 2
Absolventen eines Fachanwaltskurses im Erbrecht können auf dieses Modul verzichten.
AGT 3
AGT 1
AGT 2
AGT 3
Die Richtlinien der AGT (Volltext unter www.agt-ev.de) verlangen den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung sowie den Nachweis praktischer Erfahrungen (mindestens 2 Jahre lang ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwalt, Justitiar, Richter, Notar, Rechtsbeistand, der Mitglied einer RAK ist, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder certified estate planner oder 3 erfolgreich durchgeführte Testamentsvollstreckungen).
Der Zertifizierungslehrgang steht demnach nicht nur Rechtsanwälten und Steuerberatern offen, sondern eignet sich auch für Teilnehmer anderer Fachrichtungen, zB Unternehmensberater oder Mitarbeiter in Banken.
Die Zusatzqualifikation ist nicht nur für Fachanwälte im Erbrecht interessant, die sich dadurch weiter spezialisieren und mit dem Besuch des dritten Moduls auch gleich die jährliche Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht abdecken können.
Sie ist es auch für alle Rechtsanwälte, die an einer Spezialisierung interessiert sind, die notwendige Fallzahl für die Fachanwaltszulassung aber nicht erreichen, sowie andere Berufsgruppen gedacht. Der mittels der Zertifizierung anerkannten Spezialisierung wird – bezogen auf die Testamentsvollstreckung – sogar ein noch höherer Stellenwert eingeräumt als dem Fachanwaltstitel im Erbrecht, wie das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 21.03.2017 festgestellt hat:
Hinweise zur Führung der Bezeichnung finden Sie im Urteil des BGH v. 9.6.2011, ErbR 2012, S. 83-85, sowie in den Erläuterungen auf der Website der AGT (www.agt-ev.de/zertifizierung)
Schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Nach dem Besuch des Lehrgangs können wir Fachanwälten im Erbrecht gerne einen Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO über 15 Zeitstunden ausstellen.