Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Der Zertifizierungslehrgang für Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen

Erlangen Sie herausragende Kenntnisse im Steuerstrafrecht! In keinem anderen Lehrgang wird das Beratungsfeld des Steuerstrafrechts so systematisch und umfassend vermittelt. Leistungskontrollen und die abschließende Zertifizierung durch die DeutscheAnwaltAkademie dokumentieren das Qualitätsniveau der Ausbildung.

Fachliche Leitung

Dr. Ingo Heuel | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, LHP - Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte, Köln

Kursinformationen

Dozenten
Kursorte und Termine

Frankfurt

StStrafR 1
28.11 - 29.11.2024
StStrafR 2
16.01 - 18.01.2025
StStrafR 3
20.02 - 22.02.2025
StStrafR 4
13.03 - 15.03.2025
Zielgruppe

Zielgruppen:

  • Das Zertifizierungsangebot richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen. Sie haben Erfahrung im Steuerrecht und/oder im Strafrecht? Dann werden Sie von der neuen Zertifizierung und den damit verbundenen Werbemöglichkeiten profitieren.
  • Als Syndikusanwalt/Unternehmensjurist ist Ihnen der Zugang zur Fachanwaltschaft deutlich erschwert, denn in der Regel ist es schwierig, die für die Zulassung erforderliche Anzahl praktischer Fälle nachzuweisen. Die Zertifizierungsrichtlinien der DeutschenAnwaltAkademie erkennen Ihre Tätigkeit im Unternehmen ausdrücklich an. Die neue Zertifizierung wird Ihnen bei Ihren nächsten Karriereschritten in der Steuer-/Rechtsabteilung Ihres Unternehmens helfen.

 

Teilnehmerkreis:

Fachanwälte für Steuerrecht und/oder Strafrecht, Steuer- und wirtschaftsrechtlich orientierte Anwälte, Syndici aus den Rechts- & Steuerabteilungen der Unternehmen.

Ihre Vorteile
  • bewährtes Dozententeam
  • anwendungsorientierte Wissenvermittlung
  • 6-monatiger Zugang zu Fachliteratur und Rechtsprechung
  • Diskussionsrunde mit dem BGH-Richter Prof. Dr. Jäger
  • Qualitätskontrolle durch Akkreditierung und Zertifizierung seitens der DAA
  • Für FA Steuerrecht oder Strafrecht: inkl. Zertifikate nach § 15 FAO
Teilnahmegebühr

€ 4.198,- Seminargebühr

€ 180,- für die Teilnahme an den Leistungskontrollen

 

Für Referendare steht ein vergünstigtes, aber begrenztes Kontingent zur Verfügung. Sprechen Sie uns darauf an, wir informieren Sie gerne über die Modalitäten.

 
Alle Preise verstehen sich zzgl. der geltenden MwSt.
 

Die Gebühr schließt ein:

  • Lehrgangsunterlagen
  • kostenloser Zugang zur juristischen Datenbank von Otto Schmidt
  • Mittagessen, Pausengetränke und -snacks
Kursunterlagen

Über Ihren Zugang zum passwortgeschützten Bereich der Homepage haben Sie jederzeit Zugriff auf die Seminarunterlagen. Diese stehen zum Download zur Verfügung und bestehen aus:

  • Von den Dozenten erarbeitete Skripte mit Beispielen und Übersichten
  • Übungsfälle und Fallstudien zum Steuerstrafrecht
  • Übungsklausuren mit Musterlösungen

 

Wir haben für Sie das ausführliche Lehrgangsprogramm sowie Auszüge aus den Originalunterlagen als PDF-Dateien zugesammengestellt:

 

6 Monate gratis: Online-Zugang zu Fachliteratur & Rechtsprechung durch das "Beratermodul Tipke/Kruse AO/FGO" von Otto Schmidt

Mit der Online-Datenbank von Otto Schmidt haben Sie Zugriff auf die gesamte Rechtsprechung im Erbschaftsteuerrecht, auf führende Lehrwerke, Kommentare und Anwaltshandbücher. Die genauen Inhalte des Moduls finden Sie hier.

