Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Der Zertifizierungslehrgang für Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen
Erlangen Sie herausragende Kenntnisse im Steuerstrafrecht! In keinem anderen Lehrgang wird das Beratungsfeld des Steuerstrafrechts so systematisch und umfassend vermittelt. Leistungskontrollen und die abschließende Zertifizierung durch die DeutscheAnwaltAkademie dokumentieren das Qualitätsniveau der Ausbildung.
Fachliche Leitung
Dr. Ingo Heuel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, LHP - Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte, Köln
Kursinformationen
Über Ihren Zugang zum passwortgeschützten Bereich der Homepage haben Sie jederzeit Zugriff auf die Seminarunterlagen. Diese stehen zum Download zur Verfügung und bestehen aus:
- Von den Dozenten erarbeitete Skripte mit Beispielen und Übersichten
- Übungsfälle und Fallstudien zum Steuerstrafrecht
- Übungsklausuren mit Musterlösungen
Wir haben für Sie das ausführliche Lehrgangsprogramm sowie Auszüge aus den Originalunterlagen als PDF-Dateien zugesammengestellt:
6 Monate gratis: Online-Zugang zu Fachliteratur & Rechtsprechung durch das "Beratermodul Tipke/Kruse AO/FGO" von Otto Schmidt
Mit der Online-Datenbank von Otto Schmidt haben Sie Zugriff auf die gesamte Rechtsprechung im Erbschaftsteuerrecht, auf führende Lehrwerke, Kommentare und Anwaltshandbücher. Die genauen Inhalte des Moduls finden Sie hier.
Die Anschaffung zusätzlicher Literatur ist in der Regel nicht erforderlich!
Die Zertifizierungsrichtlinien der DAA
Allgemeine Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ ist, dass der Antragsteller eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Steuerrecht und/oder im Strafrecht nachweisen kann, z. B. durch die Erlaubnis einer RAK, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen. Die Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist gleichgestellt.
Auszug aus den Zertifizierungsrichtlinien:
Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
(1) Der Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse setzt voraus, dass der Antragsteller mit Erfolg an einem auf die Zertifizierung vorbereitenden spezifischen Lehrgang bei dem Institut „Fachseminare von Fürstenberg“ teilgenommen hat, der alle Bereiche des Beratungsfeldes des Steuerstrafrechts nach Abs. 2 umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 100 Zeitstunden betragen.
(2) ... [Aufzählung der Lehrgangsinhalte]
(3) Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang wird durch mindestens drei bestandene schriftliche Aufsichtsarbeiten nachgewiesen. […]
(4) Wird der Antrag auf Verleihung der Bezeichnung Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Lehrgangs gestellt, ist ab dem Jahr der Beendigung des Lehrgangs Fortbildung in dem Umfang des
§ 5 nachzuweisen.
Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen [Fälle]
1) Der Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts bearbeitet hat:
a) als Fachanwalt für Steuerrecht und/oder Strafrecht 15 Fälle, davon 5 rechtsförmliche Verfahren
b) als Rechtsanwalt, der nicht Fachanwalt in einem der zwei genannten Rechtsgebiete ist, 30 Fälle, davon 5 rechtsförmliche Verfahren
(2) ... [Härtefälle]
Hier finden Sie die vollständige Fassung der Zertifizierungsrichtlinien.
Zielgruppen:
- Das Zertifizierungsangebot richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen. Sie haben Erfahrung im Steuerrecht und/oder im Strafrecht? Dann werden Sie von der neuen Zertifizierung und den damit verbundenen Werbemöglichkeiten profitieren.
- Als Syndikusanwalt/Unternehmensjurist ist Ihnen der Zugang zur Fachanwaltschaft deutlich erschwert, denn in der Regel ist es schwierig, die für die Zulassung erforderliche Anzahl praktischer Fälle nachzuweisen. Die Zertifizierungsrichtlinien der DeutschenAnwaltAkademie erkennen Ihre Tätigkeit im Unternehmen ausdrücklich an. Die neue Zertifizierung wird Ihnen bei Ihren nächsten Karriereschritten in der Steuer-/Rechtsabteilung Ihres Unternehmens helfen.
Teilnehmerkreis:
Fachanwälte für Steuerrecht und/oder Strafrecht, Steuer- und wirtschaftsrechtlich orientierte Anwälte, Syndici aus den Rechts- & Steuerabteilungen der Unternehmen.
- bewährtes Dozententeam
- anwendungsorientierte Wissenvermittlung
- 6-monatiger Zugang zu Fachliteratur und Rechtsprechung
- Diskussionsrunde mit dem BGH-Richter Prof. Dr. Jäger
- Qualitätskontrolle durch Akkreditierung und Zertifizierung seitens der DAA
- Für FA Steuerrecht oder Strafrecht: inkl. Zertifikate nach § 15 FAO
StStrafR 1:
Präventivberatung - Selbstanzeige - Tax Compliance
StStrafR 2:
Ermittlungsanlässe - Zuständigkeiten der Behörden / Kompetenzen - Durchsuchungssituation - Dingliche Arreste / U-Haft
StStrafR 3:
Verhältnis Berater-Mandant - Schätzungen im Steuerrecht und Strafrecht - SteuerOWiG
StStrafR 4:
Parallele Steuerverfahren - Verfahrensabschlüsse und Folgen - gerichtliche und außergerichtliche Beendigungsoptionen - Verfahrensfolgen
StStrafR 5:
Internationales Steuerstrafrecht - Ausgewählte Schwerpunkte des Steuerstrafrechts
(u. a. Umsatzsteuer, Korruption, Verjährung)
Diskussionsrunde mit dem BGH-Richter Prof. Dr. Markus Jäger
Das ausführliche Lehrgangsprogramm inkl. Informationen zu unseren Dozenten finden Sie hier
Allen Fachanwälten im Steuer- oder Strafrecht können wir bei Bedarf nach jeder Einheit ein entsprechendes 15-Stunden-Zertifikat nach § 15 FAO ausstellen. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe!
„Der Kurs hat mir sehr gut gefallen. Die Dozenten sind allesamt richtig gut und haben den Stoff verständlich rübergebracht. Verbesserungsvorschläge für den Zertifizierten Berater im Steuerstrafrecht habe ich keine, das war alles absolute Spitzenklasse. Ich habe den Lehrgang besucht, da ich im Vorfeld gerne mit Blick auf mögliche Konsequenzen von Fehlern oder Ungenauigkeiten im Steuerbereich sensibilisiert sein möchte. Der Kurs ist somit nicht nur für die klassischen Verteidigungsberater geeignet, sondern auch für Anwälte und Steuerberater, die im Vorfeld wissen möchten, worauf sie zu achten haben und was vermieden werden sollte, damit sie gerade kein steuerstrafrechtliches Problem bekommen.“
Teilnehmerstimmen
In Kooperation mit der DeutscheAnwaltAkademie
FAQ
Die Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie zusammengetragen. Frequently asked Questions