 

Die Anschaffung zusätzlicher Literatur ist in der Regel nicht erforderlich!

Zertifizierungsvoraussetzungen

Die Zertifizierungsrichtlinien der DAA
Allgemeine Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ ist, dass der Antragsteller eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Steuerrecht und/oder im Strafrecht nachweisen kann, z. B. durch die Erlaubnis einer RAK, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen. Die Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist gleichgestellt.

Auszug aus den Zertifizierungsrichtlinien:

Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
(1) Der Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse setzt voraus, dass der Antragsteller mit Erfolg an einem auf die Zertifizierung vorbereitenden spezifischen Lehrgang bei dem Institut „Fachseminare von Fürstenberg“ teilgenommen hat, der alle Bereiche des Beratungsfeldes des Steuerstrafrechts nach Abs. 2 umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 100 Zeitstunden betragen.
(2) ... [Aufzählung der Lehrgangsinhalte]
(3) Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang wird durch mindestens drei bestandene schriftliche Aufsichtsarbeiten nachgewiesen. […]
(4) Wird der Antrag auf Verleihung der Bezeichnung Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Lehrgangs gestellt, ist ab dem Jahr der Beendigung des Lehrgangs Fortbildung in dem Umfang des
§ 5 nachzuweisen.

Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen [Fälle]
1) Der Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts bearbeitet hat:
a) als Fachanwalt für Steuerrecht und/oder Strafrecht 15 Fälle, davon 5 rechtsförmliche Verfahren
b) als Rechtsanwalt, der nicht Fachanwalt in einem der zwei genannten Rechtsgebiete ist, 30 Fälle, davon 5 rechtsförmliche Verfahren
(2) ... [Härtefälle]

 

Hier finden Sie die vollständige Fassung der Zertifizierungsrichtlinien.

Lehrgangsinhalte

StStrafR 1:

Präventivberatung - Selbstanzeige - Tax Compliance

 

StStrafR 2:

Ermittlungsverfahren | Das Mandat

 

StStrafR 3:

Ausgewählte Schwerpunkte des Steuerstrafrechts

 

StStrafR 4:

Verfahren und Verfahrensbeendigung
Diskussionsrunde mit dem BGH-Richter Prof. Dr. Markus Jäger

 

Das ausführliche Lehrgangsprogramm inkl. Informationen zu unseren Dozenten finden Sie hier

Nachweise nach § 15 FAO

Allen Fachanwälten im Steuer- oder Strafrecht können wir bei Bedarf nach jeder Einheit ein entsprechendes 15-Stunden-Zertifikat nach § 15 FAO ausstellen. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe!

Teilnehmerstimmen

„Der Kurs hat mir sehr gut gefallen. Die Dozenten sind allesamt richtig gut und haben den Stoff verständlich rübergebracht. Verbesserungsvorschläge für den Zertifizierten Berater im Steuerstrafrecht habe ich keine, das war alles absolute Spitzenklasse.

Ich habe den Lehrgang besucht, da ich im Vorfeld gerne mit Blick auf mögliche Konsequenzen von Fehlern oder Ungenauigkeiten im Steuerbereich sensibilisiert sein möchte. Der Kurs ist somit nicht nur für die klassischen Verteidigungsberater geeignet, sondern auch für Anwälte und Steuerberater, die im Vorfeld wissen möchten, worauf sie zu achten haben und was vermieden werden sollte, damit sie gerade kein steuerstrafrechtliches Problem bekommen.“

Andreas Ledig | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Kanzlei Andreas Ledig

Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht werden, wir kooperieren mit der DAA.
In Kooperation mit der DeutscheAnwaltAkademie

 

FAQ

Die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie zusammengetragen. Frequently asked Questions